Gmbh Gewinnausschüttung

Hallo. mal ne frage : angenommen jemandem gehört 20% einer Gmbh. (Geerbt von seinem Vater zb.)Diese hat viel Kapital und keine Schulden. Ausserdem macht sie jährlich satte Gewinne. Allerdings beschließt die Gesellschafterversammlung (80 % gehören dessen Stiefmutter)nie eine Gewinnausschüttung, weil sie tief zerstritten sind und sie ihm keinen Euro vergönnt. Das Geld wird auf den Geschäftskonten gehortet. Ihr ist die nicht vorhandene Gewinnausschüttung egal, weil sie sowieso genügend Kohle hat. Frage: Wie kommt dieser Typ zu seinem Geld? Es könnte sein das er von 800 Euro im Monat leben muss obwohl ihm 20% einer Millionenschweren Firma gehören. Wäre doch paradox, oder? Die Anteile verkaufen möchte er vielleicht nicht, erstens wüsste er nicht an wen, zweitens macht sie ja Gewinne die ihm eigentlich zustehen und drittens wegen seinem verstorbenen Vater, der das sicher nicht gewollt hätte.

das ist sehr umstritten.
der gesetzgeber wollte einen mindestgewinnanspruch gerade nicht festschreiben (BT-Drucks 10/4268 S 131) und hat das auch bereits im gesetzesentwurf von 1982 kurzfristig gestrichen.

das bedeutet natürlich, dass die minderheitsgesell. völlig schutzlos stehen würden, da sie stehts von der verwendungsentscheidung der mehrheit abhängen und so „am ausgestreckten arm verhungern“ können.
deshalb gibt es in der literatur viele lösungsansätze, um dem zu begegnen.

es kann -sofern eine treuepflichtverletzung(§ 242bgb) vorliegt (minderheitsgesell. darlegungs- und beweispflichtig- der verwendungsbeschluss angefochten werden (so auch OLG münchen).
zu beachten ist, dass dies der krasse ausnahmefall ist, da der gesetzgeber dies in § 29 gmbhg gerade nicht vorsieht.

[§ 245 aktg analog braucht nicht eingehalten werden]

mein vorschlag daher: möglichst viele informationen sammeln, die belegen, dass es der mehrheitsaktionärin nicht um die bloße kapitalaufstockung geht, sondern schädigung der minderheit und sich natürlich fachanwaltlich vertreten lassen…

Hallo,
Also zunächst einmal beschließt die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit(oder entsprechend des Gesellschaftsvertrages)über die Gewinnverwendung. Und solange nichts ausgeschüttet wird, bekommen auch die anderen 80% vom Gewinn nichts ab. Der verbleibt schließlich in der GmbH.
Als Minderheitsgesellschafter könnte man solche Beschlüsse jedenfalls gerichtlich Überprüfen lassen.
Durch die nicht ausgeschütteten Gewinne werden die Anteile theoretisch immer wertvoller, da ja dadurch der Wert des Unternehmens steigen würde.
Wenn denn ein Käufer gefunden würde, der diesen Wert bezahlt, dann können die Anteile auch einfach verkauft werden.
Ansonsten würde es sich bei den Beträgen, um die es hier zu gehen scheint, empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren.
Der kann sich den Gesellschaftervertrag und die Gewinnverwendungsbeschlüsse ansehen und dann beurteilen, wie die Chancen stehen bzw. eine sinnvolle Strategie vorschlagen.

Grüße

Also zunächst einmal beschließt die Gesellschafterversammlung
mit einfacher Mehrheit(oder entsprechend des
Gesellschaftsvertrages)über die Gewinnverwendung. Und solange
nichts ausgeschüttet wird, bekommen auch die anderen 80% vom
Gewinn nichts ab.

zitat:
Das Geld wird auf den Geschäftskonten gehortet. Ihr ist die nicht vorhandene Gewinnausschüttung egal, weil sie sowieso genügend Kohle hat.

Durch die nicht ausgeschütteten Gewinne werden die Anteile
theoretisch immer wertvoller, da ja dadurch der Wert des
Unterehmens steigen würde.

was bringt es dem minderheitsaktionär, wenn der wert des unternehmens ins unendliche steigt, er aber gerade nicht davon partizipieren kann. oder kann er sich von seinem ach so wertvollen geschäftsanteil eine semmel kaufen ?

Wenn denn ein Käufer gefunden würde, der diesen Wert bezahlt,
dann können die Anteile auch einfach verkauft werden.

klasse idee. dadurch könnte jeder mehrheitsaktionär nach belieben, störende minderheitsaktionäre aus der gesellschaft drängen; dann noch die satzung ändern, dass ein vorkaufsrecht vereinbart wird und er wird alleingesellschafter und kann nun nach belieben die angehäuften ressourcen an sich ausschütten… nein, das stichwort lautet minderheitenschutz.

Hallo,

doch paradox, oder? Die Anteile verkaufen möchte er vielleicht
nicht, erstens wüsste er nicht an wen, zweitens macht sie ja
Gewinne die ihm eigentlich zustehen

aus der kaufmännischen Ecke der Hinweis, daß bei der Ermittlung des Kaufpreises für ein solches Anteilspaket gerade die zukünftigen Gewinne relevant sind. Sofern man sich also beim Preis durchsetzen kann, erhält man als Kaufpreis die Summe der abgezinsten zukünftigen Gewinne. Das Verhalten der Mehrheitsgesellschafterin ist natürlich einem Verkauf nicht unbedingt förderlich.

Gruß
C.

Wer kauft denn Minderheitsanteile, wenn keine Gewinne ausgezahlt werden?

Wer kauft denn Minderheitsanteile, wenn keine Gewinne
ausgezahlt werden?

Nicht nur Unternehmensanteile können eine Anlage ohne regelmäßige Ausschüttung sein.