GmbH Geschäftsführer bestellen

Hallo,

ich habe bei der GmbH im Lexikon folgendes gelesen:

„Die Gesellschafterversammlung bestellt den Geschäftsführer und kann ihn abberufen.“

Was bedeutet das? Wie ist das gemeint mit abberufen und bestellen?

Hat nicht mal einer einen Tipp? :confused:

Kann es sein, dass die Gesellschafterversammlung immer sagen kann, egal wann, dass der Geschäftsführer zu der Gesellschafterversammlung kommen soll? Warum auch immer?

Aber irgendwie klingt das komisch…

Servus,

wenn die Gesellschafter wollen, dass jemand Geschäftsführer der GmbH wird, bestellen sie ihn zum Geschäftsführer.

Wenn sie wollen, dass er nicht mehr Geschäftsführer ist, berufen sie ihn ab.

Das ist ungefähr sowas ähnliches, wie wenn man jemanden einstellt oder entlässt.

Wenn jemand nicht zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt ist, kann er die GmbH nicht wirksam vertreten.

Schöne Grüße

MM

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Super,danke!