Hallo zusammen,
ist es richtig, daß im Falle der Insolvenz einer GmbH der Geschäftsführer dieser einen negativen Schufa-Eintrag erhält?
Wer kennt die Rechtsgrundlage hierfür und kann sie mir nennen?
Nach meinem Verständnis sollte ein solcher Eintrag nicht rechtens sein, da es sich bei der GmbH um eine eigenständige juristische Person handelt. Daß diese pleite ist, bedeutet normalerweise nicht, daß auch der Geschäftsführer pleite ist.
Gilt für (geschäftsführende) Gesellschafter der GmbH etwas anderes?
Grüße
Fux