GmbH - gemeinnützig?

Hallo,
angenommen, eine „Jugendaustauschorganisation GMBH“ wirbt mit ihrer Gemeinnützigkeit. Könnte die Organisation überschüssige Geldeinnahmen z.B. Schülerstipendien zufließen lassen? Welche Möglichkeiten gäbe es noch?
Danke vorab für euer Wissen.
Freundliche Grüße
Doris

Könnte die Organisation überschüssige
Geldeinnahmen z.B. Schülerstipendien zufließen lassen?

hi,

ich denke du fragst: was diese gGmbH mit liquiden mitteln machen kann, oder? hier hilft nur ein blick in die satzung der gGmbH, denn nur im zweck der gesellschaft kann stehen, was passieren soll. umwidmung von gelden (statt kindergarten studentenstipendien) könnte ggf. die gemeinnützigkeit (iSd steuerrechts) kosten.

also ggf. vorher satzung ändern.

gruss vom

showbee

Hi,
mit anderen Worten, diese Org-GMBH bekäme, weil gemeinnützig, Steuervorteile, die wiederum „überwiegend als…“ verwendet werden können!?

z. B.:
„… GmbH ist gemeinnützig und verfolgt demgemäß keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Erwirtschaftete Überschüsse werden überwiegend als Teilstipendien verwendet. Diese wiederum werden ausschließlich einkommensschwachen Familien zur Verfügung gestellt und sind von schulischen Leistungen unabhängig.“

??

Freundliche Grüße
Doris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi,

in der satzung der gesellschaft steht ein zweck, mit dem zweck werden einnahmen erzielt, möglichst aber keine gewinne, da die ausgaben die eingaben decken. aufgrund der satzung urteil das finanzamt, ob die gesellschaft steuerbegünstigt (§§ 51ff. Abgabenordnung lesen) ist oder nicht.

der zweck lt. satzung sollte in realität eingehalten werden, sonst fällt die steuerbegünstigung weg. also wenn man den zweck ändern will (geld anders ausgeben als bisher), dann muss die satzung geändert werden und dann damit zum finanzamt.

am besten sollte das dann ein steuerberater betreuen.

gruss vom

showbee

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