liebe Expert(-inn)en, ich hätte da mal ne Frage
eine GmbH kann ihre Zahlungen nicht mehr stemmen, ist überschuldet, gibt eine ‚eidesstattliche‘ ab und geht in die Inso
Laut beauftragtem Inkasso-Anwalt hat der Geschäftsführer ebenfalls bereits die EV abgegeben. Es soll also weder bei der GmbH noch bei dem GF noch Vermögen vorhanden sein. Der Gläubiger geht leer aus und bezahlt selber den beauftragten Anwalt, bleibt auf diesen Kosten also auch noch sitzen.
Nun stellt der Gläubiger aber anhand des Handelsregister fest, daß der GF der GmbH in der Zeit vor der Insolvenzmeldung bereits für die Zeit danach ‚vorgesorgt‘ hat und bereits in der Mahnphase mehrere neue GmbHs gegründet hat mit der Einlage von jeweils 25000 € und dort wieder als GF eingetragen ist.
Darf der das? Geht das so einfach?
lG Ralf
Hallo Ralf!
Darf der das? Geht das so einfach?
Grundsätzlich darf er das und grundsätzlich geht es so einfach. Ob kurz vor der Insolvenz Vermögen der GmbH beiseite geschafft wurde, ist von außen nicht zu erkennen. Darum kümmert sich der Insolvenzverwalter.
Gruß
Wolfgang
Hallo
[…]
Laut beauftragtem Inkasso-Anwalt hat der Geschäftsführer
ebenfalls bereits die EV abgegeben.
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Nun stellt der Gläubiger aber anhand des Handelsregister fest,
daß der GF der GmbH in der Zeit vor der Insolvenzmeldung
bereits für die Zeit danach ‚vorgesorgt‘ hat und bereits in
der Mahnphase mehrere neue GmbHs gegründet hat mit der Einlage
von jeweils 25000 € und dort wieder als GF eingetragen ist.
Darf der das? Geht das so einfach?
Warum sollte er es nicht dürfen. Er hat aber hoffentlich seine Unternehmensanteile brav in der EV angegeben?!
Greetz
T.