GmbH Gründen?

Hallo erstmal…

hätte mal eine Frage:

Bin bisher als „Einzelunternehmer“ im Bereich Veranstaltungen tätig und
überlege stattdessen eine GmbH zu gründen. Grund: jährliche Kosten
von ca. 100000 EUR (unabhängig von der Umsatzhöhe. Mit Hilfe der GmbH
möchte ich meine persönliche Haftung auf 25000 EUR begrenzen, falls
die Umsätze mal deutlich sinken. Der voraussichtliche Gewinn würde jedoch
vermutlich mein Gehalt zumindest nicht wesentlich übersteigen. Aufbringung
des Stammkapitals wäre natürlich kein Problem bzw. entspricht ohnehin dem
regelmäßigen Kontostand des Geschäftskontos.

Frage nun: Würdet Ihr mir zur GmbH-Gründung raten?
Welche zusätzlichen regelmäßigen Kosten (außer Gründungskosten) würden bei GmbH entstehen?
Welche Vor-/Nachteile hätte ich mit der GmbH gegenüber der Tätigkeit als Einzelunternehmer?
Hat die GmbH im Geschäftsleben eine höheres Ansehen gegenüber einem Einzelunternehmer
oder eher ein schlechteres aufgrund der Haftungsbegrenzung?

Ich freue mich auf aufschlussreiche Antworten und wünsche frohe Ostern!

Hallo
Also in deinem Fall würde ich zur GmbH Gründung raten!
Erstens ist meines Wissens nach das Ansehen besser als bei einem Einzelunternehmen, außerdem haftest du wie du auch schon geschrieben hast nicht mit deinem vollen Privatvermögen.

Kosten entstehen außer den Gründungskosten (die wenn du die GmbH alleine gründest auch nochmal billiger sind, weil du zB Notarkosten für die Gesellschaftsverträge sparst) eigentlich nicht mehr als bei einem Einzelunternehmen. Ich gehe mal davon aus, dass bei deinem hohen Umsatz Buchführung sowieso dazu gehört, dann ändert sich mit der GmbH auch nicht sehr viel.

Hallo,

prinzipiell ist es eine durchaus sinnvolle Überlegung, eine Einzelunternehmung in eine „Ein-Mann-GmbH“ zu transformieren. Allerdings kommt es dann genau auf den Einzelfall an. Allgemein kann man aber folgendes anbringen:

  1. Auch wenn die GmbH eine Haftungsbegrenzung in Höhe des eingebrachten Stammkapitals vorsieht, so ist damit noch längst nicht jegliche Haftungssituation ausgeschlossen. Schuldhaftes Verhalten oder gar Insolvenzverschleppung, in die man schneller geraten kann als einem lieb ist, werden nicht per sé abgedeckt.

  2. Neben den Gründungskosten entstehen beim „Betrieb“ einer GmbH noch weitere, laufende Kosten, die sich vornehmlich auf die Organisation der GmbH und v.a. auf die Rechenschaftslegung (sprich die Erstellung des Jahresabschlusses) beziehen. Das bedeutet, sofern man diese Aufgabe nicht „extern vergibt“ eine gewisse Einarbeitung in die Materie. Andernfalls können mitunter (steuer)strafrechtliche Konsequenzen drohen.

  3. Auch wenn die Körperschaftsteuersätze seit Jahren sinken, so muss dennoch festgehalten werden, dass die Kapitalgesellschaft (= GmbH) in der Mehrheit der Fälle einem sog. Steuerbelastungsvergleich aus Sicht des Eigentümers im Vergleich zu einer Einzelunternehmung nicht standhält.

Darüber hinaus betritt man mit einer Kapitalgesellschaft steuerrechtlich gesehen die Ebene des sog. Trennungsprinzips. Daraus folgt, das steuerlich mögliche Verrechnungsoptionen (Gewinne und Verluste aus verschiedenen Einkunftsarten) auf der Ebene der GmbH fixiert werden.
Zwar bieten Kapitalgesellschaften auch eine Reihe von Steueroptimierungsmöglichkeiten, je nach Einzelfall könnte sich dies aber nicht selten die Waage halten, wenn nicht sogar negativ ausfallen.

Ich will damit sagen, dass eine Entscheidung pro GmbH niemals nur von dem vermeintlichen Vorteil einer beschränkten Haftung abhängig gemacht werden sollte.

Aufgrund der von Dir genannten Kosten könnte es u.U. sinnvoll sein, eine solche GmbH zu gründen. Allerdings gibt es je nach Geschäftsmodell heute bereits Versicherungsmöglichkeiten, die selbst einen Einzelunternehmer schützen können. Eine Versicherungsprämie könnte dann die Gründung einer GmbH obsolet werden lassen.

Darüber hinaus muss bei einer GmbH auch stets die Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung beachtet werden. Allerdings würde dies, bei einem kaum veränderten Gehalt, wohl kein Problem darstellen. Allerdings ist ein Gehalt nicht immer alleiniger Stolperstein.

Hat die GmbH im Geschäftsleben eine höheres Ansehen gegenüber
einem Einzelunternehmer oder eher ein schlechteres aufgrund der :Haftungsbegrenzung?

Das kann man ebenfalls nicht so ohne weiteres behaupten. Im Gegenteil, wenn jemand ohne Haftungsbegrenzung wirtschaftet, würde ich persönlich dies sogar als eine „das Vertrauen fördernde Eigenschaft/Maßbahme“ ansehen.

Ich freue mich auf aufschlussreiche Antworten und wünsche
frohe Ostern!

dito

Sebastian

Hallo,

Frage nun: Würdet Ihr mir zur GmbH-Gründung raten?

das kommt ein bißchen auf Dein Geschäftsmodell an. Wenn Deine einzigen Kreditgeber Lieferanten sind, wirst Du mit der Rechtsform GmbH mit einiger Wahrscheinlichkeit keine Probleme mit der fehlenden persönlichen Haftung bekommen. Sollten Kreditinstitute involviert sein, kannst Du Dich - am besten vor Gründung bzw. Rechtsformwechsel - in die §§ 765 ff BGB einlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…

Gruß
Christian

Hallo

Hallo
Also in deinem Fall würde ich zur GmbH Gründung raten!
Erstens ist meines Wissens nach das Ansehen besser als bei
einem Einzelunternehmen, außerdem haftest du wie du auch schon
geschrieben hast nicht mit deinem vollen Privatvermögen.

na dann mach dich mal kundig nach dem Begriff: Durchgriffshaftung

Kosten entstehen außer den Gründungskosten (die wenn du die
GmbH alleine gründest auch nochmal billiger sind, weil du zB
Notarkosten für die Gesellschaftsverträge sparst) eigentlich
nicht mehr als bei einem Einzelunternehmen.

Ich geb hier mal meine KTnr. zur Kenntnis, da bitte das Geld für GmbH Gründung überweisen,ist genauso gut :wink:

Mikesch

das kommt ein bißchen auf Dein Geschäftsmodell an. Wenn Deine
einzigen Kreditgeber Lieferanten sind, wirst Du mit der
Rechtsform GmbH mit einiger Wahrscheinlichkeit keine Probleme
mit der fehlenden persönlichen Haftung bekommen.

Hallo exc

Kreditgeber habe ich keine, nur laufende Kosten. Trotzdem Danke!

Hallo,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

  1. Auch wenn die GmbH eine Haftungsbegrenzung in Höhe des
    eingebrachten Stammkapitals vorsieht, so ist damit noch längst
    nicht jegliche Haftungssituation ausgeschlossen. Schuldhaftes
    Verhalten oder gar Insolvenzverschleppung, in die man
    schneller geraten kann als einem lieb ist, werden nicht per sé
    abgedeckt.

Was wäre denn z.B. schuldhaftes verhalten oder wie gerät man
z.B. in Insolvenzverschleppung?

  1. Neben den Gründungskosten entstehen beim „Betrieb“ einer
    GmbH noch weitere, laufende Kosten, die sich vornehmlich auf
    die Organisation der GmbH und v.a. auf die Rechenschaftslegung
    (sprich die Erstellung des Jahresabschlusses) beziehen. Das
    bedeutet, sofern man diese Aufgabe nicht „extern vergibt“ eine
    gewisse Einarbeitung in die Materie. Andernfalls können
    mitunter (steuer)strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Jahresabschlüsse musste ich bisher ja auch erstellen lassen. Wären die
dann aufwendiger? Wann drohen denn strafrechtliche Konsequenzen?

  1. Auch wenn die Körperschaftsteuersätze seit Jahren sinken,
    so muss dennoch festgehalten werden, dass die
    Kapitalgesellschaft (= GmbH) in der Mehrheit der Fälle einem
    sog. Steuerbelastungsvergleich aus Sicht des Eigentümers im
    Vergleich zu einer Einzelunternehmung nicht standhält.

Kannst Du mir auch in etwa sagen wie da so der Unterschied wäre?
Hängt sicherlich vom Einzelfall ab, aber vielleicht kannste ja trotzdem
was dazu sagen.

Könnte es sinnvoll sein, eine GmbH mit Verlustvortrag zu kaufen?
Vorausgesetzt man prüft, ob noch ältere Verbindlichkeiten bestehen.

Aufgrund der von Dir genannten Kosten könnte es u.U. sinnvoll
sein, eine solche GmbH zu gründen. Allerdings gibt es je nach
Geschäftsmodell heute bereits Versicherungsmöglichkeiten, die
selbst einen Einzelunternehmer schützen können. Eine
Versicherungsprämie könnte dann die Gründung einer GmbH
obsolet werden lassen.

Wusste ich auch noch nicht… da stellt sich ja schon fast die Frage,
wofür die GmbH überhaupt gut ist, wenn man sich auch so gegen
Haftungen versichern kann?

Darüber hinaus muss bei einer GmbH auch stets die Problematik
der verdeckten Gewinnausschüttung beachtet werden. Allerdings
würde dies, bei einem kaum veränderten Gehalt, wohl kein
Problem darstellen. Allerdings ist ein Gehalt nicht immer
alleiniger Stolperstein.

Verdeckte Gewinnausschüttung = überhöhtes Gehalt auf Kosten
der GmbH?

Ich freue mich auf aufschlussreiche Antworten und wünsche
frohe Ostern!

dito

Danke

Sebastian

Hallo,

Was wäre denn z.B. schuldhaftes verhalten oder wie gerät man
z.B. in Insolvenzverschleppung?

Da fragst Du am besten mal Herrn Franjo P. aus D. :smile:
Im Falle der Insolvenzverschleppung kann man grob formuliert sagen, dass eine solche dann gegeben ist, wenn solche Maßnahmen unternommen werden, die über den wahren ZUstand des Unternehmens hinwegtäuschen sollen und demnach den Zeitpunkt, zu dem eigentlich schon „längst Schluss“ sein müsste, verschleiern bzw. hinauszögern. Davon sind natürlich strikt solche Maßnahmen zu unterscheiden, die der Rettung des Unternehmens dienen sollen.
Nur gehen halt viele hin und versuchen, durch eine „kreative“ Gestaltung von Geschäftsvorfällen, den wahren Zustand zu verdecken. Hier steht dann oftmals die durchaus gut gemeinte Hoffnung der „Verbesserung der Situation“ Pate.
Fakt ist aber, dass in solchen Fällen die Haftund dann nicht so einfach begrenzt bleibt.

Jahresabschlüsse musste ich bisher ja auch erstellen lassen.
Wären die
dann aufwendiger? Wann drohen denn strafrechtliche
Konsequenzen?

Der Jahresabschluss von Einzelunternehmen unterscheidet sich doch schon deutlicher von jenem, den eine Kapitalgesellschaft aufstellen muss. Infolge der begrenzten Haftung muss einer erhöhten Informationspflicht nachgekommen werden, um eben gerade das durch die begrenzte Haftung gestigene Risiko für Außenstehende kalkulierbar zu machen.
Allerdings kommt es hier dann auch auf die Größe der Kapitalgesellschaft an. Daraus ergeben sich weitere Pflichten bzw. deren Umfang im Rahmen der Berichterstattung.

  1. Auch wenn die Körperschaftsteuersätze seit Jahren sinken,
    so muss dennoch festgehalten werden, dass die
    Kapitalgesellschaft (= GmbH) in der Mehrheit der Fälle einem
    sog. Steuerbelastungsvergleich aus Sicht des Eigentümers im
    Vergleich zu einer Einzelunternehmung nicht standhält.

Kannst Du mir auch in etwa sagen wie da so der Unterschied
wäre?
Hängt sicherlich vom Einzelfall ab, aber vielleicht kannste ja
trotzdem was dazu sagen.

Ja, das Problem ist, dass sich die Werte durch die Unternehmenssteuerreform 2008 verändert haben werden. Früher war es aber so, dass die Gesamtsteuerbelastung beim Einzelunternehmer, je nach Einzelfall bei um die 39% lag, wohingegen die Kapitalgesellschaft auf über 50% kam. Aber da müsste ich nochmal genau nachsehen.

Könnte es sinnvoll sein, eine GmbH mit Verlustvortrag zu
kaufen?
Vorausgesetzt man prüft, ob noch ältere Verbindlichkeiten
bestehen.

Ja und Nein. Das ist eine sehr stark zu differenziernde Frage. Diese sog. Mantelkäufe hat es früher sehr oft gegeben. Die Finanzverwaltung hat dann aber darauf reagiert und in vielen Fällen macht das heute steuerlich keinen (nennenswerten) Sinn mehr.

Aufgrund der von Dir genannten Kosten könnte es u.U. sinnvoll
sein, eine solche GmbH zu gründen. Allerdings gibt es je nach
Geschäftsmodell heute bereits Versicherungsmöglichkeiten, die
selbst einen Einzelunternehmer schützen können. Eine
Versicherungsprämie könnte dann die Gründung einer GmbH
obsolet werden lassen.

Wusste ich auch noch nicht… da stellt sich ja schon fast die
Frage,
wofür die GmbH überhaupt gut ist, wenn man sich auch so gegen
Haftungen versichern kann?

Also die GmbH hat im Geschäftsleben natürlich ihre Berechtigung. Darüber besteht kein Zweifel.
Allerdings ist es wie so oft bei der Rechtsformwahl so, dass nicht jede Rechtsform für jedermann bzw. jedes Geschäftsmodell geeignet ist. Gerade dann, wenn ein Einzelunternehmer eine Ein-Mann-GmbH errichten will und vielleicht vorrangig nur, um die Haftung zu begrenzen, sind ausgedehntere Überlegungen mehr als ratsam. Größere Unternehmen, etwa aus dem Mittelstand, die über so etwas nachdenken, handeln da ja aus einer ganz anderen Position. Oder wenn es um größere Personengesamtheiten geht und vielleicht auch die Frage der Geschäftsführung strittig ist. Das ist in Familien-Clans öfters mal der Fall. Als Konsenslösung holt man sich dann einen externen Manager als Geschäftsführer der Familien-GmbH. Da gibt es viele denkmögliche Konstellationen.

Verdeckte Gewinnausschüttung = überhöhtes Gehalt auf Kosten
der GmbH?

Ja genau. Aber nicht nur. Nutzungen von Wirtschaftsgütern der GmbH sind auch denkbar. Gleichwohl dürfte das überhöhte Gehalt einen der am häufigsten vorkommenden Sachverhalte darstellen.

VG
Sebastian

Mahlzeit!

  1. Auch wenn die GmbH eine Haftungsbegrenzung in Höhe des
    eingebrachten Stammkapitals vorsieht, so ist damit noch längst
    nicht jegliche Haftungssituation ausgeschlossen. Schuldhaftes
    Verhalten oder gar Insolvenzverschleppung, in die man
    schneller geraten kann als einem lieb ist, werden nicht per sé
    abgedeckt.

Was wäre denn z.B. schuldhaftes verhalten oder wie gerät man
z.B. in Insolvenzverschleppung?

Les mal dies, http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/gmbh-…
wenn du ordentlich wirtschaftest dann halte ich das bange Machen
für nicht gerechtfertigt.

Jahresabschlüsse musste ich bisher ja auch erstellen lassen.
Wären die
dann aufwendiger? Wann drohen denn strafrechtliche
Konsequenzen?

Das ist bei einer OnManShow für einen Steuerberater Spaß.

  1. Auch wenn die Körperschaftsteuersätze seit Jahren sinken,
    so muss dennoch festgehalten werden, dass die
    Kapitalgesellschaft (= GmbH) in der Mehrheit der Fälle einem
    sog. Steuerbelastungsvergleich aus Sicht des Eigentümers im
    Vergleich zu einer Einzelunternehmung nicht standhält.

Was ich bezweifle bei geschäftsführenden Gesellschaftern.

Könnte es sinnvoll sein, eine GmbH mit Verlustvortrag zu
kaufen?
Vorausgesetzt man prüft, ob noch ältere Verbindlichkeiten
bestehen.

Warum willst du dir sowas antun, dein Kerngeschäft ist Party und
nicht GmbHs kaufen und sanieren.

wofür die GmbH überhaupt gut ist, wenn man sich auch so gegen
Haftungen versichern kann?

Frag mal nach der Prämie dann weißt du es …

Verdeckte Gewinnausschüttung = überhöhtes Gehalt auf Kosten
der GmbH?

Wenn du bei der GmbH zu Geschäftsjahresbeginn festlegst was der
Geschäftsführer verdient, dann hast du damit kaum Probleme.
Verdeckte Ausschüttung ist immer zu vermuten wenn der GF/GS sein
Gehalt munter rauf und runter anpasst, so wie das Geschäft gerade
läuft. Der Fiskus hätte lieber das die GmbH eine Gewinnausschüttung
aus versteuertem (etwa 40%) Gewinn macht und der GS dieses dann
nach dem Halbeinkünfteverfahren nochmal versteuert. Ab 2009 muß es
sogar ganz als Einkommen aus Vermögen versteuert werden (25%).

Im Grunde halte ich deine Idee für sinnvoll. Wie EXC schon schrieb
rechne nicht damit, das eine Bank dir Geld gibt ohne eine persönliche
Bürgschaft.

Gruß
Stefan