Hallo,
Was wäre denn z.B. schuldhaftes verhalten oder wie gerät man
z.B. in Insolvenzverschleppung?
Da fragst Du am besten mal Herrn Franjo P. aus D. 
Im Falle der Insolvenzverschleppung kann man grob formuliert sagen, dass eine solche dann gegeben ist, wenn solche Maßnahmen unternommen werden, die über den wahren ZUstand des Unternehmens hinwegtäuschen sollen und demnach den Zeitpunkt, zu dem eigentlich schon „längst Schluss“ sein müsste, verschleiern bzw. hinauszögern. Davon sind natürlich strikt solche Maßnahmen zu unterscheiden, die der Rettung des Unternehmens dienen sollen.
Nur gehen halt viele hin und versuchen, durch eine „kreative“ Gestaltung von Geschäftsvorfällen, den wahren Zustand zu verdecken. Hier steht dann oftmals die durchaus gut gemeinte Hoffnung der „Verbesserung der Situation“ Pate.
Fakt ist aber, dass in solchen Fällen die Haftund dann nicht so einfach begrenzt bleibt.
Jahresabschlüsse musste ich bisher ja auch erstellen lassen.
Wären die
dann aufwendiger? Wann drohen denn strafrechtliche
Konsequenzen?
Der Jahresabschluss von Einzelunternehmen unterscheidet sich doch schon deutlicher von jenem, den eine Kapitalgesellschaft aufstellen muss. Infolge der begrenzten Haftung muss einer erhöhten Informationspflicht nachgekommen werden, um eben gerade das durch die begrenzte Haftung gestigene Risiko für Außenstehende kalkulierbar zu machen.
Allerdings kommt es hier dann auch auf die Größe der Kapitalgesellschaft an. Daraus ergeben sich weitere Pflichten bzw. deren Umfang im Rahmen der Berichterstattung.
- Auch wenn die Körperschaftsteuersätze seit Jahren sinken,
so muss dennoch festgehalten werden, dass die
Kapitalgesellschaft (= GmbH) in der Mehrheit der Fälle einem
sog. Steuerbelastungsvergleich aus Sicht des Eigentümers im
Vergleich zu einer Einzelunternehmung nicht standhält.
Kannst Du mir auch in etwa sagen wie da so der Unterschied
wäre?
Hängt sicherlich vom Einzelfall ab, aber vielleicht kannste ja
trotzdem was dazu sagen.
Ja, das Problem ist, dass sich die Werte durch die Unternehmenssteuerreform 2008 verändert haben werden. Früher war es aber so, dass die Gesamtsteuerbelastung beim Einzelunternehmer, je nach Einzelfall bei um die 39% lag, wohingegen die Kapitalgesellschaft auf über 50% kam. Aber da müsste ich nochmal genau nachsehen.
Könnte es sinnvoll sein, eine GmbH mit Verlustvortrag zu
kaufen?
Vorausgesetzt man prüft, ob noch ältere Verbindlichkeiten
bestehen.
Ja und Nein. Das ist eine sehr stark zu differenziernde Frage. Diese sog. Mantelkäufe hat es früher sehr oft gegeben. Die Finanzverwaltung hat dann aber darauf reagiert und in vielen Fällen macht das heute steuerlich keinen (nennenswerten) Sinn mehr.
Aufgrund der von Dir genannten Kosten könnte es u.U. sinnvoll
sein, eine solche GmbH zu gründen. Allerdings gibt es je nach
Geschäftsmodell heute bereits Versicherungsmöglichkeiten, die
selbst einen Einzelunternehmer schützen können. Eine
Versicherungsprämie könnte dann die Gründung einer GmbH
obsolet werden lassen.
Wusste ich auch noch nicht… da stellt sich ja schon fast die
Frage,
wofür die GmbH überhaupt gut ist, wenn man sich auch so gegen
Haftungen versichern kann?
Also die GmbH hat im Geschäftsleben natürlich ihre Berechtigung. Darüber besteht kein Zweifel.
Allerdings ist es wie so oft bei der Rechtsformwahl so, dass nicht jede Rechtsform für jedermann bzw. jedes Geschäftsmodell geeignet ist. Gerade dann, wenn ein Einzelunternehmer eine Ein-Mann-GmbH errichten will und vielleicht vorrangig nur, um die Haftung zu begrenzen, sind ausgedehntere Überlegungen mehr als ratsam. Größere Unternehmen, etwa aus dem Mittelstand, die über so etwas nachdenken, handeln da ja aus einer ganz anderen Position. Oder wenn es um größere Personengesamtheiten geht und vielleicht auch die Frage der Geschäftsführung strittig ist. Das ist in Familien-Clans öfters mal der Fall. Als Konsenslösung holt man sich dann einen externen Manager als Geschäftsführer der Familien-GmbH. Da gibt es viele denkmögliche Konstellationen.
Verdeckte Gewinnausschüttung = überhöhtes Gehalt auf Kosten
der GmbH?
Ja genau. Aber nicht nur. Nutzungen von Wirtschaftsgütern der GmbH sind auch denkbar. Gleichwohl dürfte das überhöhte Gehalt einen der am häufigsten vorkommenden Sachverhalte darstellen.
VG
Sebastian