Gmbh gründen trotz Insolvenz?

Tach,

folgendes Problem:
Ein Bekannter hat durch Steuerschulden Privatinsolvenz anmelden müssen. Er hat sich einen Job gesucht und immer seine Beiträge an den Insolvenzverwalter abgeführt. Alles läuft gut. Dann hat er ein Unternehmen gegründet und auch hier die Gewinne angegeben und seine Beiträge bezahlt. Nun hat er einen großen Auftrag an Land gezogen, bei dem er im Monat gute 20.000,- Euro (vor Steuern) verdienen kann. Das überschüssige Geld müsste eigentlich an den Insolvenzverwalter gehen. Das wäre aber auf der anderen Seite sehr ärgerlich.
Nun meine Frage:

Kann man dies durch die Gründung einer GmbH verhindern? Der Plan könnte sein, dass man die GmbH gründet und sich ein Gehalt zusteht, von dem auch der Inso-Verwalter seinen Teil bekommt.

Geht das?

Vielen Dank und Grüße

Hallo,
schwierige Frage bei der sicherlich die Gesetze/Regelungen zur Privatinsolven und das GmbH-Gesetz berücksichtigt werden müssen… Da stellt sich erstmal die Frage, woher die 25.000 Euro Kapital vor der Gründung der GmbH nehmen und noch die Gründungskosten. Evtl. müßte jemand anders die GmbH gründen und den Bekannten einstellen…
Dieses ist nur eine persönliche Meinung.
Gruß
M.

Hallo,

tut mir leid, kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.

Viel Erfolg

Leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

MfG.

Leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

MfG.

Hallo,

trotzdem vielen Dank für die Antwort.

Viele Grüße

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Das Geld für die GmbH würde durch den Auftrag kommen.
An soetwas wie eine „Fremdgründung“ wurde auch schon gedacht. Allerdings ist da immer die Angst, die Führung des Unternehmens aus der Hand zu geben.

Wir schauen mal.

Viele Grüße

Schleifer

Hallo,
ich kenne mich weder mit Privatinsolvenz noch direkt mit GmbHs aus.
Im Grunde hat er sein Gehalt, welches er angibt, aber er hat ja am Jahresende noch die erwirtschafteten Gewinne der Firma, die müsste er dann auch angeben. Außerdem braucht man bei einer GmbH auch Einlagen und es ist ein Haufen Bürokratie, verbunden mit Kosten zu berücksichtigen. Limiteds sind da, glaube ich, einfacher zu händeln, kannste gut googlen. Ob es sich dann also noch lohnt? Aber wie gesagt, bei GmbHs kenne ich mich nicht so gut aus, sorry, das ist nur mein gesunder Menschenverstand.
Viel Glück
Anne

Dazu kann ich leider nichts sagen.

hallo, ich habe leider keine ahnung wie sowas läuft…
wie wäre es wenn sie einen unabhängigen anwalt fragen?
ich versuce mich mal in meiner umgebung schlau zu machen…
falls ich eine antwort darauf finde, schreibe ich nochmal an sie…
grüsse: ömür

Mit Gründungen aus der Insolvenz heraus kenne ich mich nicht aus und rate Ihnen auch, sich einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen.

Hier jedoch ein Link, der Ihnen weiterhelfen könnte:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

Viele Grüße

Der Link ist wirklich interessant. Vielen Dank dafür.

Den anderen, die mir nicht helfen konnten möchte ich sagen: Vielen Dank für die Antwort. Denn oft fühlen sich Leute gar nicht angesprochen, wenn sie nichts dazu sagen können. Echt, vielen Dank.

Viele Grüße

B. Schleifer

man sollte in der Wohlverhaltensphase sehr vorsichtig sein, denn leicht hat man seine Restschuldbefreiung berspielt. Fragen Sie einen Anwalt, der auch sich im Insolvenzrecht gut aus kennt, sonst haben Sie leicht verspielt.
Gruss
Agnes

Hallo,

genau da sitzt die Angst.
Man will sich eben auch an die Gesetze halten. Wenn da irgendwo ein Problem mit der Restschuldbefreiung entsteht, dann würde ich sofort von der Idee abraten.

Danke und Grüße

Hallo,

das wäre eine Möglichkeit, allerdings sollte man da, alle Vor- und Nachteile vorher abklären.

Denn ohne den Insolvenzverwalter läuft nichts und sind seinem Rücken dies zu tun, würde die Auflagen der Insolvenz gefährden.

Viele Grüße
Y.Dosse

hallo,

ich würde sagen nein weil das nichts mit der insolvenz direkt zu tun hat. gmbh hat nur was mit der aktuellen haftung zu tun nicht mit den altlasten. bitte aber noch mal mit dem insolvenzverwalter klären