Hallo zusammen,
ich habe ein Frage bezüglich einer GmbH-Gründung.
3 Gesellschafter, davon 2 geschäftsführende Gesellschafter möchten eine GmbH gründen. Die Gesellschafter möchten diese jedoch mit 15.000 Euro gründen. Bis zu welchen Zeitpunkt müssen die restlichen 10.000 Euro eingezahlt werden, wenn das Unternehmen nicht bis dahin aus dem betrieblichen Geschäft diese Summe erwirtschaftet.
Muss diese Summe lediglich im Insolvenz nachträglich eingezahlt werden, und bleibt es bis dahin „Sache“ der Gesellschafter wann die Einzahlung erfolgt?
Würde mich über Hilfe freuen.
Christoph