Hallo,
angenommen eine GmbH hat Insolevenz angemeldet, wurde mangels Masse abgelehnt, GmbH von Amtswegen gelöscht.
Wie sieht das jetzt noch mit offenen Forderungen aus?
Die GmbH existiert ja nicht mehr.
Die eingehende Post in die große Ablage? Oder muss noch in irgend einer Form reagiert werden?
Was ist mit strittigen Gehältern (z.B. Höhe bzw. ob überhaupt AV vorhanden)? Diese konnten ja aufgrund der Strittigkeit nicht zur „Insolvenztabelle“ (also beim Arbeitsamt) angemeldet werden.
Nehmen wir mal an, hierzu stehen noch entsprechende Termine bei der Kammer aus.
Wie müsste sich der ehemalige GF verhalten?
Grüsse