GmbH Geschäftsführer: Angestellter/selbstständig?

Hallo allerseits,

meine Frage bezieht sich auf den beruflichen Status eines geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH.
Insgesamt hat die GmbH vier Gesellschafter (je 25%) wovon drei als Geschäftsführer fungieren.
Mich interessiert nun, ob diese Gesellschafter als Angestellte oder Selbstständige gelten.

Die Hard Facts im Überblick:

  • 4 Gesellschafter mit je 25%
  • davon 3 Geschäftsführer
  • in den ersten Monaten erfolgen keine Gehaltszahlungen

Hilfreiche Antworten werden sehr geschätzt - detaillierte Infomationen können bei Bedarf gegeben werden.

Besten Dank & freundliche Grüße
tboecker

Die Hard Facts im Überblick:

  • 4 Gesellschafter mit je 25%
  • davon 3 Geschäftsführer

Da keiner beherrschender Gesellschafter ist, würde ich auf „angestellt“ tippen.

Verbindlich gibt die Kranenkasse Auskunft, bei der man die Überprüfung des Sozialversicherungsrechtlichen Status beantragen sollte.

Vielen Dank für die Auskunft!
Was mich daran wundert: Wenn es sich bspw. um ein Startup handelt und aus Liquiditätsgründen auf eine Gehaltsauszahlung (vorläufig) verzichtet wird, wie werden dann die Sozialabgaben bemessen, die ja auch die GmbH z.T. übernehmen muss?

Beste Grüße
tboecker

Was mich daran wundert: Wenn es sich bspw. um ein Startup
handelt und aus Liquiditätsgründen auf eine Gehaltsauszahlung
(vorläufig) verzichtet wird, wie werden dann die Sozialabgaben
bemessen, die ja auch die GmbH z.T. übernehmen muss?

Diese Frage kann ein StB, ein Lohnbuchhalter oder eine Mitarbeiter einer Krankenkasse beantworten.

Hallo!

Ganz einfach: Da mangels eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses (es fehlt dazu die Komponente: Gehaltszahlung) keine Pflichtversicherung besteht, muss die Person dies in eigener Regie übernehmen. D.h. freiwillige oder private KV, freiwillige oder private RV, usw.

Gruß

JÖrg

Vielen Dank für diese Information!
Spielt es denn hierbei keine Rolle, dass es sich wahrscheinlich um ein Angestelltenverhältnis handelt?
Das würde ja heißen, dass, sobald ein Arbeitnehmer kein Gehalt für seine Leistung bezieht, er sich selbst um seine Versicherung kümmern muss.

Beste Grüße
tboecker

Ja, so ist es. Es gibt „im richtigen Leben“ keinen Arbeitnehmer, der kein Geld bekommt das sind dann Praktikanten oder was auch immer.

Bestandteil eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses ist ein Gehalt.

Gruß

Jörg

Nachfrage: Arbeits-, Steuer- oder Sozialrecht
Hi !

Die Prüfung der „Arbeitnehmer-Eigenschaft“ in den 3 oben genannten Rechtsbereichen hat zum Teil trotz der gleichen Ausgangslage sehr unterschiedliche Ergebnisse zur Folge.

Wenn sich die Frage ausschließlich auf die sozialversicherungsrechtliche Seite (AV, KV, PV, RV) bezog, sind ja schon gute Antworten gegeben worden, sollten auch die anderen Rechtsbereiche beleuchtet werden, bitte noch mal kurz Laut geben.

BARUL76

Guten Abend!
Mögliche Auswirkungen im AR und StR sind mir leider noch nicht bekannt - sollten Sie mir diesbzgl. weiterhelfen können, wäre das sehr nett.

Vielen Dank & beste Grüße
tboecker