GmbH, Eingangs Rechnung in 2010 - Aufwand in 2008

Hallo,

man habe folgenden Fall.

GmbH, (natürlich) Bilanzierender.

Eingangsrechnung -wir müssen bezahlen- der Nebenkosten (aus Miete) aus dem Jahr 2008.

Rechnungseingang ist aber im Jahr 2010.

Zahlung kurz darauf. Also auch 2010.

  1. Wie verbuche man beides (Rechnung + Zahlung)?
  2. Was geschieht nun mit dem Jahresabschluss 2008, der schon erstellt ist!

Gruß
Ikarus

  1. Wie verbuche man beides (Rechnung + Zahlung)?

rechnung: periodenfremder aufwand
zahlung: bank oder kasse

  1. Was geschieht nun mit dem Jahresabschluss 2008, der schon
    erstellt ist!

nix

gruß inder

Was mich in dem Fall mehr interessieren würde, ist die Forderung überhaupt rechtens? Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, muss eine gültige Forderung für Nebenkosten doch innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden, da sie ansonsten verjährt.

Lg Lyserk

Das wäre dann wohl die Frage für’s Rechtsbrett…

Servus,

richtig gewesen wäre die Buchung einer entsprechenden Rückstellung per 31.12.2008 (falls Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr), so daß aus der Rechnung nur noch allfällige Differenzen gegen Aufwand und die Vorsteuer (so man hat) gegen Vorsteuer zu buchen sind.

Falls die Nebenkosten genau bezifferbar sind - und das ist eigentlich nur dann nicht der Fall, wenn Heizkosten enthalten sind - wäre der Ausweis als Verbindlichkeiten ästhetisch netter.

Was in 2008 versäumt wurde, sollte sinnvollerweise für 2009 und 2010 in 2010 nachgeholt werden: Die Perspektive des HGB ist immer pessimistisch.

Schöne Grüße

MM