GmbH-Geschäftsführer Interessenskonflikt

Hallo,

ich benötige Hinweise (mit Gesetzesgrundlage) zu folgendem Sachverhalt:

Eine Stadt ist 50%iger Anteilseigner einer Marketinggesellschaft. Die übrigen 50% werden von einem Wirtschaftsverband (überwiegend Kaufmannschaft) gehalten. Beide entsenden je 5 Aufsichtsratsmitglieder. Es gibt 2 Geschäftsführer. Beide Seiten bestimmen je einen. Die Geschäftsführer arbeiten weitgehend ehrenamtlich, es gibt eine vertragliche Regelung über eine geringe Stundenzahl im Rahmen des 400-Euro-Gesetzes.

Der Wirtschaftsverband möchte nun eine Person benennen, die gleichzeitig im Rat der Stadt und als stellvetretender Bürgermeister auch im Verwaltungsausschuss der Stadt sitzt.

Ist diese Kombination rechtlich zu beanstanden?

Hallo,

Der Wirtschaftsverband möchte nun eine Person benennen, die
gleichzeitig im Rat der Stadt und als stellvetretender
Bürgermeister auch im Verwaltungsausschuss der Stadt sitzt.

Ist diese Kombination rechtlich zu beanstanden?

Grundsätzlich nein: http://dejure.org/gesetze/GemO/46.html

Bei Beigeordneten sieht das anders aus: http://dejure.org/gesetze/GemO/51.html

Zusätzlich kann aber ein Blick in die Gemeindesatzung nicht schaden.

Gruß,
Christian