Hallo!
jemand hatt von seinen Eltern ein paar immobilien geerbet die vermietet sind.
Diese Person ist selbst, Selbständig mit einem Einzelunternehmen.
Um die Immopbilien nicht in Gefahr zu bringen sucht dieser eine möglichkeit zu sichern.
z.b. was wäre los wenn die Einzelfirma durch ein neues Projekt irgendwelche Schutzrechte von anderen :verletzen würde, die kosten für sowas würden die kleine Firma gleich in den Ruin treiben.
Vor langer Zeit sagte mal jemand, eine GmbH gründen, diese kauft die Immobilien und selbst wäre man der :einzigste Gesellschaftler. Wäre so das Privatvermögen vor einer Insolvenz gesichert ?
Das ist keine besonders geschickte, nicht einmal eine machbare Konstellation. Das Geld der GmbH, mit dem sie Immobilien kaufen könnte, fällt schließlich nicht vom Himmel. Außerdem kann ich nicht erkennen, wie sich auf diese Weise jemand vor Risiken aus seiner Tätigkeit als Einzelunternehmer schützen will.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Das risikobehaftete Geschäft gehört in eine GmbH. Damit solche Maßnahme den gewünschten Effekt bringen kann, sind sachkundige Beratung und einschlägige Kenntnisse des Unternehmers dringend zu empfehlen. In vielen Fällen hebeln nämlich unbedarfte Selbständige den möglichen Schutz durch ihr laienhaftes Tun selbst aus. Ein häufiger Fehler besteht darin, bei Kreditbedarf für die GmbH mit dem Privatvermögen zu bürgen. Das ist dann ein Sachzwang, weil es andernfalls kein Geld gibt und schwupps ist die Schutzmaßnahme obsolet.
Nebenbei: Das Risiko, Schutzrechte zu verletzen, wird oft als Grund für besondere Schutzmaßnahmen angeführt. Solche Maßnahmen beruhen dann regelmäßig auf Unkenntnis. Kein Mensch versucht sich davor zu schützen, versehentlich anderer Leute Eigentum zu klauen. Mir ist jedenfalls noch niemand begegnet, der Angst davor hätte, versehentlich ein fremdes Auto oder anderer Leute Häuser zu stehlen. Seltsamerweise glauben viele Leute, sich davor schützen zu müssen, versehentlich geistiges Eigentum klauen zu können. Das ist kompletter Blödsinn, wenn man eine simple Regel beherzigt, die man in jedem Lebensbereich als selbstverständlich betrachtet: Man läßt einfach die Finger von anderer Leute geistigem Eigentum. Das heißt in der Praxis, daß man keine fremden Texte, Bilder und Software verwendet. Weil das Urheberrecht nicht die Funktionalität, sondern die Ausdrucksweise schützt, ist es praktisch unmöglich, bei einem selbst hergestellten Werk die identische Ausdrucksweise eines anderen Urhebers zu verwenden. Wenn Du einen röhrenden Hirschen malst und nicht abmalst, wirst Du niemals ein fremdes Urheberrecht verletzen, obwohl es schon tausende Bilder mit röhrenden Hirschen gibt. Bei Software ist es ebenso. Glaubst Du, der Quellcode eines selbst erdachten Programms kommt irgendwo ein zweites Mal vor? Natürlich nicht.
Dagegen sind Patentverletzungen denkbar, selbst wenn man nirgends abkupfert. Patente schützen die Funktionalität und es ist durchaus möglich, daß die gleiche Funktionalität als Patent oder Gebrauchsmuster unter Schutz steht. Aber: Patente haben im Vergleich mit dem Urheberrecht nur eine sehr kurze Schutzdauer (maximal 20 Jahre bei Patenten, 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus beim Urheberrecht) und außerdem gehört schon eine gehörige Portion Leichtfertigkeit dazu, sich auf einem technischen Gebiet zu betätigen und sich um den Stand der Technik überhaupt nicht zu kümmern. Zudem waren die Recherchemöglichkeiten noch nie so einfach, umfassend, schnell und billig wie heute. Trotzdem wird zuweilen eingewandt, daß es sehr schwer sein kann, zu recherchieren, welche Software patentiert ist. Dabei wird aber vergessen, daß Software grundsätzlich und ohne jede Ausnahme in Deutschland nicht patentierbar ist. Frühere Ausreißer in anderen EU-Ländern und die Praxis in den USA sowie gegenteilige, aber schlicht falsche Behauptungen mancher Zeitgenossen sind ein anderes Kapitel.
Gruß
Wolfgang