Hallo zusammen,
trage mich mit dem Gedanken eine Ein-Personen-Unternehmergesellschaft oder eine Ein-Personen-GmbH zu gründen.
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Ob UG oder GmbH hängt vom einzuzahlenden Stammkapital ab. Ich habe gelesen, daß bei der Gründung einer GmbH nur die Hälfte des gesetzlichen Mindeststammkapitals eingezahlt werden muß. Das wären also 12.500,- EUR. Ist dies so korrekt und gilt auch bei Gründung einer Ein-Personen-GmbH? Wann wäre dann der Restanteil von ebenfalls 12.500,- EUR fällig? Muß der Restanteil bis zur Einzahlung irgendwie abgesichert werden (daß er also auf jeden Fall einbezahlt werden kann)? Falls ja wie z.B.?
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Zur Gründung scheint ein Gesellschaftsvertrag nötig zu sein. Gilt dies auch bei Gründung einer Ein-Personen-UG/Gmbh oder nur für Mehr-Personen-UG/GmbH? Falls nötig für Ein-Personen-UG/Gmbh was muß der Gesellschaftsvertrag beinhalten?
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Wenn das Stammkapital auf ein Bankkonto eingezahlt wird muß das Konto ja schon ein Firmenkonto sein. Das geht theoretisch aber nicht da ja die UG/GmbH noch gar nicht gegründet worden ist. Denke ich da jetzt zu kompliziert oder wie wird dieser Widerspruch in der Praxis gelöst?
Vielen Dank im voraus
Jürgen