GmbH-Gründung: einige Fragen

Hallo,

ich möchte eine GmbH gründen, hierzu einige Fragen (ich weiß, daß es zahlreiche Infos im Netz und bei der IHK gibt, aber Antworten auf genau diese Fragen habe ich nicht finden können):

Ziel: möglichst geringe Gründungskosten, steuerrechtlich sinnvolle Gründung

Voraussetzungen: GmbH, alleiniger Gesellschafter Person A, Geschäftsführer Person B, beide vertrauen einander zu 100% und werden das auch in Zukunft sicherlich machen, hier sind deshalb keine Klauseln für mich wichtig (diesen Punkt bitte nicht diskutieren, das ist so…). Person A wird in der GmbH evtl. angestellt werden.

Fragen:

  1. Es wird überall empfohlen, den Namen des Geschäftsführers nicht im Gründungsvertrag aufzunehmen, um den Vertrag nicht bei Einstellung eines neuen Geschäftsführers ändern zu müssen. Wie verhält sich das kostenmäßig? Denn die Unterschrift des Geschäftsführers muß beim Notar beglaubigt werden, kostet das Extra? Ist es dann sinnvoller, beides im gleichen Vertrag zu machen?
    Vielleicht kann mir jemand sagen, was der Notar in etwa kostet, wenn man den Geschäftsführer gleich in den Gesellschaftsvertrag „einbaut“ und wenn mit diesem ein extra Vertrag abgeschlossen wird und der Notar aber zusätzlich die Unterschrift des Geschäftsführer beglaubigen muß?
    Der Geschäftsführer wird mit 100% Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren nicht gewechselt.

  2. Ich werde alle Verträge selbst schreiben (im Netz gibt es genügend Beispiele), kann ich diese dann einfach ausdrucken und dem Notar mitbringen?

  3. Wie lange dauert derzeit die EIntragung beim Gericht? D. h. wie lang ist der Zeitraum zwischen Notartermin und voll funktionsfähiger GmbH?

  4. Stammeinlage: im oben genannten Fall müssen 12,5 TEUR auf dem Konto liegen und 12,5 TEUR über die Bankbürgschaft abgedeckt sein? Od. gilt das nicht, wenn der Geschäftsführer ungleich Gesellschafter ist? Ich habe keine Zweifel, daß mir die Bank eine Brügschaft gibt. Weiß jemand, was diese kostet?

  5. Wie lange muß das Geld auf dem Konto sein? Ich brauche ja nur einen Kontoauszug von der Bank? Darf ich das Geld anschließend sofort für Anschaffungen verwenden, noch vor Eintragung etc? Und zwar zu einem erheblichen Teil? Mir ist völlig klar, daß ich für den differenzbetrag persönlich hafte, das spielt in diesem Fall aber keine ROlle, ich hafte eben nur bis 25 TEUR… Und das Geld soll nicht Wochenlang auf dem Konto liegen, sondern für mich „arbeiten“.

  6. Ich habe irgend-wo gelesen, daß außer dem Geschäftszweck auch alle anderen Geschäfte gemacht werden dürfen. Muß ich diesen Punkt explizit in den GmbH-Vertrag einbauen?

  7. Gibt es irgend-wo Tips, was Ihr aus steuerrechtlichen Gründen empfehlen würdet? Mir ist klar, daß die GmbH-Gewinne minimal sein sollten und man sich das Geld lieber als Gehalt auszahlt. Gibt es sonstige gute Ideen? Irgend-eine Webseite, die das gut beschreibt?

Vielen Dank!

Grüße,
Peter

P.S.: Ich habe natürlich auch einen Steuerberater, aber von diesem bekomme ich kaum bzw. gar keine Tips zur Steueroptimierung. Diese kann zwar die Formulare ausfüllen, hält sich zu 100% an Gesetze, aber wenn es um die Frage geht, was man optimieren kann, was man evtl. anders lösen müßte, bekommt man keine Infos. Und wie man einen anderen Steuerberater findet, der sich an der „Grenze des Legalen“ aufhält, weiß ich nicht (das ist ja das Hauptproblem jedes Steuerberaters - beste Optiomierung, aber immer noch Gesetzkonform…).

Hallo,

ich möchte eine GmbH gründen, hierzu einige Fragen (ich weiß,
daß es zahlreiche Infos im Netz und bei der IHK gibt, aber
Antworten auf genau diese Fragen habe ich nicht finden
können):

Ziel: möglichst geringe Gründungskosten, steuerrechtlich
sinnvolle Gründung

Voraussetzungen: GmbH, alleiniger Gesellschafter Person A,
Geschäftsführer Person B, beide vertrauen einander zu 100% und
werden das auch in Zukunft sicherlich machen, hier sind
deshalb keine Klauseln für mich wichtig (diesen Punkt bitte
nicht diskutieren, das ist so…). Person A wird in der GmbH
evtl. angestellt werden.

zunächst gibt es ja nur angestellte in der GmbH. also gesellschafter wie auch geschäftsführer sind angestellte.
dazu wäre noch zu klären, wer beteiligt ist und wenn, wie hoch.
so wäre dann auch prozentual die einlage einzubringen.

Fragen:

  1. Es wird überall empfohlen, den Namen des Geschäftsführers
    nicht im Gründungsvertrag aufzunehmen, um den Vertrag nicht
    bei Einstellung eines neuen Geschäftsführers ändern zu müssen.
    Wie verhält sich das kostenmäßig? Denn die Unterschrift des
    Geschäftsführers muß beim Notar beglaubigt werden, kostet das
    Extra? Ist es dann sinnvoller, beides im gleichen Vertrag zu
    machen?

zunächtseinmal wrd natürlich im notarvertrag eingetragen, wer auch beteiligt ist, sowie eben die gesellschafter.
und alles was beim notar eingetragen wird, kostet.
also würd ich versuchen, alles was von anfang an bekannt ist, gleich vertraglich festzuhalten.

Vielleicht kann mir jemand sagen, was der Notar in etwa
kostet, wenn man den Geschäftsführer gleich in den
Gesellschaftsvertrag „einbaut“ und wenn mit diesem ein extra
Vertrag abgeschlossen wird und der Notar aber zusätzlich die
Unterschrift des Geschäftsführer beglaubigen muß?
Der Geschäftsführer wird mit 100% Wahrscheinlichkeit in den
nächsten Jahren nicht gewechselt.

wegen der kosten müsst ich nachschauen, hab ich nicht mehr im kopf.
wenn der geschäftsführer bleiben soll, würd ich ihn gleich mit eintragen lassen, ist sicher in jedem fall die kostengünstigere lösung.

  1. Ich werde alle Verträge selbst schreiben (im Netz gibt es
    genügend Beispiele), kann ich diese dann einfach ausdrucken
    und dem Notar mitbringen?

weiß ich nicht, würd einfach mal vorab beim notar anfragen.

  1. Wie lange dauert derzeit die EIntragung beim Gericht? D. h.
    wie lang ist der Zeitraum zwischen Notartermin und voll
    funktionsfähiger GmbH?

die gründung der gmbh kann bis zum handelregistereintrag schon ne weile dauern.
daher nach bei der gewerbeanmeldung schon eintragen lassen: GmbH in gründung, das musst du auch bei sämtl. schriftverkehr machen.
sobald der eintrag vom handelsregister durch ist, gehst du mit deiner handelsregister-nr. wieder zum gewerbeamt und lässt das i.gr. streichen.
aber funktionsfähig bist du auch, so lange du in gründung bist.

  1. Stammeinlage: im oben genannten Fall müssen 12,5 TEUR auf
    dem Konto liegen und 12,5 TEUR über die Bankbürgschaft
    abgedeckt sein? Od. gilt das nicht, wenn der Geschäftsführer
    ungleich Gesellschafter ist? Ich habe keine Zweifel, daß mir
    die Bank eine Brügschaft gibt. Weiß jemand, was diese kostet?

die einlage ist immer gleich. und je nach beteiligung muss eben jeder beteiligte prozentual seinen beitrag zur einlage leisten.
in jedem fall erstmal bei der bank nachfragen, ob die bürgen und welche kosten auf dich zukommen.
normal kannst du die ges. einlage auch halbieren und auf zwei jahre verteilen. also 50% sofort und die anderen 50% im nächsten jahr.

  1. Wie lange muß das Geld auf dem Konto sein? Ich brauche ja
    nur einen Kontoauszug von der Bank? Darf ich das Geld
    anschließend sofort für Anschaffungen verwenden, noch vor
    Eintragung etc? Und zwar zu einem erheblichen Teil? Mir ist
    völlig klar, daß ich für den differenzbetrag persönlich hafte,
    das spielt in diesem Fall aber keine ROlle, ich hafte eben nur
    bis 25 TEUR… Und das Geld soll nicht Wochenlang auf dem
    Konto liegen, sondern für mich „arbeiten“.

das geld gehört der GmbH und kann natürlich sofort adfür verwendet werden.

  1. Ich habe irgend-wo gelesen, daß außer dem Geschäftszweck
    auch alle anderen Geschäfte gemacht werden dürfen. Muß ich
    diesen Punkt explizit in den GmbH-Vertrag einbauen?

was genau meinst du damit? kannst du das näher erklären?

  1. Gibt es irgend-wo Tips, was Ihr aus steuerrechtlichen
    Gründen empfehlen würdet? Mir ist klar, daß die GmbH-Gewinne
    minimal sein sollten und man sich das Geld lieber als Gehalt
    auszahlt. Gibt es sonstige gute Ideen? Irgend-eine Webseite,
    die das gut beschreibt?

auch mit dem gehalt muss man vorsichtig sein, damit keine sog. versteckte gewinnausschüttung probleme macht.
im netzt gibts sicher tabellen dafür, was angemessen ist ( im verhältnis umsatz/gehalt ) oder einfach beim steuerberater fragen.
ansonsten rate ich zu einer direktversicherung, da du dir diese 100% steuerfrei von der gmbh bezahlen lassen kannst und du ein paar euro für deinen ruhestand hast.

Vielen Dank!

Gruß

lunatics-wife

Hallo Peter!

Ziel: möglichst geringe Gründungskosten, steuerrechtlich
sinnvolle Gründung

Gehe zum Notar, schildere Deine Vorstellungen und lasse den Notar einen seiner Standard-Gesellschaftsverträge verwenden, der nach Ergänzung mit individuellen Details wasserdicht ist. Wenn Du irgendwo zusammenkopiertes Zeuchs vorlegst, wird es vermutlich deutlich teurer, muß der Notar doch Wort für Wort prüfen, kann keine Textmodule seines Sekretariats verwenden etc… Du wirst Dir gefallen lassen müssen, daß das Notariat einen ordentlichen Vertrag gestaltet.

Über die Beurkundung einer einzelnen Unterschrift und ähnlichen Piepfax solltest Du Dir keine Gedanken machen, Du bist so oder so mit rd 1.000 Euro dabei, zzgl. Kosten für das Handelsregister und Veröffentlichung.

Thema Steuern: Wenn noch kein einziger Cent verdient wurde, kann man steuerlich nichts gestalten und nichts optimieren. Überhaupt sind Gründungen nach steuerlichen Gesichtspunkten i. d. R. schlicht Unfug. Steuergesetze können geändert werden und es gibt genügend legale Gestaltungsmöglichkeiten, allerdings erst, wenn Zahlen auf dem Tisch des Hauses liegen. Vorher ist man nur „Tetsche mit de Utsichten“. Was allerdings nicht funktioniert, ist die Anpassung des GF-Gehaltes an die Geschäftslage.

Du erwartest von Deinem Steuerberater zu viel. Zum jetzigen Zeitpunkt verlangst Du Unmögliches und wenn tatsächlich Gewinne erwirtschaftet wurden, brauchts einen sachkundigen GF. Was man begründet vorzeitig abschreiben kann, welchen Spielraum es im Detail in der Bewertung des Inventurbestands gibt usw. kann nur ein kaufmännisch versierter GF entscheiden, der weiß, wie sich sein Tun auf die Zahlen der Bilanz auswirkt. Als GmbH-GF bist Du vor dem Gesetz Vollkaufmann und solltest dringend selbst wissen, wie Unternehmenszahlen zustande kommen. Der Steuerberater ist dafür kein Ersatz! Der wird aber -nachdem Zahlen vorliegen! - sagen können, was das Unternehmen als Rücklage bilden kann, ob eine Veränderung in Abschreibungen etwas bringt, ob bestimmte steuerbegünstigte kapitalbildende Versicherungen etwas bringen, ob die Investition in eigene Geschäftsräume sinnvoll ist usw…
Es reicht tatsächlich, nur die Hälfte des Mindest-Stammkapitals einzuzahlen. Für die andere Hälfte brauchst Du keine Bankbürgschaft. Bei der Bank wird man Dich ohnehin etwas mitleidig anschauen, wenn sie mitbekommen, daß sie es mit einer GmbH ohne voll eingezahltes Kapital zu tun haben, also mit einer Kapitalgesellschaft ohne Kapital. Du willst also tatsächlich mit 12.500 Euro beginnen und davon auch noch einen Teil für Anschaffungen ausgeben. Kannst Du machen. Aber wovon bezahlst Du dann Dein erstes Gehalt und das nächste? Wenn das nicht möglich ist, lautet der erste Buchungssatz Darlehen GF an GmbH und Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit sind nicht mehr fern. Für eine besonders intelligente Idee halte ich das alles nicht. So lange das Stammkapital nicht voll eingezahlt ist, bewegen sich die Gesellschafter auf dünnem Eis.

Kümmere Dich um einen Buchhaltungskursus, erstelle einen realistischen Geschäfts- und Finanzierungsplan und schere Dich im Moment nicht um gewinnabhängige Steuern - das halte ich nach mehrmaligem Lesen Deines Postings für den besten Rat.

Gruß
Wolfgang

Voraussetzungen: GmbH, alleiniger Gesellschafter Person A,
Geschäftsführer Person B, beide vertrauen einander zu 100% und
werden das auch in Zukunft sicherlich machen, hier sind
deshalb keine Klauseln für mich wichtig (diesen Punkt bitte
nicht diskutieren, das ist so…). Person A wird in der GmbH
evtl. angestellt werden.

zunächst gibt es ja nur angestellte in der GmbH. also
gesellschafter wie auch geschäftsführer sind angestellte.
dazu wäre noch zu klären, wer beteiligt ist und wenn, wie
hoch.
so wäre dann auch prozentual die einlage einzubringen.

Gesellschafter ist nur einer, er ist mit 100% beteiligt, Mitarbeiter „ganz normal“ (haben nicht mit dem Gesellschafter od. Geschäftsführer gemeinsam, sind einfach angestellt), Geschäftsführer ist angestellt, Gesellschafter am Anfang nicht angestellt, nach ein paar Monaten bei guten Umsätzen wird auch angestellt.

zunächtseinmal wrd natürlich im notarvertrag eingetragen, wer
auch beteiligt ist, sowie eben die gesellschafter.

klar (es gibt nur einen Gesellschafter)

und alles was beim notar eingetragen wird, kostet.
also würd ich versuchen, alles was von anfang an bekannt ist,
gleich vertraglich festzuhalten.

OK

wegen der kosten müsst ich nachschauen, hab ich nicht mehr im
kopf.
wenn der geschäftsführer bleiben soll, würd ich ihn gleich mit
eintragen lassen, ist sicher in jedem fall die
kostengünstigere lösung.

OK

  1. Stammeinlage: im oben genannten Fall müssen 12,5 TEUR auf
    dem Konto liegen und 12,5 TEUR über die Bankbürgschaft
    abgedeckt sein? Od. gilt das nicht, wenn der Geschäftsführer
    ungleich Gesellschafter ist? Ich habe keine Zweifel, daß mir
    die Bank eine Brügschaft gibt. Weiß jemand, was diese kostet?

die einlage ist immer gleich. und je nach beteiligung muss
eben jeder beteiligte prozentual seinen beitrag zur einlage
leisten.

Es ist nur ein Gesellschafter mit 100%.

in jedem fall erstmal bei der bank nachfragen, ob die bürgen

das ist garantiert

und welche kosten auf dich zukommen.

das war meine Frage…

normal kannst du die ges. einlage auch halbieren und auf zwei
jahre verteilen. also 50% sofort und die anderen 50% im
nächsten jahr.

Wirklich? Wo steht das?

  1. Wie lange muß das Geld auf dem Konto sein? Ich brauche ja
    nur einen Kontoauszug von der Bank? Darf ich das Geld
    anschließend sofort für Anschaffungen verwenden, noch vor
    Eintragung etc? Und zwar zu einem erheblichen Teil? Mir ist
    völlig klar, daß ich für den differenzbetrag persönlich hafte,
    das spielt in diesem Fall aber keine ROlle, ich hafte eben nur
    bis 25 TEUR… Und das Geld soll nicht Wochenlang auf dem
    Konto liegen, sondern für mich „arbeiten“.

das geld gehört der GmbH und kann natürlich sofort adfür
verwendet werden.

Ab wann ist die GmbH „einsetzbar“ (wenn auch ohne beschränkte Haftung)? Sofort nach dem Notartermin? Od. braucht man noch etwas?

  1. Ich habe irgend-wo gelesen, daß außer dem Geschäftszweck
    auch alle anderen Geschäfte gemacht werden dürfen. Muß ich
    diesen Punkt explizit in den GmbH-Vertrag einbauen?

was genau meinst du damit? kannst du das näher erklären?

Geschäftszweck im GmbH-Vertrag: X
Nun entscheidet der Geschäftsführer, daß er Y machen möchte, obwohl das nicht im Vertrag steht (der Gesellschafter bzw. die Gesellschafterversammlung haben nichts dagegen). Soweit ich weiß, darf das dann auch gemacht werden, auch wenn X und Y föllig unterschiedliche Sachen sind. Stimmt das? Wenn ja: muß man das irgend-wo zusätzlich eintragen (im GmbH-Vertrag), d. h. daß sich die GmbH das Recht vorgebhält, ohne Änderung des GmbH-Vertrages auch etwas völlig anderes zu machen? Dabei sind sowohl X, als auch Y genehmigungsfrei.

auch mit dem gehalt muss man vorsichtig sein, damit keine sog.
versteckte gewinnausschüttung probleme macht.
im netzt gibts sicher tabellen dafür, was angemessen ist ( im
verhältnis umsatz/gehalt ) oder einfach beim steuerberater
fragen.

OK

ansonsten rate ich zu einer direktversicherung, da du dir
diese 100% steuerfrei von der gmbh bezahlen lassen kannst und
du ein paar euro für deinen ruhestand hast.

Danke, der Tip ist interessant…
Wo kann man im Netz od. im Buchhandel solche Tips finden?

Peter

Ziel: möglichst geringe Gründungskosten, steuerrechtlich
sinnvolle Gründung

Gehe zum Notar, schildere Deine Vorstellungen und lasse den
Notar einen seiner Standard-Gesellschaftsverträge verwenden,
der nach Ergänzung mit individuellen Details wasserdicht ist.

In einer Broschüre vom Notar steht, daß Erstellung eines GmbH-Vertrages 500 EUR kosten, GF-Vertrag ebenfalls ca. 500 EUR. Und dabei würde mir in beiden Fällen ein Minimalvertrag genügen…

Kosten eigentlich alle Notare gleich viel? Od. haben diese unterschiedliche Tarife?

Wenn Du irgendwo zusammenkopiertes Zeuchs vorlegst, wird es
vermutlich deutlich teurer, muß der Notar doch Wort für Wort
prüfen, kann keine Textmodule seines Sekretariats verwenden
etc…

Ich brauche wirklich nur die Minimalversion, mein Vertrag ist 1/2 Seite lang.

Du wirst Dir gefallen lassen müssen, daß das Notariat
einen ordentlichen Vertrag gestaltet.

Über die Beurkundung einer einzelnen Unterschrift und
ähnlichen Piepfax solltest Du Dir keine Gedanken machen, Du
bist so oder so mit rd 1.000 Euro dabei, zzgl. Kosten für das
Handelsregister und Veröffentlichung.

das ist klar, möchte nur wenn möglich minimieren…

Thema Steuern: Wenn noch kein einziger Cent verdient wurde,
kann man steuerlich nichts gestalten und nichts optimieren.

Nein, bei mir ist es anders, weil es die Firma derzeit als GbR gibt mit recht guten Umsetzen. Die GmbH wird evtw. die GbR übernehmen od. die Kunden übernehmen und die Ausstattung kaufen - wie das genau ablaufen wird, steht noch nicht endgültig fest.
Und die Kooperation mit dem Steuerberater hat mir bis jetzt überhaupt nicht gefallen…

Überhaupt sind Gründungen nach steuerlichen Gesichtspunkten i.
d. R. schlicht Unfug. Steuergesetze können geändert werden und
es gibt genügend legale Gestaltungsmöglichkeiten, allerdings
erst, wenn Zahlen auf dem Tisch des Hauses liegen.

die gibt es bereits (das hätte ich vielleicht schreiben sollen…)

Vorher ist
man nur „Tetsche mit de Utsichten“. Was allerdings nicht
funktioniert, ist die Anpassung des GF-Gehaltes an die
Geschäftslage.

Naja, ich denke, ich habe da einen gewissen Spielraum?

Frage: darf die GmbH dem GF die ersten X Monate gar nichts zahlen, wenn dieser Einverstanden ist?

Du erwartest von Deinem Steuerberater zu viel. Zum jetzigen
Zeitpunkt verlangst Du Unmögliches und wenn tatsächlich
Gewinne erwirtschaftet wurden, brauchts einen sachkundigen GF.
Was man begründet vorzeitig abschreiben kann, welchen
Spielraum es im Detail in der Bewertung des Inventurbestands
gibt usw. kann nur ein kaufmännisch versierter GF entscheiden,
der weiß, wie sich sein Tun auf die Zahlen der Bilanz
auswirkt. Als GmbH-GF bist Du vor dem Gesetz Vollkaufmann und
solltest dringend selbst wissen, wie Unternehmenszahlen
zustande kommen.

das sehe ich nicht ganz so - der Geschäftsführer sollte zwar mit Zahlen umgehen können und etwas von BWL verstehen, doch ich sehe eher, daß der GF eher sich darum kümmern muß, daß das Geschäft läuft und sich die Firma weiterentwickelt, d. h. eher Management und Einbringen neuer Ideen. Die betriebswirtschaftliche Sache muß der GF IMHO nicht unbedingt machen…

Der Steuerberater ist dafür kein Ersatz! Der
wird aber -nachdem Zahlen vorliegen! - sagen können, was das
Unternehmen als Rücklage bilden kann, ob eine Veränderung in
Abschreibungen etwas bringt, ob bestimmte steuerbegünstigte
kapitalbildende Versicherungen etwas bringen, ob die
Investition in eigene Geschäftsräume sinnvoll ist usw…

der macht das jetzt leider nicht…

Es reicht tatsächlich, nur die Hälfte des
Mindest-Stammkapitals einzuzahlen.
Für die andere Hälfte
brauchst Du keine Bankbürgschaft.

Bei der 1-Mann-GmbH ist das aber IMHO Pflicht. Die Frage ist nun, wie das ist, wenn es einen Gesellschafter gibt, aber Gesellschafter undgleich Geschäftsführer.

Bei der Bank wird man Dich
ohnehin etwas mitleidig anschauen, wenn sie mitbekommen, daß
sie es mit einer GmbH ohne voll eingezahltes Kapital zu tun
haben, also mit einer Kapitalgesellschaft ohne Kapital.

ich habe da, ehrlich gesagt, keine Bedenken (die Bank ist im Grundbuch von meinem Haus eingetragen, und sie hat mir angeboten, bei der GmbH-Gründung Kredite bereitzustellen etc.)
Klar, daß das riskant ist. Kredite möchte ich auch nicht, sondern nur - wenn erforderlich - die Bürtschaft. Die Frage ist nur, was die kostet und um sie - wie es nun überall steht - erforderlich ist.

Du
willst also tatsächlich mit 12.500 Euro beginnen und davon
auch noch einen Teil für Anschaffungen ausgeben. Kannst Du
machen. Aber wovon bezahlst Du dann Dein erstes Gehalt und das
nächste?

Wolfgang, das ist in meinem Fall kein Problem, glaub’s mir…

Kümmere Dich um einen Buchhaltungskursus, erstelle einen
realistischen Geschäfts- und Finanzierungsplan und schere Dich
im Moment nicht um gewinnabhängige Steuern - das halte ich
nach mehrmaligem Lesen Deines Postings für den besten Rat.

Bei mir ist die Situation etwas anders, wirklich…

Peter

Hallo Peter,

  1. Es wird überall empfohlen, den Namen des Geschäftsführers
    nicht im Gründungsvertrag aufzunehmen, um den Vertrag nicht
    bei Einstellung eines neuen Geschäftsführers ändern zu müssen.
    Wie verhält sich das kostenmäßig? Denn die Unterschrift des
    Geschäftsführers muß beim Notar beglaubigt werden, kostet das
    Extra? Ist es dann sinnvoller, beides im gleichen Vertrag zu
    machen?

Würde ich nicht machen… Begründung: Der Gesellschaftsvertrag regelt alleine das Binnenverhältnis der Gesellschafter und hat mit der Geschäftsführung (außer der allgemeinen Definition der Vertretungsmacht) nichts zu tun. Was soll also ein Name eines prinzipiell (im Gegensatz zu den Gesellschaftern) jederzeit austauschbaren GFs? Der ist doch nur ein besserer Angestellter und nichts sonst…

Dass Du natürlich den GF namentlich im Handesregister bekannt machen musst, hat natürlich damit nichts zu tun.

Der Geschäftsführer wird mit 100% Wahrscheinlichkeit in den
nächsten Jahren nicht gewechselt.

Sehr naiv…

  1. Ich werde alle Verträge selbst schreiben (im Netz gibt es
    genügend Beispiele), kann ich diese dann einfach ausdrucken
    und dem Notar mitbringen?

Ebenfalls sehr naiv und absolut unprofessionell… Es mag sein, dass Du Dich sehr gut mit Deinem Kumpel (ist es doch?) verstehst, aber bei geschäftlichen Dingen sollte alles, aber auch alles sauber im vorhinein(!) geklärt sein. Du wärst nicht der erste, der für seine Naivität gegenüber guten Kumpeln drauf zahlt, auch wenn Du das jetzt vehement bestreiten wirst…

  1. Wie lange dauert derzeit die EIntragung beim Gericht? D. h.
    wie lang ist der Zeitraum zwischen Notartermin und voll
    funktionsfähiger GmbH?

4-6 Wochen
Aber Du kannst natülich sofort mit der GmbH i.G. Geschäfte abschließen. Ist dann halt von der Haftung her eine OHG, die aber automatisch nach der Eintragung in eine GmbH übergeht.

  1. Stammeinlage: im oben genannten Fall müssen 12,5 TEUR auf
    dem Konto liegen und 12,5 TEUR über die Bankbürgschaft
    abgedeckt sein? Od. gilt das nicht, wenn der Geschäftsführer
    ungleich Gesellschafter ist? Ich habe keine Zweifel, daß mir
    die Bank eine Brügschaft gibt. Weiß jemand, was diese kostet?

Du solltest Dir wirklich noch einmal die Rollenverteilung zwischen Gesellschafter und GF an schauen…
Ansonsten nein, aber wenn Du so einen guten Draht zur Bank hast, was frägst Du uns?

  1. Wie lange muß das Geld auf dem Konto sein? Ich brauche ja
    nur einen Kontoauszug von der Bank? Darf ich das Geld
    anschließend sofort für Anschaffungen verwenden, noch vor
    Eintragung etc? Und zwar zu einem erheblichen Teil? Mir ist
    völlig klar, daß ich für den differenzbetrag persönlich hafte,
    das spielt in diesem Fall aber keine ROlle, ich hafte eben nur
    bis 25 TEUR… Und das Geld soll nicht Wochenlang auf dem
    Konto liegen, sondern für mich „arbeiten“.

Bis zur kompletten Eintragung. Alles andere schafft nur Probleme, da das Amtsgericht tatsächlich die Stellung des Stammkapitals nachgewiesen haben will während der Eintragung. Und wie gesagt, so lange Du noch eine GmbH i.G. hast, haftest Du weiter mit Deinem gesamten Privatvermögen…

  1. Ich habe irgend-wo gelesen, daß außer dem Geschäftszweck
    auch alle anderen Geschäfte gemacht werden dürfen. Muß ich
    diesen Punkt explizit in den GmbH-Vertrag einbauen?

Weisst Du etwa nicht, was Du machen willst? Na also, dann kannst Du doch den Geschäftszweck so weitreichend definieren…

  1. Gibt es irgend-wo Tips, was Ihr aus steuerrechtlichen
    Gründen empfehlen würdet? Mir ist klar, daß die GmbH-Gewinne
    minimal sein sollten und man sich das Geld lieber als Gehalt
    auszahlt. Gibt es sonstige gute Ideen? Irgend-eine Webseite,
    die das gut beschreibt?

Such Dir eine vernünftigen Steuerberater, dafür gibts die Jungs. Wie man einen findet: Auf Empfehlung, wie sonst. Aber die Beziehung solltest Du selber haben…
Und auch wenn Du hier den Eindruck vermitteln willst, Du hättest alles im Griff, sei mir nicht böse, aber Wolfgang hat schon recht. Frickel hier nicht so naiv rum, sondern arbeite professionell. Wenn das Geschäft gur läuft (wie Du behauptest), dann hast Du auch das Geld für gute Berater, die zu bezahlen keine Schande ist!

Grüße
Jürgen

Hallo Peter,

Ich brauche wirklich nur die Minimalversion, mein Vertrag ist
1/2 Seite lang.

dazu schenke ich mir den Kommentar. Das wird Dir der Notar erzählen, wenn Du die rechtgültigen Beurkundungen für eine GmbH-Gründung haben willst. Auch Notare stellen ihre Rechnung nach einer Gebührenordnung. Du kannst mit Deiner Methode keinen Cent sparen.

Frage: darf die GmbH dem GF die ersten X Monate gar nichts
zahlen, wenn dieser Einverstanden ist?

Es herrscht Vertragsfreiheit. Auch eine Vergütung Null geht. Was aber nicht geht, ist der private Griff in die Kasse, weil endlich Geld da ist. Nächsten Monat dann wieder keine Entnahme oder eine Entnahme in ganz anderer Höhe - das gibt Ärger mit dem FA. Der GF ist Angestellter und hat seine private Kasse penibel vom Geld der GmbH zu trennen.

das sehe ich nicht ganz so - der Geschäftsführer sollte zwar…

Peter, Du mußt schon zur Kenntnis nehmen, daß es piepegal ist, was Du womöglich anders siehst. Du bist vor dem Gesetz einfach für bestimmte Dinge verantwortlich und zwar unbeschränkt und persönlich! Die Verantwortung für die betriebswirtschaftliche Seite ist in letzter Konsequenz nicht delegierbar. Am allerwenigsten an den Steuerberater. Das ist ein Betriebsfremder, der für ein einziges Unternehmen die Verantwortung trägt, nämlich für sein eigenes. Vom GF einer GmbH wird vorausgesetzt, daß er als Vollkaufmann die betriebswirtschaftlichen Dinge ohne Einschränkung bis ins Detail kennt. Du kannst zwar die Anmeldung von Abgaben delegieren, verantwortlich gegenüber der öffentlichen Kasse bleibst Du persönlich. Verantworten kann man eine beliebige Sache grundsätzlich nur, wenn man sachkundig ist. Es reicht nicht, jemanden zu kennen, der sachkundig ist, wenn er denn mal Zeit hat. Ohne Sachkunde wenigstens in der Buchführung bis zur Bilanz, also Zustandekommen aller betriebswirtschaftlichen Zahlen, gehst Du unter, fährt jeder hergelaufenene Mittelschüler am Banktresen Schlitten mit Dir.

Ob Dein Steuerberater ein engagierter Mensch ist, kann ich nicht beurteilen. Du darfst ihm das Leben aber auch nicht unnötig schwer machen. Der Mann wirft Perlen vor die Säue, wenn Du nicht einmal das einschlägige Vokabular beherrschst, wenn Du nicht verstehst, was er sagt, wenn Du Zusammenhänge qua fehlender kaufmännischer Vorbildung nicht erkennst. Du kannst nicht erwarten, daß sich der Steuerberater Tag für Tag auf Deine Schreibtischkante setzt, um dauernd haarsträubenden Unsinn zu verhindern. Mit einiger Wahrscheinlichkeit erkennt der Mann schon an den Positionen auf Deinen Tankquittungen, ob eine Beratung über Feinheiten auf fruchtbaren Boden fallen könnte.

Eine Kapitalgesellschaft erfordert einen vollen kaufmännischen Betrieb. Der Leiter dieses kaufmännischen Betriebes hat Kaufmann zu sein. Wenn Du das anders siehst, liegst Du schlicht falsch. Mit anderen Worten: Du MUSST Dich um elementares kaufmännisches Wissen kümmern. Deshalb mein schon gebrachter Rat mit dem Buchführungskursus. Ohne dieses Wissen ist die Gestaltung betrieblicher Zahlen - auch steuerlich relevanter Dinge - unmöglich. Daneben lernt man in solchem Kursus auch einiges Vokabular, um Steuerfritzen überhaupt verstehen zu können.

ich habe da, ehrlich gesagt, keine Bedenken (die Bank ist im
Grundbuch von meinem Haus eingetragen, und sie hat mir
angeboten, bei der GmbH-Gründung Kredite bereitzustellen etc.)

Sag’ bitte, Peter, hast Du Dir die GmbH-Gründung wirklich genau überlegt? Gewiß, das Leben ist bunt, ich kenne keine Hintergründe, aber was Du hier erzählst, läßt meine Fußnägel kräuseln. Das hört sich alles nach einer denkbar unvernünftigen Konstellation an. Gehst Du mit Milliardenumsätzen um, baust Hochhäuser, modernisierst die transsibierische Eisenbahn o. ä.? An welcher Stelle brauchst Du die Haftungsbeschränkung einer GmbH, wenn Du Dein ganzes Wohl und Wehe privat und beruflich an eine Bank hängst? Deine Haftungsbeschränkung, zumindest gegenüber dem (fast immer) größten Gläubiger - der Bank - kannst Du in Sauer kochen. Du hast also eine Gesellschaft, für die Du mit dem Dach über dem Kopf haftest. Wozu dann noch der ganze Aufwand mit Gründung, Gründungskosten, Bilanzpflichtigkeit? Warum läßt Du es nicht bei der GbR, für die Du genau so haftest, aber mit weniger Aufwand?

Schluß mit lustig, keine lockeren Sprüche mehr: Ich empfehle Dir dringlich, private Immobilie und Geschäft zu trennen. Dafür kann eine GmbH das geeignete Mittel sein. Aber nur dann, wenn wirklich ein Kaufmann agiert, der selbst weiß, was er da treibt. Wichtigste Voraussetzung: Das Stammkapital muß voll eingezahlt sein! Mit jedem Euro, der am Stammkapital fehlt, hängst Du privat drin, nötigenfalls mit Deiner Hütte. Sodann ist wichtig, daß die GmbH kaufmännisch sauberst geführt wird, Bücher auf dem Laufenden, jederzeit ein kompletter Finanzstatus mit Forderungen und Verbindlichkeiten am PC abrufbar. Hausfinanzierung und Geschäft sind unbedingt zu trennen, schon beides bei einer Bank halte ich aus leidvoller Erfahrung vieler Selbständiger für unzweckmäßig. Du kannst mit jedem Lieferanten reden, wenn es einmal klemmt. Mit einer Bank, die im Grundbuch steht, kannst Du wenige Monate reden. Dann hörst Du aus der Ecke Töne, die Dir überhaupt nicht mehr gefallen werden.

Ich kenne nicht einmal den Geschäftsgegenstand. Manches ist auch freiberuflich möglich. Falls ja, steht die Möglichkeit einer GmbH nicht mehr offen. Dann muß man andere Methoden wählen, um das Dach über dem Kopf (auch als wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge) von der beruflichen Tätigkeit zu trennen. Da gibts diverse Möglichkeiten, aber bevor ich mich in solchen Dingen verliere, müßte ich mehr von den Gegebenheiten wissen.

Mit mangelhaften kaufmännischen Kenntnissen wirst Du regelmäßig einen reichlich 4stelligen Betrag zum Steuerberater tragen, ohne dessen Möglichkeiten wirklich jemals nutzen zu können. Er ist für Dich nämlich mit Handwerk beschäftigt. Um Beratung auch nur zu verstehen, fehlt Dir der Hintergrund. Du bekommst zudem keine brauchbare Organisation auf die Füße. Wer alle Ein- und Ausgangsrechnungen zum Steuerberater trägt, muß letztlich alles doppelt buchen oder Kopien ablegen - oder wie willst Du je zeitnah einen Überblick über Forderungen und Verbindlichkeiten haben, wenn die Unterlagen im Büro des Steuerberaters schmoren? Kalkulationsgrundlagen, Kostenanalyse, wo bleibt überhaupt das Geld - all das brauchst Du selbst am eigenen Schreibtisch. In einem fremden Büro nützt Dir das ganze Zeuchs rein nichts.

Bei mir ist die Situation etwas anders, wirklich…

Nein, Peter, die Situation ist bei Dir nicht anders. Sie ist vielmehr ganz genau so wie bei vielen anderen, die erst nach katastrophaler Bauchlandung begreifen, daß ihnen elementares kaufmännisches Wissen fehlte. Lasse Dir das Wort Steuerberater auf der Zunge zergehen. Er ist ein Berater in Steuersachen, er ist aber kein brauchbarer Ersatz für den Kaufmann im Betrieb.

Überlege noch einmal, was Dich bewog, aus der GbR eine GmbH zu machen. Überdenke noch einmal unabhängig von der Rechtsform die Finanzierungsmöglichkeiten. Erstelle einen Finanzierungsplan. Dieser muß laufend fortgeschrieben werden. Die Buchführung auf dem eigenen PC ist dafür die Basis. Die aktuellen Zahlen hat man dabei stets und automatisch. Mit der Sachkenntnis über das Geschäft, dem Verlauf der letzten Quartale und den aktuellen Zahlen ist jeweils eine recht zuverlässige Prognose für die nächsten Zeiträume möglich. Das ist eine spannende Angelegenheit, die sogar Spaß machen kann. Kein Kaufmann käme auf die absonderliche Idee, solche wesentlichen Werkzeuge an irgend jemanden zu geben, der vom Geschäft keine Ahnung hat. Ein Steuerberater hat von Deinem Geschäft keine Ahnung. Wie kann man nur glauben, existieren zu können, wenn die wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten in den Händen eines Menschen liegen, der nur etwas von Abgaben versteht?

Dein Finanzierungsmodell mit der engen Vermischung von Haus und Geschäft sowie Deine Einstellung zu kaufmännischen Obliegenheiten sind eine akut existenzgefährdende Kombination.

Gruß
Wolfgang

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Stimmt (owt)
Rein aus Banksicht volle Zustimmung.

(Nebenbei werden auch Eventualverbindlichkeiten auf den Kreditrahmen gerechnet…)

Gruß Ivo

Hallo Peter,

Ziel: möglichst geringe Gründungskosten, steuerrechtlich
sinnvolle Gründung

Nachdem ich den Thread gelesen habe, stellt sich mir die Frage, wenn ihr doch die GbR in die GmbH übertragen wollt, warum ihr dann kein Sachgründung macht?

Voraussetzungen: GmbH, alleiniger Gesellschafter Person A,
Geschäftsführer Person B, beide vertrauen einander zu 100% und
werden das auch in Zukunft sicherlich machen, hier sind
deshalb keine Klauseln für mich wichtig (diesen Punkt bitte
nicht diskutieren, das ist so…). Person A wird in der GmbH
evtl. angestellt werden.

Hier ist die Frage, warum A allein Gesellschafter ist 50% des kapitals stellst und du für die andern 50% persönlich über eine Bankbürgschaft mithaftest, ohne ebenfalls Gesellschafter zu sein?

Einen Gesellschafter als Arbeitnehmer anzustellen, kann Probleme geben. Frag mal den Steuerberater.

  1. Ich werde alle Verträge selbst schreiben (im Netz gibt es
    genügend Beispiele), kann ich diese dann einfach ausdrucken
    und dem Notar mitbringen?

solche Verträge „selbst“ zu schreiben macht es nicht billiger, ähnelt aber dem Satz „sich selbst das Grab schaufeln“. Denn u.U. verzichtest du auf die Haftung des Notars.

  1. Wie lange dauert derzeit die EIntragung beim Gericht? D. h.
    wie lang ist der Zeitraum zwischen Notartermin und voll
    funktionsfähiger GmbH?

Die GmbH ist gegründet mit dem Datum des Vetrages. Das Datum der Eintragung wird, soweit der Eintragung keine Hemmnisse entgegestehen, das Datum des Eingangs der Unterlagen bei der IHK.

  1. Stammeinlage: im oben genannten Fall müssen 12,5 TEUR auf
    dem Konto liegen und 12,5 TEUR über die Bankbürgschaft
    abgedeckt sein? Od. gilt das nicht, wenn der Geschäftsführer
    ungleich Gesellschafter ist? Ich habe keine Zweifel, daß mir
    die Bank eine Brügschaft gibt. Weiß jemand, was diese kostet?

Die Bürgschaftsgebühr ist fast so teuer wie ein echter Kredit übe die Summe, nur das dir das Geld nicht zur Verfügung steht.

  1. Wie lange muß das Geld auf dem Konto sein?

Es muss nur mit dem Eintrag: Gesellschaftskapital, dort einmal gewesen sein. Über eine dauer wird nichts gesagt.

Ich brauche ja

nur einen Kontoauszug von der Bank? Darf ich das Geld
anschließend sofort für Anschaffungen verwenden, noch vor
Eintragung etc? Und zwar zu einem erheblichen Teil? Mir ist
völlig klar, daß ich für den differenzbetrag persönlich hafte,
das spielt in diesem Fall aber keine ROlle, ich hafte eben nur
bis 25 TEUR… Und das Geld soll nicht Wochenlang auf dem
Konto liegen, sondern für mich „arbeiten“.

Wenn du wirklich mal die diversen GmbH-Bestimmungen gelesen hättest, wärest du auf den Artikel: Verwendung des Gesellschaftskapitals gestoßen. Eine GmbH darf mit ihrem Geld machen was und wann sie es will. Es sollte nur nicht gleich wieder aus der GmbH entfernt werden, ohne, daß die GmbH damit gewirtschaftet hätte. (Kredit, einzahlen, abheben, Kredit tilgen z.B.)

  1. Ich habe irgend-wo gelesen, daß außer dem Geschäftszweck
    auch alle anderen Geschäfte gemacht werden dürfen. Muß ich
    diesen Punkt explizit in den GmbH-Vertrag einbauen?

Ja, denn du meisnt sicherlich die Formulierung: die GmbH ist berechtigt alle anderen Geschäfte zu tätigen, die dem firmenzweck dienen. D.H. nur daß du z.B. neben der produktion auch verkaufen darfst und Vertreter einstellen. Nicht aber, daß du Hundefutter und Damenkleider gleichzeitig produzieren darfst.
Stichwort: Zweck der Gesellschaft

  1. Gibt es irgend-wo Tips, was Ihr aus steuerrechtlichen
    Gründen empfehlen würdet?
  1. verdiene erstmal soviel, daß du Steuern bezahlen mußt.

Mir ist klar, daß die GmbH-Gewinne

minimal sein sollten und man sich das Geld lieber als Gehalt
auszahlt.

  1. verwechsel nicht: Gewinn, verdeckte Gewinnausschüttung, Eigenkapital, Verschuldungsgrad.

Gibt es sonstige gute Ideen? Irgend-eine Webseite,

die das gut beschreibt?

Bei einer Umgründung einer GbR in eine GmbH würde ich einen Unternehmensberater aus flesich und Blut empfehlen. Die Kosten werden zu 100% bezuschußt! IHK fragen.

P.S.: Ich habe natürlich auch einen Steuerberater, aber von
diesem bekomme ich kaum bzw. gar keine Tips zur
Steueroptimierung. Diese kann zwar die Formulare ausfüllen,
hält sich zu 100% an Gesetze, aber wenn es um die Frage geht,
was man optimieren kann, was man evtl. anders lösen müßte,
bekommt man keine Infos. Und wie man einen anderen
Steuerberater findet, der sich an der „Grenze des Legalen“
aufhält, weiß ich nicht (das ist ja das Hauptproblem jedes
Steuerberaters - beste Optiomierung, aber immer noch
Gesetzkonform…).

Merke: ein Steuerberater ist von Hause aus ein „Steuerverräter“. Betriebswirtschaftlich sinnvolle und notwendige Unternehmensgestaltung erfährst du durch einen Unternehmensberater.

gruss
winkel

Hallo Peter,

Ziel: möglichst geringe Gründungskosten, steuerrechtlich
sinnvolle Gründung

Nachdem ich den Thread gelesen habe, stellt sich mir die
Frage, wenn ihr doch die GbR in die GmbH übertragen wollt,
warum ihr dann kein Sachgründung macht?

Weil mir erklärt wurde, daß das aus „technischer“ Sicht (Gutachter etc) recht problematisch ist und sehr lange dauern (Ausstattung für 25TEUR wäre aber vorhanden).
Nachdem nun das Geld vollständig vorhanden ist, sehe ich keinen Grund, weswegen Sachgründung sinnvoller sein sollte.

Hier ist die Frage, warum A allein Gesellschafter ist 50% des
kapitals stellst und du für die andern 50% persönlich über
eine Bankbürgschaft mithaftest, ohne ebenfalls Gesellschafter
zu sein?

A ist der alleinige Gesellschafter und stellt 100% des Kapitals. Es wäre aber für ihn sinnvoller, wenn möglich nur 50% einzuzahlen und für die restlichen 50% persönlich zu haften.

Einen Gesellschafter als Arbeitnehmer anzustellen, kann
Probleme geben. Frag mal den Steuerberater.

Als ich mit ihm mal darüber geredet habe, hatte er keine Bedenken. Wo liegt das Problem? Verdeckte Gewinnausschüttung?
Darf man dann eigentlich den Ehegatten von A einstellen?

solche Verträge „selbst“ zu schreiben macht es nicht billiger,
ähnelt aber dem Satz „sich selbst das Grab schaufeln“. Denn
u.U. verzichtest du auf die Haftung des Notars.

Habe heute mit dem NOtar gesprochen, werde wohl tatsächlich seine Standard-Verträge nehmen.

Die Bürgschaftsgebühr ist fast so teuer wie ein echter Kredit
übe die Summe, nur das dir das Geld nicht zur Verfügung steht.

Habe heute vom Notar erfahren, daß auch private Bürgschaft erlaubt ist, das ist dann also wohl kein Problem…

  1. Ich habe irgend-wo gelesen, daß außer dem Geschäftszweck
    auch alle anderen Geschäfte gemacht werden dürfen. Muß ich
    diesen Punkt explizit in den GmbH-Vertrag einbauen?

Ja, denn du meisnt sicherlich die Formulierung: die GmbH ist
berechtigt alle anderen Geschäfte zu tätigen, die dem
firmenzweck dienen. D.H. nur daß du z.B. neben der produktion
auch verkaufen darfst und Vertreter einstellen. Nicht aber,
daß du Hundefutter und Damenkleider gleichzeitig produzieren
darfst.
Stichwort: Zweck der Gesellschaft

Weswegen eigentlich? Wenn mein Zweck „Geldverdienen“ ist? :wink:
Ja, ich verstehe schon, es ist häufig sinnvoll die Bereich abzugrenzen…

  1. verdiene erstmal soviel, daß du Steuern bezahlen mußt.

das muß ich bereits…

Bei einer Umgründung einer GbR in eine GmbH würde ich einen
Unternehmensberater aus flesich und Blut empfehlen. Die Kosten
werden zu 100% bezuschußt! IHK fragen.

Wirklich? Gibt es irgend-wo verbindliche Infos? Werde sofort bei der IHK anrufen…

Merke: ein Steuerberater ist von Hause aus ein
„Steuerverräter“. Betriebswirtschaftlich sinnvolle und
notwendige Unternehmensgestaltung erfährst du durch einen
Unternehmensberater.

Wie findet man einen guten Unternehemsberater? Also einen, der das Geld wirklich wert ist? Es gibt ja viele, die sich so nennen (kenne ich genügend), aber nichts können…

Peter

Hallo Peter,

Nachdem ich den Thread gelesen habe, stellt sich mir die
Frage, wenn ihr doch die GbR in die GmbH übertragen wollt,
warum ihr dann kein Sachgründung macht?

Weil mir erklärt wurde, daß das aus „technischer“ Sicht
(Gutachter etc) recht problematisch ist und sehr lange dauern
(Ausstattung für 25TEUR wäre aber vorhanden).

Wenn die GbR das Geschäft erfolgreich betreibt, dann habt ihr doch Zeit und statt irgendwelcher Konstellationen mit halbem Kapital und Bürgschaften (besonders privaten) ist das der ordentlichere Weg. Es bliebe zwar die Möglichkeit, daß die GmbH die GBR dann kauft, das ist aber wesentlich „anfechtbarer“.

Nebenbei: Mich wundert immer, daß Firmengründer sich darauf spezifizieren, aus der Gründung jeden Micki rauszuholen und dabei auf Konstellationsideen kommen, die soviel Zeit kosten und Risiken tragen, daß es der Firma eher schadet als nutzt. Und Zeit sollte bei einer Firmengründung keine Rolle spielen. Gut Ding braucht Weile.

Nachdem nun das Geld vollständig vorhanden ist, sehe ich
keinen Grund, weswegen Sachgründung sinnvoller sein sollte.

der o.g. Kauf des Geschäftszweckes/der Firma/Lizenzen/Rechte etc. würde den Verkäufer steuerlich belasten. Außerdem müßten z.B. Softwarelizenzen, Leasingverträge neu verhandelt werden.

Hier ist die Frage, warum A allein Gesellschafter ist 50% des
kapitals stellst und du für die andern 50% persönlich über
eine Bankbürgschaft mithaftest, ohne ebenfalls Gesellschafter
zu sein?

A ist der alleinige Gesellschafter und stellt 100% des
Kapitals. Es wäre aber für ihn sinnvoller, wenn möglich nur
50% einzuzahlen und für die restlichen 50% persönlich zu
haften.

Wobei sich dieser „Sinn“ mir nicht erschließt, es sei denn das Geld ist in barer Münze nicht vorhanden. Ansonsten hegt sich der Verdacht, daß das Gründungkapital vorenthalten werden soll.

Einen Gesellschafter als Arbeitnehmer anzustellen, kann
Probleme geben. Frag mal den Steuerberater.

Als ich mit ihm mal darüber geredet habe, hatte er keine
Bedenken. Wo liegt das Problem? Verdeckte Gewinnausschüttung?
Darf man dann eigentlich den Ehegatten von A einstellen?

Erstmal du kannst einstellen, wen du willst. Aber jedem gehen die Lichter an wie bei nem Tannenbaum, wenn der „alleinige Gesellschafter“ nicht gleichzeitig Führungsverantwortung in der GmbH übernimmt. Jeder der angestellt ist, sollte auch eine Aufgabe entsprechend seines Gehaltes haben und diese auch erfüllen. Sollte die zeit kommen, daß die zalen mal blassrosa werden, werden diese Gehhälter auch bei Kreditinstituen gleich moniert, weil der Verdacht besteht, daß hier „künstlich“ Gewinn/Kapital der Firma entzogen wird. Der Schein macht dann mehr als jedes Argument.

Habe heute vom Notar erfahren, daß auch private Bürgschaft
erlaubt ist, das ist dann also wohl kein Problem…

Private Bürgschaften: Such mal nen bißchen im Archiv oder in anderen Foren und lese mal, was Menschen passiert, die mal eben schnell privat gehaftet haben. Da geht jede Ehe, Verwandschaft, Freundschaft bei drauf. Und wenn du privat bürgen willst, dann brauchst du auch keine GmbH.

Weswegen eigentlich? Wenn mein Zweck „Geldverdienen“ ist? :wink:

Wenn dieser Firmenzweck nicht unterstellt ist, dann sollte auch gleich von versuchtem Betrug ausgegangen werden :wink:

Zu Steuern: dir ist klar, daß die Steuerlast einer GmbH höher ist, als die einer GbR?

Bei einer Umgründung einer GbR in eine GmbH würde ich einen
Unternehmensberater aus flesich und Blut empfehlen. Die Kosten
werden zu 100% bezuschußt! IHK fragen.

Wirklich? Gibt es irgend-wo verbindliche Infos? Werde sofort
bei der IHK anrufen…

Eben dort gibt es die Info´s und auch die Vermittlung an Berater, die von der IHK vorgeprüft wurden. (Das entspricht allerdings nicht einer Garantie für Qualität)

Wie findet man einen guten Unternehemsberater? Also einen, der
das Geld wirklich wert ist? Es gibt ja viele, die sich so
nennen (kenne ich genügend), aber nichts können…

Zunächst über die IHK, HWK, auch Berufsverbände, Mittelstandsvereinigungen u.ä.

gruss
winkel