GmbH Gründung

Hallo zusammen!

derzeit bin ich mit meinem Kollegen, der ebenfalls selbständig ist, in Verhandlung mit einer Beteiligungsgesellschaft XY GmbH, welche einen bestimmten Dienstleistungsbereich weiter ausbauen möchte. Dazu würden die Partner der XY GmbH mit uns eine Firma auf- und ausbauen und einen von uns, oder auch uns beide als GF anstellen. 2. bzw. 3. GF der neuen Firma würde dann einer der Partner werden. XY GmbH möchte ganze 75-80% an der neuen Firma halten. Der Gewinn soll aber 50/50 geteilt werden, bzw. es kommt noch ein Fixum dazu. Speziell was das Haftungsrisiko anbelangt: wie sehr können wir uns hier die Finger verbrennen bzw. was gilt es zu beachten?

Danke schon mal,

Gruß,

Noah

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo
um was für eine Gegenstand handelt es sich denn. Was soll die GmbH machen?
viele Grüße
Online-Gründerlotse
Dr. Karsten Wallberg

Haftungsrisiko anbelangt: wie sehr können wir uns hier die
Finger verbrennen

Gewaltig könnt Ihr Euch die Finger verbrennen, speziell dann, wenn Eure Partner geschäftlich erfahren sind und Ihr nicht. Ihr müßt auf jeden Fall einen Unternehemnsberater und einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, um das Projekt ordentlich zu realisieren.

Mit ein paar Tipps im Forum kommt Ihr nicht weiter.

Hallo,

XY GmbH möchte ganze 75-80% an
der neuen Firma halten. Der Gewinn soll aber 50/50 geteilt
werden, bzw. es kommt noch ein Fixum dazu. Speziell was das
Haftungsrisiko anbelangt: wie sehr können wir uns hier die
Finger verbrennen bzw. was gilt es zu beachten?

Die Frage könnte schon wesentlich einfacher und schneller beantwortet werden, wenn Du mitteilen würdest, welche Rechtsform die neu zu gründende Gesellschaft (an der sich auch die XY GmBH beteiligen will), haben wird bzw. soll !?

Wenn es wiederum eine GmBH werden soll, wäre Eure „persönliche“ Haftung auf die Höhe der Stammeinlage begrenzt und somit Überschaubar.

Wird es eine Personengesellschaft (KG, OHG) sieht das natürlich ganz anders aus. Dann würdet Ihr im worst-case mit allem was ihr habt haften. Die XY GmbH hingegen nur „begrenzt“ und zwar mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Aber dieses kann ja auch „verschoben“ werden.

VG
Sebastian

[MOD] Kompelttzitat gelöscht

Hi Sebastian,

die neue Rechtsform ist eine GmbH. Natürlich haftet man hier mit der Einlage, aber mir geht es eher um die Haftungsrisiken, welche man als Geschäftsführer trägt.

Hallo,

die neue Rechtsform ist eine GmbH. Natürlich haftet man hier
mit der Einlage, aber mir geht es eher um die Haftungsrisiken,
welche man als Geschäftsführer trägt.

Hier gilt zunächst der § 43 (1) GmbHG. Darüber hinaus sind bei Nichtbeachtung der Pflichten aus Absatz 1 die Absätze 2 und 3 zu beachten.

Hierbei handelt es sich auch um „Sachverhalte“ bzw. „Problemkreise“, die in der Öffentlichkeit oftmals im Zusammenhang mit der unbegrenzten Haftung der GmbH , missverstanden werden.

Siehe hierzu http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/__43.html

Je nach Sachverhalt können dann noch weitere Normen des GmbHG greifen. Vergleiche hierzu etwa http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/__9a.html .

VG
Sebastian

Geschäftsführer haben ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes zu erledigen (§ 43 (1) GmbHG). Als gesetzlicher Vertreter der GmbH (§ 35 (1) GmbHG) gilt dies auch für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten insbesondere dafür, die Steuern aus den Mitteln der GmbH zu bezahlen (§ 34 (1) AO). Bei mehreren Geschäftsführern gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung. Aufgabenteilung unter den Geschäftsführern entbindet nicht automatisch von der Haftung. Die Haftung erstreckt sich auf das Privatvermögen der Geschäftsführer, sie sind Gesamtschuldner.

Die Vereinbarungen sollten also genau geprüft werden (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag etc.)bevor es zum Abschluss kommt.

Viel Erfolg
Günter