Gmbh Erben und abfindung

Habe folgendes Problem:

2 Gesellschafter zu je 50%. Vereinbart war, immer alles hälftig brüderlich teilen. Vor 8 Jahren hat der Steuerberater beim Notar einen Gesellschaftsvertrag veranlasst, worin steht: es erben die Erben, aber der Verbliebene kann die Anteile einziehen und braucht nur eine rel. geringe Abfindung an die Erben auszahlen. In diesem Falle sind das 60.000.- Abfindung. Die Firmenaktiva beträgt z.Zt. 800.000.- (Lagerbestand, Bankguthaben etc.)

Wie kommt man da raus? Der jüngere will nicht ändern, der Andere ist 80 Jahre und hat jetzt Krebs, sodass die Chamcen auf einer Seite größer sind, alles sich einzuverleiben.

bitte an das zuständige ag wenden

Hallo eineamsel,

leider kann ich bei dieser KOnstellation nicht weiter helfen.

Gruß
Psha

Hallo eineamsel,

ich fürchte, dass man da nicht raus kommt, da beide Gesellschafter es so wollten. Wenden Sie sich doch mal an den Steuerberater.
Lieben Gruss von ninja

Hallo,

sorry, keine Ahnung.

Gruß

Das sollte man schon überlegen bevor man einen solchen Vertrag unterschreibt.
Unklare Darlegung. Wie stehen die Gesellschafter verwandschaftlich zueinander.

Hier kommt es sehr auf die genaue vertragliche Regelung an.

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Geklärt werden könnte, ob die Abfindungsklausel wirksam ist.

Außerdem könnten ja jetzt schon Übertragungen der Gesellschaftsanteile erfolgen…

Hier sollten Sie einen Fachanwalt für Erbrecht, bzw. einen der sich mit Unternehmsnachfolge auskennt beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

vielleicht berechnet sich die Abfindung nach dem Stuttgarter Modell mit der Folge eines sehr niedrigen Abfindungsbetrages. Das läßt sich hier aber nicht klären. Fachanwalt für Gesellschaftsrecht aufsuchen!!!