Hier eine Frage aus dem Bereich Wirtschaftsrecht
Handelsregistereintrag:
„Ist nur ein Geschäftsführer bestellt vertritt dieser die GmbH allein. Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt vertreten jeweils 2 von ihnen die GmbH“.
A ist der Geschäftsführer der GmbH und möchte am 15.03.09 einen Kaufvertrag mit X schließen und teilt X mit, dass er von seinem am 10.03.09 bestellten Mitgeschäftsführer B eine Generalvollmacht erhalten hat um den Vertrag abzuschließen. Außerdem setzt A den X in Kenntniss, dass die Eintragung des 2. Geschäftsführers B noch nicht ins Handelsregister erfolgt ist.
Der Kaufvertrag wir am 15.03.09 geschlossen.
Nun meine Frage, ist der Vertrag wirksam bzw. ist die GmbH bei Abschluss wirksam vertreten?
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!!!