meine Frage bezieht sich auf den beruflichen Status eines geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH.
Insgesamt hat die GmbH vier Gesellschafter (je 25%) wovon drei als Geschäftsführer fungieren.
Mich interessiert nun, ob diese Gesellschafter als Angestellte oder Selbstständige gelten.
Die Hard Facts im Überblick:
4 Gesellschafter mit je 25%
davon 3 Geschäftsführer
in den ersten Monaten erfolgen keine Gehaltszahlungen
Hilfreiche Antworten werden sehr geschätzt - detaillierte Infomationen können bei Bedarf gegeben werden.
Hallo,
bei einer GmbH in Gründung sind alle GMBH-Geschäftsführer/Gesellschafter hautberuflich selbständig.
Ansonsten kommt es darauf an wie die Verhältniss kjonkret im Gesellschaftervertrag geregelt sind (z.B. Sperrminorität).
Gruss
Czauderna
Guten Tag und danke für die Antwort!
Was ist denn mit der Tatsache, dass bei je 25% Anteilseignung keiner der Geschäftsführer eine Mehrheit hat?
Soweit ich es verstanden habe, gilt nur derjenige als selbstständig, der mehr Anteile hält als die anderen Geschäftsführer …