GmbH gründen

Ich habe mit ein paar Kollegen eine Vermögensverwaltungsgesellschaft als GbR gegründet.
Wir wollen nun eine GmbH (evtl. aber eine UG) gründen (nicht die GbR umwandeln!). Uns interessiert insbesondere der Mustergesellschaftervertrag, der in einer Vorfassung ja bereits veröffentlicht wurde. Offenbar kann eine juristische Person Gesellschafter einer GmbH/UG sein, allerdings ist die GbR ja keine juristische Person im eigentlichen Sinne. Dass sie allerdings Gesellschafterin einer GmbH sein kann, wurde mir schon mehrfach bestätigt. Muss bei der Gründung dann wie beim Erwerb eines Grundstückes jeder GbR-Gesellschafter als GmbH-Gesellschafter eingetragen werden oder kann die GbR als solche alleinige Gesellschafterin der GmbH werden?

MfG

Ich habe mit ein paar Kollegen eine Vermögensverwaltungsgesellschaft als GbR gegründet.

Und Ihr habt auch eine Gewerbe erlaubnis?

Ich habe mit ein paar Kollegen eine Vermögensverwaltungsgesellschaft als GbR gegründet.

Und Ihr habt auch eine Gewerbe erlaubnis?

Das hat nichts mit meiner Frage zu tun. Aber da wir nicht gewerblich handeln, sondern nur unser eigenes Vermögen verwalten, erübrigt sich das.

Das hat nichts mit meiner Frage zu tun. Aber da wir nicht
gewerblich handeln, sondern nur unser
eigenes Vermögen verwalten, erübrigt sich
das.

und zu was braucht man da ne GmbH?? Ob das eigene Geld nun die GBR oder die GmbH u.Umständen versenkt, macht in meinen Augen Unterschied

Die GmbH soll einen anderen Zweck als die Vermögensverwaltung verfolgen. Wir wollen uns mit der GbR lediglich als Gesellschafter daran beteiligen. Meine Frage war nun, ob sich die GbR als solche beteiligen kann. Davon abgesehen „versenken“ wir in der GbR kein Geld…

Hallo,

Die GmbH soll einen anderen Zweck als die Vermögensverwaltung
verfolgen. Wir wollen uns mit der GbR lediglich als
Gesellschafter daran beteiligen. Meine Frage war nun, ob sich
die GbR als solche beteiligen kann.

ja, das ist möglich. Private Vermögensverwaltung wird sehr oft über eine GbR betrieben. In der Praxis kommt diese Gestaltung auch insbesondere dann vor, wenn Mitarbeiter an einer GmbH (für die sie arbeiten) beteiligt werden sollen. Hierzu hat der BGH im März dieses Jahres erneut geurteilt (BGH, 10.03.08, II ZR 312/06). Zwar geht es dort insbesondere um die Mitarbeiterbeteiligung und eine Regelung aus dem GmbHG, dies ist für Deine Frage allerdings unerheblich.

VG
Sebastian

2 „Gefällt mir“

Danke
[MOD] Komplettzitat gelöscht

Vielen herzlichen Dank für die Antwort! :smile: