2 Gesellschafter zu je 50%. Vereinbart war, immer alles hälftig brüderlich teilen. Vor 8 Jahren hat der Steuerberater beim Notar einen Gesellschaftsvertrag veranlasst, worin steht: es erben die Erben, aber der Verbliebene kann die Anteile einziehen und braucht nur eine rel. geringe Abfindung an die Erben auszahlen. In diesem Falle sind das 60.000.- Abfindung. Die Firmenaktiva beträgt z.Zt. 800.000.- (Lagerbestand, Bankguthaben etc.)
Wie kommt man da raus? Der jüngere will nicht ändern, der Andere ist 80 Jahre und hat jetzt Krebs, sodass die Chamcen auf einer Seite größer sind, alles sich einzuverleiben.
ich fürchte, dass man da nicht raus kommt, da beide Gesellschafter es so wollten. Wenden Sie sich doch mal an den Steuerberater.
Lieben Gruss von ninja
Das sollte man schon überlegen bevor man einen solchen Vertrag unterschreibt.
Unklare Darlegung. Wie stehen die Gesellschafter verwandschaftlich zueinander.
Hier kommt es sehr auf die genaue vertragliche Regelung an.
vielleicht berechnet sich die Abfindung nach dem Stuttgarter Modell mit der Folge eines sehr niedrigen Abfindungsbetrages. Das läßt sich hier aber nicht klären. Fachanwalt für Gesellschaftsrecht aufsuchen!!!