GmbH Gewinnberechnung (Gesellschafterentnahmen?)

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Gewinnberechnung einer GmbH:
Es geht in diesem Fall um eine GmbH mit vier Gesellschaftern, von denen drei beim Tagesgeschäft mitarbeiten. Jeden Monat entnimmt jeder der Gesellschafter xxx,- Euro dem Firmenkonto. Werden die Entnahmen der Gesellschafter vom Gewinn der GmbH abgezogen? (Also Gewinn = Umsatz - Kosten - Gesellschafterentnahmen oder Gewinn = Umsatz - Kosten)

Gruesse,
Uwe

Hallo Uwe,

Entnahmen im eigentlichen Sinn gibt es bei einer GmbH nicht. Es handelt sich bei den ausgezahlten Beträgen um Vorab-Ausschüttungen auf den hoffentlich in der Periode erzielten Gewinn.

Der Gewinn der Gesellschaft wird nur durch Aufwendungen verringert, reine Geldbewegungen haben darauf keinen Einfluss.

Aufwendungen wären z.B. gegeben, wenn die Gesellschafter bei der GmbH gegen Entgelt beschäftigt wären, etwa im Rahmen von Dienstverhältnissen, in seltenen Fällen auch von Werkverträgen oder ähnlichem.

Die Problematik von Vorab-Ausschüttungen liegt in der steuerlichen Kante darin, dass es ein ziemlich teures Vergnügen werden kann, wenn sich per Abschlussstichtag zeigen sollte, dass mehr ausgeschüttet worden ist, als an hierfür verfügbarem Ergebnis da war.

Der Vorgang kann auch für den Geschäftsführer unangenehm werden, falls die durch ihn geduldeten oder veranlassten „freihändigen“ Ausschüttungen ohne Gesellschafterbeschluss den Gewinn übersteigen, und dieses die GmbH in Schieflage bringt.

Den Gesellschaftern kann in der gegebenen Situation empfohlen werden, sich einmal mit der Frage zu befassen, ob denn eine Anstellung bei der GmbH in Frage käme. Diese Möglichkeit in allen Aspekten - Besteuerung der Gesellschaft, Besteuerung der Gesellschafter, Sozialversicherung etc. - zu untersuchen, muss einer sachkundigen Beratung vor Ort unter Kenntnis aller notwendigen Einzelheiten überlassen werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo Uwe!

Ich darf das, was Martin schon sagte, vielleicht etwas volkstümlicher ausdrücken:

Jeden Monat entnimmt jeder :der Gesellschafter xxx,- Euro :dem Firmenkonto.

Die Gesellschafter haben mit ihren Griffeln nichts in der Firmenkasse zu suchen. Die Gesellschaft zahlt Gehälter an ihre Angestellten (Gesellschafter können durchaus gleichzeitig Angestellte der Gesellschaft sein, z. B. als Geschäftsführer), die Gesellschaft schüttet gemäß Beschluß der Gesellschafterversammlung Gewinn aus und die Gesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen an x-beliebige Personen zu marktüblichen Konditionen geben, auch an Gesellschafter.

Den Gesellschaftern, die sich bedienen, ist offenkundig das Wesen einer Kapitalgesellschaft unklar und sie betrachten deshalb Konto und Kasse der GmbH wie ihr persönliches Portemonnaie, über das sie nach Belieben verfügen dürfen. Die Beteiligten sollten sich umgehend angewöhnen, die GmbH wie eine fremde Person zu betrachten und Konto und Kasse wie ein fremdes Konto und eine fremde Kasse anzusehen. Dann können sie nicht mehr auf die Idee kommen, sich einfach Geld zu nehmen. Wenn Entnahmen stattfinden, ist dringend anzuraten, daraus eine Gehaltszahlung zu machen. Wie bei jedem anderen Gehalt richtet sich dessen Höhe nicht nach Sonnenstand, Tagesform, persönlichem Bedarf und momentaner Ertragslage des Unternehmens, sondern ist in einem schriftlichen Vertrag jederzeit vorzeigbar fixiert.

Gruß
Wolfgang

Danke!
Hallo,

Vielen Dank für eure Antworten! Anscheinend habe ich mich nicht eindeutig genug ausgedrückt, ihr geht etwas hart mit den Gesellschaftern um - jeden Monat wird regelmäßig eine feste Summe vom Geschäftsführer an die Gesellschafter ausgezahlt. Es haben also keineswegs mehrere Leute ihre ‚Griffel in der Firmenkasse‘ *schmunzel*.

Mit ihrer Regelmäßigkeit ähneln diese Auszahlungen also einem festen Gehalt, mit dem Unterschied dass das nicht schriftlich festgehalten ist.

Vielen Dank & Grüße,
Uwe

Servus Uwe,

kurz nochmal zur Präzisierung: Das Ähneln macht kein Gehalt aus, das ist sehr wichtig.

Für ein Gehalt ist notwendig:

Vertrag (u.a. mit Präzisierung der Tätigkeit, aller Rechte und Pflichten der Beteiligten)
Anmeldung
Abrechnung
Abführung von LSt, SV, KV-Beiträgen (soweit nötig)
Auszahlung des abgerechneten Nettobetrages
Verbeitragung bei der BG (fast immer)

Für alles andere gilt: Vorabausschüttung mit allen Risiken, die da so dranhängen.

Der harsche Umgang mit den Gesellschaftern ist durch mehr oder weniger leidvolle Erfahrung mit kleinen GmbHn gegeben, deren Gesellschafter den von Wolfgang konkretisierten ganz zentralen Punkt nie in den Griff gekriegt haben, dass die GmbH jemand anders ist als sie selber, und dass die Handhabung einer GmbH administrativ ganz anders funktioniert als diejenige einer GbR oder OHG.

Es geht bei den „Entnahmen“ um Vorgänge, die sich im Nachhinein nie wieder flicken lassen, wenn sie mal quer gelaufen sind. Daher muss man hier von Anfang an extrem stur vorgehen. Den relativen Vorteil der Haftungsbeschränkung gibt es nicht als „free lunch“.

Aus der Sicht der Besteuerung ist es dringend zu empfehlen, zuallermindest die Modalitäten der Vorabausschüttungen (über die ja offenbar Einigkeit herrscht) per Gesellschafterversammlung zu beschließen. Insbesondere wenn bei Überweisungen solche Verwendungszwecke wie „Gehalt“ oder „Entnahme“ oder sowas schon auf Belegen stehen. Ich kann mir einige Wege vorstellen, aus der Sicht des Fiskus der GmbH bei einer so diffusen Sachlage eine Rechnung zu präsentieren, die sie je nach Kapitalausstattung und Ertragslage an den Rand ihrer Möglichkeiten bringt (oder darüber hinaus).

Schöne Grüße

MM

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