GmbH: Gesellschafterversammlung Pflicht?

Hallo Forum! :wink:

Ist es Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn 50% des Stammkapitals aufgebraucht sind? Wenn ja, in welchen Fristen oder in welchen Formen hat dies zu erfolgen?

Gruß

Jens

hi jens,

§ 49 III GmbH-Gesetz: " (1) Die Versammlung der Gesellschafter wird durch die Geschäftsführer berufen.

(2) Sie ist außer den ausdrücklich bestimmten Fällen zu berufen, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint.

(3) Insbesondere muß die Versammlung unverzüglich berufen werden, wenn aus der Jahresbilanz oder aus einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz sich ergibt, daß die Hälfte des Stammkapitals verloren ist."

die form der einberufung ergibt sich aus § 51 des gesetzes:

  1. Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe
  2. mit einer Frist von mindestens einer Woche
  3. Zweck der Versammlung soll jederzeit bei der Berufung angekündigt werden

ansonsten: was hat das mit steuerrecht zu tun?

mfg vom

showbee