GmbH, Gewinne einbehalten und später als Rente

Hallo zusammen,
folgender Fall:
Freiberufler mit 80.000€ Gewinn muss momentan den ganzen Gewinn versteuern, falls im nächsten Jahr keine Einnahmen erzielt werden, ist es unmöglich mit dem „guten“ Vorjahr zu verrechnen.

Um dies zu umgehen frage ich mich ob eine GmbH folgenden Fall abdecken kann:

  • Man zahlt sich ein Gehalt von 40.000€ im Jahr, der Rest bleibt in der GmbH und muss somit nicht versteuert werden
  • Nach z.B. 10 Jahren hat man 400.000€ angespart, man geht in Rente und lässt sich das Geld weiterhin auszahlen, ohne zu arbeiten oder eine Leistung für die GmbH zu erbringen.

Ist das möglich? Der Vorteil wäre dass man schlechte Jahre ausnutzen kann oder später bei der Rente etwas auszahlen lassen kann ohne gleich den Spitzensteuersatz zahlen zu müssen.

Hallo!

Wenn die GmbH 40.000 € einbehält, zahlt diese ziemlich genau 12.000 € Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer darauf (ca. 30%).

Wenn man dann nach X Jahren die Kohle rausholt zahlt man nochmal Steuer drauf. So werden dann aus den günstigen 30% nach X Jahren teure 60%.

Eventuell wäre für den Freiberufler der §34a EStG etwas, über den man Gewinn, den man in der Firma lässt, mit einem verminderten Satz versteuert und diesen dann erst später, bei Entnahme aus der Firma höher versteuern muss. Das rentiert sich aber nicht vom einen auf das andere Jahr, sondern nur langfristig, weil die Nachsteuer bei Entnahme zu einem relativ hohen Gesamtsteuersatz führt.

Gruß

Jörg

  • Man zahlt sich ein Gehalt von 40.000€ im Jahr, der Rest
    bleibt in der GmbH und muss somit nicht versteuert werden

Schon mal was von betrieblicher Altersvorsorge (Stichwort: Unterstützungskasse, Pensionszusage) gehört ? Wenn nicht rate ich zum Gespräch mit dem Steuerberater des eigenens Vertrauens.

Eventuell wäre für den Freiberufler der §34a EStG etwas, über
den man Gewinn, den man in der Firma lässt, mit einem
verminderten Satz versteuert und diesen dann erst später, bei
Entnahme aus der Firma höher versteuern muss. Das rentiert
sich aber nicht vom einen auf das andere Jahr, sondern nur
langfristig, weil die Nachsteuer bei Entnahme zu einem relativ
hohen Gesamtsteuersatz führt.

Gruß

Jörg

Danke für die Antwort, die Möglichkeit ist mir bekannt, hat aber den angesprochenen hohen Gesamtsteuersatz zur Folge. Ich hatte gedacht dass die GmbH für solch ein Konstrukt bessere Möglichkeiten bietet

Hallo,

Gesellschafter/Geschäftsführerversorgung heisst das Zauberwort.

Grüße

Lars Grimm