GmbH Gründung aus dem Nicht-EU Land

Hi :smile:

(Hoffentlich bin ich hier richtig, „Handel“ schien auch nicht abwegig, meine Bitte/Frage:smile:

Kennt sich irgendjemand mit der Gründung einer GmbH durch eine ausländische Firma hier aus? Vor allen Dingen (kurze Antwort ist komplett ausreichend) ob es besser ist hier einen Auslandssitz der Firma zu gründen oder eine eigenständige GmbH besonders in Hinblick auf die Frage ob zwei der 3 Gesellschafter (Wohnsitz Türkei) dann als Geschäftsführer unproblematischere Einreiseformalitäten überstehen müssen?

Falls diese GmbH dann aus dem Drittland Waren einführt wird die Einfuhrumsatzsteuer hier dann als Vorsteuer wieder abgezogen und (letzte Frage) wo erhalte ich Auskunft über Zölle/Einfuhrbestimmungen/limitierungen bzw. Anmeldungen zur Einfuhr?

Vielen Dank vorab (u hoffe nicht zu allgemein gefragt zu haben)

Gruß
Noah

Hi :smile:

(Hoffentlich bin ich hier richtig, „Handel“ schien auch nicht
abwegig, meine Bitte/Frage:smile:

Hi Existenzgründung wäre ne Idee gewesen, hier ist es aber auch ok.

Kennt sich irgendjemand mit der Gründung einer GmbH durch eine
ausländische Firma hier aus? Vor allen Dingen (kurze Antwort
ist komplett ausreichend) ob es besser ist hier einen
Auslandssitz der Firma zu gründen oder eine eigenständige GmbH
besonders in Hinblick auf die Frage ob zwei der 3
Gesellschafter (Wohnsitz Türkei) dann als Geschäftsführer
unproblematischere Einreiseformalitäten überstehen müssen?

Die Frage hängt in erster Linie von der Tätigkeit/Betriebszweck ab.
Wenn die Geschäfte der Firma vornehmlich in Deutschland getätigt werden und somit eh deutschem Recht unterliegen, ist es sinnvoller die Firma ebenfalls in deutschem Recht zu gründen.

Falls die Tätigkeit eher vorübergehend ist, wäre die Niederlassung die bessere Lösung.

Falls diese GmbH dann aus dem Drittland Waren einführt wird
die Einfuhrumsatzsteuer hier dann als Vorsteuer wieder
abgezogen und (letzte Frage)

im Prinzip ja!

wo erhalte ich Auskunft über

Zölle/Einfuhrbestimmungen/limitierungen bzw. Anmeldungen zur
Einfuhr?

eimal im Exportland und im Importland bei den jeweiligen Zollämtern!

gruss