als GmbH planen wir mit 3 anderen GmbH`s eine gemeinsame GmbH zu einem gemeinsamen Betriebszweck zu gründen.
Dazu wollen wir jemanden als Geschäftsführer bestellen, der bereits als GF in einem dieser beteiligten Unternehmen tätig ist.
Frage :
ist das juristisch im Rahmen des GmbH- Gesetzes möglich , oder wie sollte man das regeln ?
juristisch steht dem nichts im Wege, wie local sagt.
Steuerlich gibts bei verbundenen GmbHs mit einem gemeinsamen Geschäftsführer (insbesondere wenn dieser gleichzeitig noch irgendwo Gesellschafter ist) u.U. ein Riesenproblem betreffend verdeckte Gewinnausschüttung. Die ist durch die veränderte Besteuerung im Halbeinkünfteverfahren ein bissel entschärft, aber immer noch teuer.
Das mindeste, was geschehen sollte, ist, dass die Gesellschaften untereinander ziemlich sauber regeln, für welches Geld der Geschäftsführer wann für welche Gesellschaft tätig sein darf, und entsprechendes auch im Dienstvertrag steht.
Ihr müsst auf die Gewinne und dehren Verteilung aufpassen
Da ein GF im sinne seines Unternehmens handeln muss
Bei Konkurs könnten eine Verschleppung die Folge sein
Des weiteren muss im jeweiligem GF- Anstellungsvertrag eine entsprechende Klausel eingefügt werden.
Aber eigentlich gehöhrt diese Frage an einen Steuerberater
Der Schaden kann sehr beträchtlich sein.