Hallo Experten,
angenommen es existiert eine Gmbh mit 2 geschäftsführenden
Gesellschaftern, der eine hält 70% der Anteile, der andere
30% der Anteile.
Um sich gegenseitig abzusichern hätten Sie per Gesellschaftervertrag
festgelegt, das weitreichende Entscheidungen, wie Verkauf von Anteilen, Erweiterung der Geschäftsführung etc. nur mit 75% Stimmen zulässig sind.
Zu Lebzeiten beider mußten(und konnten) sie sich also immer einigen.
Nun stirbt der Mehrheitsgesellschafter und hinterläßt seine Anteile 15 gleichberechtigen Erben, also keine Ehefrau, keine Kinder.
Was kann der GmbH passieren ?
Wie kann man eine Zerschlagung, einen Verkauf, etc. sicher verhindern ?
Wie können die Erben (versuchen) an (Ihr) Geld zu kommen ?
Genügt es wenn der Minderheitsgesellschafter z.B. einem Verkauf einfach
nicht zustimmt ?
Vielen Dank schon im voraus für eure Ideen und Antworten.
Liebe Grüße
Ralf