Ein Geschäftsführender Gesellschafter hält 25% der Anteile einer GmbH. Die Anteile können nicht erhöht werden (Tochtergesellschaft-Vereinbarung). Welche Möglichkeiten gäbe es den Gewinn trotzdem 50:50 auszuschütten?
Hallo,
dann lassen oder rufen selbst eine Gesellschafterversammlung ein und beschließen, was Sie wollen.
Wenn alle dafür sind, o.k.,
sonst - ich kenne keinen Satz aus den Gesellschaftsverträgen und den Beschlüssen - aussteigen.
Übrigens: Haben Sie keinen Steuerberater oder Notar in der Nähe, dem müssten Sie alle Unterlagen vorlegen und sich dann beraten lassen. Aus meinem Bauch heraus kann ich keine brauchbaren Vorschläge unterbreiten.
MfG
PB
Ein Geschäftsführender Gesellschafter hält 25% der Anteile
einer GmbH. Die Anteile können nicht erhöht werden
(Tochtergesellschaft-Vereinbarung). Welche Möglichkeiten gäbe
es den Gewinn trotzdem 50:50 auszuschütten?
Hallo mp…
leider kann ich Dir diese Fragen nicht beantworten.Vielleicht kann ein Steuerberater/Wirtschaftsanwalt weiterhelfen.
Wie ist das in der Vereinbarung geregelt?
Gruß
Felizitas
Ein Geschäftsführender Gesellschafter hält 25% der Anteile
einer GmbH. Die Anteile können nicht erhöht werden
(Tochtergesellschaft-Vereinbarung). Welche Möglichkeiten gäbe
es den Gewinn trotzdem 50:50 auszuschütten?
Sedhr geehrter Frager,
ich kenne nicht Ihren Gesellschaftsvertrag, daher ist aus der Ferne schlecht zu raten. Aber es bestünde vielleicht eine Möglichkeit, daß die Gewinnverteilung nicht nach der Kapitalbeteiligung sondern nach abweichenden Kriterium geregelt und im jährlichen Gewinnbeschluß durch die Gesellschaftsversdammlung beschlossen wird.
Ein Geschäftsführender Gesellschafter hält 25% der Anteile
einer GmbH. Die Anteile können nicht erhöht werden
(Tochtergesellschaft-Vereinbarung). Welche Möglichkeiten gäbe
es den Gewinn trotzdem 50:50 auszuschütten?
Hallo,
eine solche Ausschüttung ist mit einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss möglich.
Dieser Beschluss muss allerdings einstimmig gefasst werden.
Gruß
Tadelmann
Ein Geschäftsführender Gesellschafter hält 25% der Anteile
einer GmbH. Die Anteile können nicht erhöht werden
(Tochtergesellschaft-Vereinbarung). Welche Möglichkeiten gäbe
es den Gewinn trotzdem 50:50 auszuschütten?