GMBH geht Pleite, Anspruch auf Arbeitsl.geld?

Z.b. Haben gerade im Nov 2006 unserer GMBH gegründet. Hatten davor 2Monate Areitslosengeld erhalten.
Meine Frage:
Angenommen wir machen Ende August 2007 Pleite, haben wir dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ich denke wir haben insgesamt einen Anspruch auf 360 Tage!
Ist das richtig? Welcher § tritt in kraft?

MfG
Niels Matthies

Tach…

Wohl kaum!

Die GmbH selbst offenkundig nicht. Und Du warst doch wohl beherrschender Gesellschafter. Wenn ich mich recht erinnere, fliegen die aus der Sozialversicherung raus. Wenn Du also kein Beiträge gezahlt hast, kriegst Du auch kein Arbeitslosengeld.

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Hallo!

…beherrschender Gesellschafter. Wenn ich mich recht erinnere,
fliegen die aus der Sozialversicherung raus.

Wer aus der Pflichtversicherung herausfällt, kann sich bei KK und RV freiwillig versichern, seit kurzer Zeit auch bei der Arbeitslosenversicherung. Aber auch ohne freiwillige Arbeitslosenversicherung kann aufgrund der zeitnahen Vorversicherungszeit ein Anspruch auf Versicherungsleistungen bestehen.

Gruß
Wolfgang

Hallo

das ist das richtige Stichwort. Der verjährt erst in 3 oder 4 Jahren. Da spielt es keine Geige, was man dazwischen getrieben hat!!!
Deshalb ist dien1. Antwort schlichtweg falsch, was ALG betrifft

LG
Mikesch

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Wohl kaum!

Die GmbH selbst offenkundig nicht. Und Du warst doch wohl
beherrschender Gesellschafter. Wenn ich mich recht erinnere,
fliegen die aus der Sozialversicherung raus. Wenn Du also kein
Beiträge gezahlt hast, kriegst Du auch kein Arbeitslosengeld.

das berührt doch aber den restanspruch nicht!

seinen Mandanten solche falschen Ratschläge gibt, dann arme Mandanten`!!! In seinem Profil steht, dass er angeblich RA uns Steuerberater wäre, wahrscheinlich die Titel im Lotto gewonnen :wink:

LG
Mikesch

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in deinem profil steht nix
was darf ich daraus schließen (außer daß du nix im lotto gewonnen hast)?

gruß
ann

Mikesch, Du Nasenbär,

zum einen schrieb ich m. W wie meines Wissens…gerade um anzudeuten, dass ich DAS nicht genau weiß…

zum anderen hat meine Klientel keine sozialversicherungsrechtlichen Probleme… .

Du scheintst mit der gesetzlchen Arbeitslosenversicherung besser vertrtaut zu sein.