GMBH-Gründung- Förderung durch ARGE

wird über die arge eine GMBH gefördert, oder sogar voll übernommen?

l.g.

wird über die arge eine GMBH gefördert, oder sogar voll übernommen?

Nein.

Die „GmbH für Arme“ nennt sich UG (Unternehmergesellschaft).

wird über die arge eine GMBH gefördert, oder sogar voll übernommen?

Nein.

Die „GmbH für Arme“ nennt sich UG (Unternehmergesellschaft)…

… und wird inzwischen von vielen, eben nicht Armen, als Startmöglichkeit für neue Geschäftszweige genutzt.

Vorteil:

Überschaubare Kosten bei der Gründung, incl. der „Mindesteinlage“ von einem € kann man das alles mit ca. 500,00 € erledigt haben.

Starten kannst du schon ab dem Moment in dem du die Gründung angehst.

Die Arge gibt keinen Zuschuß - wozu auch, dein Risiko ist die Anmeldung, mehr nicht …

Nachteil:

Eine UG verfügt von Anfang an über kein oder nur sehr geringes Kapital, bekommt somit in dfer Regel keine oder kaum Kredite und auch Lieferungen auf Ziel zu bekommen dürfte schwierig sein …

Fazit:

Ein gutes Konzept, das von Anfang an Einnahmen verspricht bei gleichzeitig wenig Investitionen, das könnte laufen.

Z. B. ein Frühstücks/Brötchen-Service mit einem geleasten Fahrzeug, das wäre denkbar, wobei man wahrscheinlich von der Leasingfirme den Vertrag auf den Privatnamen laufen ließe, bis sich die UG etabliert hat.

Wichtig: Diese Gesellschaftsform verlangt doppelte Buchführung und Bilanzen, diesen Kostenfaktor aollte man im Auge behalten.

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Servus,

dass das hier:

Fahrzeug, das wäre denkbar, wobei man wahrscheinlich von der
Leasingfirme den Vertrag auf den Privatnamen laufen ließe, bis
sich die UG etabliert hat.

wenn die UG für eine vertragliche Verpflichtung ihres einzigen Gesellschafters bezahlt, im Steuerrecht unter dem Namen „Verdeckte Gewinnausschüttung“ firmiert, ist Dir aber schon bewusst?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

wenn die UG für eine vertragliche Verpflichtung ihres einzigen
Gesellschafters bezahlt, im Steuerrecht unter dem Namen
„Verdeckte Gewinnausschüttung“ firmiert, ist Dir aber schon
bewusst?

Ich schrieb:

… mit einem geleasten
Fahrzeug, das wäre denkbar, wobei man wahrscheinlich von der
Leasingfirme den Vertrag auf den Privatnamen laufen ließe, bis
sich die UG etabliert hat.

OK, vielleicht missverständlich ausgedrückt, natürlich muss der Leasingvertrag mit der UG abgeschlossen sein und die Leasingraten gehen monatlich von der UG direkt an die Leasingfirma. Ich wollte eher darauf hinweisen, dass man eventuell als Privatfrau/mann in über einen Zusatzvertrag für eventuelle finanzielle Ausfälle der UG gradestehen muss, um überhaupt in den Genuss eines - für Unternehmer durchaus Sinn machenden - Leasingvertrag zu kommen.

Hallo,

wenn die UG für eine vertragliche Verpflichtung ihres einzigen
Gesellschafters bezahlt, im Steuerrecht unter dem Namen
„Verdeckte Gewinnausschüttung“ firmiert, ist Dir aber schon
bewusst?

das hier ist eine verdeckte Einlage.

An verdeckten Gewinnentnahmen hat der Fiskus übrigens nichts auszusetzen, sofern man es nur in der Handelsbilanz tut und bei der Steuerbilanz wieder schön hinzurechnet.

Gruß, Bernd

Hi Bernd,

das hier ist eine verdeckte Einlage.

Nein. Wenn das Leasingfahrzeug „auf den Gesellschafter läuft“, heißt das soviel wie dass der Gesellschafter mit der Leasinggesellschaft einen Vertrag eingeht. Wenn jetzt die UG für Verpflichtungen des Gesellschafters bezahlt, ist das keine Einlage: Geld der UG fließt dann dem Gesellschafter zu, nicht umgekehrt.

Dass der Gründer einer UG das schöne Spielchen der außerbilanziellen Hinzurechnungen beherrscht, wage ich übrigens zu bezweifeln.

Aber seis drum, wenns schee machd…

Dä Blumepeder

Hallo,

zuverlässige Informationen zur Förderung erfährt man ausschließlich bei der ARGE und nicht hier.

Gruß
Otto