GmbH Gesellschaftervertrag

Hallo zusammen,

ich bin als stiller Gesellschafter (50%) an einer GmbH beteiligt. Im Gesellschaftervertrag steht, wenn ein Gesellschafter in Insolvenz gehen sollte, so kann der andere dessen Anteile sofort übernehmen. Da mein Geschäftspartner nun in privater Insolvenz ist, möchte ich nach Vertrag handeln und die Anteile übernehmen. Nachdem ich nun schon 3 Anwälte dazu befragt habe und keine vernünftige Auskunft bekommen habe, hoffe ich hier den Weg, welchen ich beschreiten muss aufgezeigt zu bekommen.

Danke für eure Hilfe.

Gruß

faq:1129 (owt)
der weg führt übers lesen!