Z.b. Haben gerade im Nov 2006 unserer GMBH gegründet. Hatten davor 2Monate Areitslosengeld erhalten.
Meine Frage:
Angenommen wir machen Ende August 2007 Pleite, haben wir dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ich denke wir haben insgesamt einen Anspruch auf 360 Tage!
Ist das richtig? Welcher § tritt in kraft?
Die GmbH selbst offenkundig nicht. Und Du warst doch wohl beherrschender Gesellschafter. Wenn ich mich recht erinnere, fliegen die aus der Sozialversicherung raus. Wenn Du also kein Beiträge gezahlt hast, kriegst Du auch kein Arbeitslosengeld.
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…beherrschender Gesellschafter. Wenn ich mich recht erinnere,
fliegen die aus der Sozialversicherung raus.
Wer aus der Pflichtversicherung herausfällt, kann sich bei KK und RV freiwillig versichern, seit kurzer Zeit auch bei der Arbeitslosenversicherung. Aber auch ohne freiwillige Arbeitslosenversicherung kann aufgrund der zeitnahen Vorversicherungszeit ein Anspruch auf Versicherungsleistungen bestehen.
das ist das richtige Stichwort. Der verjährt erst in 3 oder 4 Jahren. Da spielt es keine Geige, was man dazwischen getrieben hat!!!
Deshalb ist dien1. Antwort schlichtweg falsch, was ALG betrifft
LG
Mikesch
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Die GmbH selbst offenkundig nicht. Und Du warst doch wohl
beherrschender Gesellschafter. Wenn ich mich recht erinnere,
fliegen die aus der Sozialversicherung raus. Wenn Du also kein
Beiträge gezahlt hast, kriegst Du auch kein Arbeitslosengeld.
seinen Mandanten solche falschen Ratschläge gibt, dann arme Mandanten`!!! In seinem Profil steht, dass er angeblich RA uns Steuerberater wäre, wahrscheinlich die Titel im Lotto gewonnen
LG
Mikesch
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