Ich hätte eine weitere Frage (ja, ich lerne gerade^^) zur Geschäftsführung der GmbH: Ist der Geschäftsführer zwingend ein Gesellschafter? Oder kann auch ein Außenstehender „eingestellt“ werden? Und nach seiner Entlassung ist er erneut nicht an der GmbH beteiligt??
Ich hätte eine weitere Frage (ja, ich lerne gerade^^) zur
Geschäftsführung der GmbH: Ist der Geschäftsführer zwingend
ein Gesellschafter? Oder kann auch ein Außenstehender
„eingestellt“ werden? Und nach seiner Entlassung ist er erneut
nicht an der GmbH beteiligt??
Nein, der GF muss nicht zwingend beteiligt sein. Nachlesen kann man das im entsprechenden Paragraphen des GmbH-Gesetzes. Hier in § 6 Abs. 3 GmbHG.