Hallo,
schon lange interessiert mich die Frage, ob es einfach so zulässig ist, das eine AG zum Zweck des Lohndumpings einfach eine GmbH gründen kann und mit dieser einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag schliesst!?
Folgender Sachverhalt liegt dem zu Grunde:
Ein sehr grosses, weltbekanntes Unternehmen hat im alten Bundesgebiet viele Niederlassungen. Diese gehören zur AG.
Nach der „Wende“ will dieses Unternehmen expandieren und seinen Service auch in den neuen Bundesländern anbieten.
Dazu gründet man nun eine GmbH und schliesst mit dieser einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab. Somit machen die Niederlassungen in den neuen Bundesländern zwar exakt die gleiche Arbeit wie die Kollegen in den Niederlassungen der alten Ländern, jedoch zahlt man statt Industrietarif (West) nun nur noch den Handwerkstarif (Ost), welcher sehr viel niedriger ist.
Die Ersparniss pro Mitarbeiter beträgt pro Monat so ca. 1500 Euro! Nochmal…man macht exakt die völlig identische Arbeit!
Hinzu kommt als Krönung, das ausschliesslich sämtliche Mitarbeiter der Geschäftsleitung in den Ost-Niederlassungen (was ja eigentlich eine ganz andere Firma ist - jedenfalls auf dem Papier) zwar tätig sind, jedoch trotzdem nach dem Tarif der West-Niederlassungen entlohnt werden.
Der Dumme ist also lediglich der „kleine Mann“, der die Drecksarbeit macht!
Wer kann gesicherte Auskünfte geben, ob sowas wirklich zulässig ist und nicht z.B. gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstösst?
Informationen jeglicher Art, insbesondere ob und wie man sich ggf. wehren kann, sind sehr willkommen!
Vielen Dank schonmal im voraus!
Hallo,
das es unterschiedliche Tarifgebiete gibt, ist nix Neues, auch nicht innerhalb eines Konzerns. Es gibt tariflich nicht nur Unterscheidungen in Ost und West, sondern auch Differenzierungen innerhalb von Ost und West. Das hat was mit Stärke der Gewerkschaften, Konfliktbereitschaft der Arbeitnehmer bzw. Angst um den Arbeitsplatzverlust zu tun.
Rechtlich ist das alles schon längst als grundsätzlich zulässig ausdiskutiert.
Dauerhafte, aber langdauernde Abhilfe schafft da nur der Beitritt in die zuständige Gewerkschaft gepaart mit der Bereitschaft, für einen gerechten Lohn auch zu kämpfen. So haben es auch die AN in den Tarifbezirken gemacht, die tariflich innerhalb einer Branche „an der Spitze“ stehen. Von nichts kommt nix und vom Himmel fallen Tarifverträge auch nicht.
&Tschüß
Wolfgang
Hallöchen,
es ist ja auch seit neuestem Mode, dass Betriebe ihre eigenen Personalleasingfirmen gründen, um die Mitarbeiter darüber wieder einzustellen. Ist auch nur dazu da, um die Tairflöhne zu umschiffen.
Und wo wir bei Mindestlöhnen und Personalleasing sind. Der Christliche Gewerkschaftsbund, dem viele Zeitarbeitsfirmen angehören, macht mit die niedrigsten Löhne auf tariflicher Ebene. Aber wer weiß wie lange noch, man streitet sich gerade vor Gericht ob das überhaupt eine „echte“ Gewerkschaft ist.
Greetz
S_E
Hallo,
das es unterschiedliche Tarifgebiete gibt, ist nix Neues, auch
nicht innerhalb eines Konzerns. Es gibt tariflich nicht nur
Unterscheidungen in Ost und West, sondern auch
Differenzierungen innerhalb von Ost und West. Das hat was mit
Stärke der Gewerkschaften, Konfliktbereitschaft der
Arbeitnehmer bzw. Angst um den Arbeitsplatzverlust zu tun.
Rechtlich ist das alles schon längst als grundsätzlich
zulässig ausdiskutiert.
Im vorliegenden Fall ist dem nicht so, in den Niederlassungen des Konzerns in den alten Bundesländern wird überall und standortunabhängig der gleiche Lohn gezahlt und zwar der Industrietarif des Bundeslandes, an welchem der Haupt-Firmensitz ist.
Dauerhafte, aber langdauernde Abhilfe schafft da nur der
Beitritt in die zuständige Gewerkschaft gepaart mit der
Bereitschaft, für einen gerechten Lohn auch zu kämpfen. So
haben es auch die AN in den Tarifbezirken gemacht, die
tariflich innerhalb einer Branche „an der Spitze“ stehen. Von
nichts kommt nix und vom Himmel fallen Tarifverträge auch
nicht.
Die Gewerkschaft ist über die vorliegende Problematik in Kenntniss gesetzt, aber machen wollen oder können die angeblich nix. Mitgliedschaft in dem Fall also sekundär.
Die Bereitschaft zum „Kampf“ ist gross, denn der Gehaltsunterschied ist inakzeptabel, es fehlt jedoch (noch) der greifbare Ansatz!
&Tschüß
Wolfgang
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Hallöchen,
es ist ja auch seit neuestem Mode, dass Betriebe ihre eigenen
Personalleasingfirmen gründen, um die Mitarbeiter darüber
wieder einzustellen. Ist auch nur dazu da, um die Tairflöhne
zu umschiffen.
Hallo, ja das Problem ist mir bekannt und ziemlich ähnlich der vorliegenden und geschilderten Situation.
Nur haben sich im bekannten Fall (Schlecker) Medien und die Politik schnell eingeschaltet und einen Riegel vorgeschoben bzw. mit Druck zum einlenken bewegt. Meines Wissens wird es dort nun nicht mehr so gehandhabt.
Und wo wir bei Mindestlöhnen und Personalleasing sind. Der
Christliche Gewerkschaftsbund, dem viele Zeitarbeitsfirmen
angehören, macht mit die niedrigsten Löhne auf tariflicher
Ebene. Aber wer weiß wie lange noch, man streitet sich gerade
vor Gericht ob das überhaupt eine „echte“ Gewerkschaft ist.
Greetz
S_E
Druck ist das einzige, was wirklich was bringt. Am besten über die Medien, das schadet dem Ansehen des Unternehmens und bewirkt so oft Wunder. Aber wie bekommt man die Medien dazu, über solche Fälle zu berichten? Wenn ich wüsste, wie man das Medieninteresse hervorruft, keine Sekunde würde ich zögern…!
Bild-Reporter bitte meldet euch! ;o)
Grüsse und Danke für deine Antwort.