GMBH gibt EV ab - wie geht es für den Gl. weiter?

Hallo!

Habe mal eine Frage zu folgendem Fall:

Eine GMBH überweist an den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Hauptforderung eines Gläubigers.Im Anschluss daran will der Gläubiger auch noch aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstrecken lassen, wo es um 50 EUR geht. Die GmbH hat aber keine Lust, diese 50 EUR zu zahlen und verweigert die Zahlung sowie die Durchsuchung der Geschäftsräume durch den GV. Der GV teilt dem Gläubiger mit, dass die Voraussetzungen zur Abnahme der EV erfüllt sind.

Wie geht es nun für den Gläubiger weiter, der sich eigentlich sicher ist, dass genug Geld vorhanden ist?

Was kostet den Gläubiger der Antrag auf Abnahme der EV? Kontrolliert jemand, ob die Angaben in der EV wahr sind? Kontrolliert jemand, ob die GMBH danach einen Insolvenzaztrag stellt und wie kommt der Gläubiger bei der Insolvenzabwicklung an sein Geld, sofern welches da is? Was passiert, wenn die GMBH keinen Insolvenzantrag stellt, außer dass sie sich strafbar macht? Wer kümmert sich dann um den weiteren Ablauf und wie kommt der Gläubiger dann an das Geld dieser GMBH, was ja vorhanden ist?

Danke vorab für hilfreiche Antworten!

Gruß

Martin

Hallo,

Der GV teilt dem Gläubiger mit,

dass die Voraussetzungen zur Abnahme der EV erfüllt sind.

Wie geht es nun für den Gläubiger weiter, der sich eigentlich
sicher ist, dass genug Geld vorhanden ist?

Was kostet den Gläubiger der Antrag auf Abnahme der EV?

je nach Aufwand dürften das ca. 30 Euro sein.

Kontrolliert jemand, ob die Angaben in der EV wahr sind?

EV = eidesstattliche Versicherung =
der Schuldner versichert an Eides statt - dies wird durch Unterschrift ausdrücklich bestätigt.
Sollte man danach Kenntnis erhalten von einer anderen Situation als der in der eV geschilderten, kann der Gläubiger eine Nachbesserung beim AG/GV beantragen.
Erfährt man durch die eV die Bankverbindung, kann man über das AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen (ebenfalls kostenpflichtig - insgesamt bei AG und GV ca. 30 - 40 Euro). Wobei dies auch möglich ist, wenn der Gläubiger jetzt schon die Bank kennt.
Die angefallenen Kosten müssen jeweils mit beantragt werden und werden im Falle der Bezahlung oder Überweisung zB. durch die Bank mit überwiesen. Sollte nichts zu holen sein, wurden leider nur weitere Kosten produziert.

Kontrolliert jemand, ob die GMBH danach einen Insolvenzaztrag
stellt

Da ist der Gläubiger schon selber gefordert…
auch hinsichtlich des weiteren Ablaufs.

Bei noch 50 ausstehenden Euro will das weitere Vorgehen gut überlegt sein.

Gruss, hemba