GmbH - Einzelunternehmen

Hallo zusammen,

jemand hatt von seinen Eltern ein paar immobilien geerbet die vermietet sind.
Diese Person ist selbst, Selbständig mit einem Einzelunternehmen.
Um die Immopbilien nicht in Gefahr zu bringen sucht dieser eine möglichkeit zu sichern.
z.b. was wäre los wenn die Einzelfirma durch ein neues Projekt irgendwelche Schutzrechte von anderen verletzen würde, die kosten für sowas würden die kleine Firma gleich in den Ruin treiben.

Vor langer Zeit sagte mal jemand, eine GmbH gründen, diese kauft die Immobilien und selbst wäre man der einzigste Gesellschaftler. Wäre so das Privatvermögen vor einer Insolvenz gesichert ?

Für sonstige Tipps sehr dankbar.

Hallo ToyX

z.b. was wäre los wenn die Einzelfirma durch ein neues Projekt
irgendwelche Schutzrechte von anderen verletzen würde, die
kosten für sowas würden die kleine Firma gleich in den Ruin
treiben.

Das sind ideale Voraussetzungen für den nachhaltigen Ruin. Bevor man
sich aufs Glatteis begibt, könnte man doch einen Anwalt zu Rate
ziehen.

Vor langer Zeit sagte mal jemand, eine GmbH gründen, diese
kauft die Immobilien und selbst wäre man der einzigste
Gesellschaftler. Wäre so das Privatvermögen vor einer
Insolvenz gesichert ?

Wenn die GmbH die Immobilien kauft und dann Pleite geht, sind die
Immobilien auch weg.

Wenn also die Einzelfirma Klagen am Hals hat und zahlen muss, geht
das auf Kosten des Privatvermögens. Zum Vermögen gehört auch die
GmbH, so sie denn im Besitz des Einzelunternehmers ist.

Gruss
Heinz

PS. Du hast doch schon mal was in der Richtung hier gepostet.
Vielleicht denkst Du zuerst mal daran, die Grauzonen zu verlassen?

Hallo!

jemand hatt von seinen Eltern ein paar immobilien geerbet die vermietet sind.
Diese Person ist selbst, Selbständig mit einem Einzelunternehmen.
Um die Immopbilien nicht in Gefahr zu bringen sucht dieser eine möglichkeit zu sichern.
z.b. was wäre los wenn die Einzelfirma durch ein neues Projekt irgendwelche Schutzrechte von anderen :verletzen würde, die kosten für sowas würden die kleine Firma gleich in den Ruin treiben.

Vor langer Zeit sagte mal jemand, eine GmbH gründen, diese kauft die Immobilien und selbst wäre man der :einzigste Gesellschaftler. Wäre so das Privatvermögen vor einer Insolvenz gesichert ?

Das ist keine besonders geschickte, nicht einmal eine machbare Konstellation. Das Geld der GmbH, mit dem sie Immobilien kaufen könnte, fällt schließlich nicht vom Himmel. Außerdem kann ich nicht erkennen, wie sich auf diese Weise jemand vor Risiken aus seiner Tätigkeit als Einzelunternehmer schützen will.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Das risikobehaftete Geschäft gehört in eine GmbH. Damit solche Maßnahme den gewünschten Effekt bringen kann, sind sachkundige Beratung und einschlägige Kenntnisse des Unternehmers dringend zu empfehlen. In vielen Fällen hebeln nämlich unbedarfte Selbständige den möglichen Schutz durch ihr laienhaftes Tun selbst aus. Ein häufiger Fehler besteht darin, bei Kreditbedarf für die GmbH mit dem Privatvermögen zu bürgen. Das ist dann ein Sachzwang, weil es andernfalls kein Geld gibt und schwupps ist die Schutzmaßnahme obsolet.

Nebenbei: Das Risiko, Schutzrechte zu verletzen, wird oft als Grund für besondere Schutzmaßnahmen angeführt. Solche Maßnahmen beruhen dann regelmäßig auf Unkenntnis. Kein Mensch versucht sich davor zu schützen, versehentlich anderer Leute Eigentum zu klauen. Mir ist jedenfalls noch niemand begegnet, der Angst davor hätte, versehentlich ein fremdes Auto oder anderer Leute Häuser zu stehlen. Seltsamerweise glauben viele Leute, sich davor schützen zu müssen, versehentlich geistiges Eigentum klauen zu können. Das ist kompletter Blödsinn, wenn man eine simple Regel beherzigt, die man in jedem Lebensbereich als selbstverständlich betrachtet: Man läßt einfach die Finger von anderer Leute geistigem Eigentum. Das heißt in der Praxis, daß man keine fremden Texte, Bilder und Software verwendet. Weil das Urheberrecht nicht die Funktionalität, sondern die Ausdrucksweise schützt, ist es praktisch unmöglich, bei einem selbst hergestellten Werk die identische Ausdrucksweise eines anderen Urhebers zu verwenden. Wenn Du einen röhrenden Hirschen malst und nicht abmalst, wirst Du niemals ein fremdes Urheberrecht verletzen, obwohl es schon tausende Bilder mit röhrenden Hirschen gibt. Bei Software ist es ebenso. Glaubst Du, der Quellcode eines selbst erdachten Programms kommt irgendwo ein zweites Mal vor? Natürlich nicht.

Dagegen sind Patentverletzungen denkbar, selbst wenn man nirgends abkupfert. Patente schützen die Funktionalität und es ist durchaus möglich, daß die gleiche Funktionalität als Patent oder Gebrauchsmuster unter Schutz steht. Aber: Patente haben im Vergleich mit dem Urheberrecht nur eine sehr kurze Schutzdauer (maximal 20 Jahre bei Patenten, 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus beim Urheberrecht) und außerdem gehört schon eine gehörige Portion Leichtfertigkeit dazu, sich auf einem technischen Gebiet zu betätigen und sich um den Stand der Technik überhaupt nicht zu kümmern. Zudem waren die Recherchemöglichkeiten noch nie so einfach, umfassend, schnell und billig wie heute. Trotzdem wird zuweilen eingewandt, daß es sehr schwer sein kann, zu recherchieren, welche Software patentiert ist. Dabei wird aber vergessen, daß Software grundsätzlich und ohne jede Ausnahme in Deutschland nicht patentierbar ist. Frühere Ausreißer in anderen EU-Ländern und die Praxis in den USA sowie gegenteilige, aber schlicht falsche Behauptungen mancher Zeitgenossen sind ein anderes Kapitel.

Gruß
Wolfgang

GmbH eher nicht sinnvoll

Hallo,

Wolfgang hat schon das Wesentliche zu dem Thema gesagt und ich kann mich dem nur anschließen.
Mir war aber noch etwas eingefallen, was ebenfalls nicht vergessen werden sollte.

Wenn eine GmbH gegründet wird und das Immobilienvermögen dort eingebracht wird (eine GmbH kann ja auch durch Einbringung von Sachkapital die erforderliche Grenze von 25.000 Euro erreichen), geht das Vermögen in das Gesellschaftsvermögen über. Bei einer GmbH wird nicht zwischen Betriebs- und Privatvemögen unterschieden.

Allerdings muss man auch wissen, dass Immobilien - in dem von Dir dargestellten Fall - oftmals gerade nicht über eine Kapitalgesellschaft verwaltet werden, sondern eben in der Privatspähre. Der Grund ist unmittelbar einleuchtend:

Wenn Du die Immobilienerträge in einer GmbH erzielst, fallen sowohl Gewerbe- als auch Körperschaftsteuer darauf an. Es kommt also zu einer eindeutigen Schmälerung der Mieterträge. Außerdem wird die sog. Verlustverrechnung aus solchen Vermietungen auf die Ebene der Gesellschaft begrenzt.

Würdest Du nach wie vor die Verwaltung als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ laufen lassen (dann natürlich bei vollem Risiko aus der Einzelunternehmung), würdest Du zum einen wesentlich weniger Steuern darauf zahlen müssen (selbst wenn Du den Spitzensteuersatz zahlst), außerdem wäre eine Verlustverrechnung mit den Einkünften aus der Einzelunternehmung möglich.

Im Prinzip stellen sich zwei Möglichkeiten:

  1. Du sorgst dafür, dass bei Deinen geschäftlichen Aktivitäten aus der Einzelunternehmung eben keine gravierenden Missgeschicke passieren können (-> siehe Ausführungen von W. Dreyer) oder aber

  2. Du wandelst die Einzelunternehmung in eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH um und sorgst so dafür, dass Dein Privatvermögen vor dem Zugriff der Geschäftsgläubiger geschützt ist.

VG
TraderS