GmbH-GF - Erst Kurzarbeit, dann fristlose Kündigung möglich?

Hallo,

ich bin weisungsgebundener Geschäftsführer einer GmbH ohne Vertrag. Vor 2 Monaten hat das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen (Rückgang der Auftragslage) Kurzarbeit angemeldet. Die Insolvenzreife liegt nach Prüfung (noch) nicht vor. Nun habe ich aus den oben genannten Gründen die fristlose Kündigung bekommen.

Kann ich so einfach gekündigt werden?

Wenn bis dato noch keine Insolvenzreife vorliegt, aber kurze Zeit nach meinen Ausscheiden aus dem Unternehmen eine vorliegen würde, werde ich trotzdem zur Verantwortung gezogen?

Wer wäre ein geeigneter Ansprechpartner um sich Rat zu holen (Anwalt zu teuer!) Kann das Arbeitsamt in der aktuellen Situation weiterhelfen? Soforthilfe?

Bin um jeden ernstgemeinten Rat/Erfahrungsbericht dankbar!

Mfg

mmhh da kenne ich mich nicht aus. Allerdings kann man jemanden ohne Vertrag auch nicht kündigen. Am besten mal an eine Schuldnerberatung wenden. Gibt es in jeder größeren Stadt.

Gruss
Löwinger