Gmbh Erben und abfindung

Habe folgendes Problem:

2 Gesellschafter zu je 50%. Per Handschlag und auf die Ehre vereinbart war, immer alles hälftig brüderlich teilen. Vor 8 Jahren hat der Steuerberater beim Notar einen Gesellschaftsvertrag veranlasst, worin steht: es erben die Erben, aber der Verbliebene kann die Anteile einziehen. Damals sagte der andere Partner, es sei reine Formsache, er wird die Anteile nicht einziehen. Jetzt sagt er, er wird von den Erben die Anteile alle übernehmen und allein die Firma weiter führen. Er braucht nämlich nur eine rel. geringe Abfindung an die Erben auszahlen. In diesem Falle sind das 60.000.- Abfindung. Die Firmenaktiva beträgt z.Zt. 800.000.- (Lagerbestand, Bankguthaben etc.) Dazu kommt dass, wenn er die Firma dann verkauft, er weitere mind. 900.000.- kassieren kann.

Wie kommt man da raus? Der jüngere will nicht ändern, der Andere ist 80 Jahre und hat jetzt Krebs, sodass die Chamcen auf einer Seite größer sind, alles sich einzuverleiben.

Hallo,

bei der Problematik und den Vermögenswerten sollte man sich an einen Fachanwalt wenden.

si

Habe folgendes Problem:

2 Gesellschafter zu je 50%. Per Handschlag und auf die Ehre
vereinbart war, immer alles hälftig brüderlich teilen.

schön, aber da sowieso nichts gegenteiliges vereinbart wurde, beträgt die (gewinn-)verteilung sowieso 50:50.

Vor 8
Jahren hat der Steuerberater beim Notar einen
Gesellschaftsvertrag veranlasst, worin steht: es erben die
Erben, aber der Verbliebene kann die Anteile einziehen. Damals
sagte der andere Partner, es sei reine Formsache, er wird die
Anteile nicht einziehen. Jetzt sagt er, er wird von den Erben
die Anteile alle übernehmen und allein die Firma weiter
führen. Er braucht nämlich nur eine rel. geringe Abfindung an
die Erben auszahlen. In diesem Falle sind das 60.000.-
Abfindung. Die Firmenaktiva beträgt z.Zt. 800.000.-
(Lagerbestand, Bankguthaben etc.) Dazu kommt dass, wenn er die
Firma dann verkauft, er weitere mind. 900.000.- kassieren
kann.

ob die abfindung tatsächlich so gering ist, sei dahingestellt (wurde eine vereinbarung dahingehend getroffen ? buchwertklausel ? oder wie kommt man zu 60000€…)

Wie kommt man da raus? Der jüngere will nicht ändern, der
Andere ist 80 Jahre und hat jetzt Krebs, sodass die Chamcen
auf einer Seite größer sind, alles sich einzuverleiben.

tja, das ist natürlich sehr blöd gewesen eine solche vereinbarung im GV zu treffen…
wenn zumindest der nachweis gelingt, dass eine andere vereinbarung früher getroffen wurde, kann man ein treuwidriges verhalten unterstellen. dazu bedarf es aber eines nicht unerheblichen begründungsaufwands und die chancen sind generell eher gering.
ansonsten besteht ggf. nur die möglichkeit an der höhe der abfindung zu drehen.

p.s. soweit ich gelesen habe, betrifft die vereinbarung den erbfall… was spricht dagegen, den gesellschaftsanteil noch zu lebzeiten an einen dritten zu übertragen (bestehen klauseln diesbezüglich)

Guten Tag,
ja, in § 12 steht wörtlich:Beantragt ein Gesellschafter die Einwilligung zur Verfügung seines Anteils , so steht den übrigen Gesellschaftern ein Ankaufsrecht zu. Die zwingenden Bestimmungen des $ 17 GmbH-Gesetz bleiben jedoch unberührt.