Hallo zusammen,
man stelle sich folgenden Fall vor:
Es gibt eine Muster-GmbH, für die es zwei Gesellschafter (A + B) gibt. In der Gesellschaftssatzung steht zum Tod eines Gesellschafters folgende Vereinbarung:
"Beim Tod eines Gesellschafter stehen in der nachfolgenden Reihenfolge Ankaufsrechte bezüglich des Geschäftanteils des verstorbenen Gesellschafters zu:
- Der Gesellschaft als solchen
- Den Gesellschaftern gemeinschaftlich
- Einem Gesellschafter"
Nun würde Gesellschafter A versterben, und einen Nicht-Gesellschafter als Alleinerben einsetzen.
Was schlägt hier was? Testament Satzung oder Satzung Testament?
was meint/wisst ihr?
vielen Dank!
HiO