Frau A ist mit Herr B verheiratet. Die Eheleute sind Selbstständig im Einzelhandel. Nun möchte Herr B aus mehreren Filialen eine GmbH gründen. Die GmbH soll zu 40% auf Herr B und jeweils zu 30% auf
Frau A und 30% auf Herr C (Verwand mit Herr B) gehören.
Was für Nachteile hätte Frau A bei einer Scheidung?
Würde es helfen (im positiven für Frau A) wenn die GmbH nur auf die Eheleute OHNE Herr C aufgebaut wird?
Danke schon einmal im vorraus für Anregungen und Warnungen.
die Gründung einer GmbH wirft viele Fragen auf. Man sollte sich daher zuvor genau über die Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind, informieren. Die Führung von Geschäften mit einer GmbH ist um manches komplizierter als die eines Einzelhandelsgeschäfts (Bilanzierung, Fassung des Gesellschaftsvertrages, Eigendynamik der Gesellschafter etc.) Nicht umsonst hält der Gesetzgeber die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages durch einen Notar grundsätzlich für erforderlich. Wenn solche Fragen auftauchen: besser den Rat eines Notars oder Anwalts in Anspruch nehmen.
Allgemein kann man aber darauf hinweisen, dass der Gesellschaftsvertrag und der Ehevertrag verschiedene Dinge sind. In Deutschland leben die meisten Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne besonderen Ehevertrag mit der Folge, dass die Vermögensmassen der Eheleute getrennt bleiben. Im Falle der Scheidung gibt es dann allenfalls einen Anspruch auf Geld in Höhe des sogenannten Zugewinnausgleichs, etwaige Gesellschaftsanteile an GmbHs bleiben dann bei den beiden Ehegatten mit all den Folgen, die dies dann nach der Trennung geben kann. Wenn man das anders haben möchte, sollte man das regeln. Wie sich ein dritter Gesellschafter auf diese Situation auswirken wird, kann wohl nicht vorhergesehen werden. Wenn man aber Probleme befürchtet, sollte man bei der Fassung des Gesellschaftsvertrages vorbeugen. Auch hier kann ein Notar beratend tätig werden. Man sollte hierbei beachten, dass für das Schicksal der GmbH häufig entscheidend sein kann, wer welche Mehrheit für Abstimmungen in der Gesellschafterversammlung bekommt. Hierbei kann ein Dritter häufig das Zünglein an der Waage spielen. Es können sich also Koalitionen bilden, die nicht jedem recht sind. Wer einen Eindruck davon bekommen möchte, wie abstrus Gesellschafter-versammlungen verlaufen können, sollte mal die Jahreshauptversammlung eines Kaninchenzüchter- oder Sportvereins besuchen.