Hallo,
ich benötige Hinweise (mit Gesetzesgrundlage) zu folgendem Sachverhalt:
Eine Stadt ist 50%iger Anteilseigner einer Marketinggesellschaft. Die übrigen 50% werden von einem Wirtschaftsverband (überwiegend Kaufmannschaft) gehalten. Beide entsenden je 5 Aufsichtsratsmitglieder. Es gibt 2 Geschäftsführer. Beide Seiten bestimmen je einen. Die Geschäftsführer arbeiten weitgehend ehrenamtlich, es gibt eine vertragliche Regelung über eine geringe Stundenzahl im Rahmen des 400-Euro-Gesetzes.
Der Wirtschaftsverband möchte nun eine Person benennen, die gleichzeitig im Rat der Stadt und als stellvetretender Bürgermeister auch im Verwaltungsausschuss der Stadt sitzt.
Ist diese Kombination rechtlich zu beanstanden?