GmbH Gründung Körperschaften öffentlichen Rechts

Hallo zusammen,

dürfen gesetzliche Krankenkassen eigentlich GmbH´s oder sogenannte Eigenbetriebe gründen? Welche Vorschrift sieht das vor?

danke im voraus

Jaro

Hallo,

dürfen gesetzliche Krankenkassen eigentlich GmbH´s oder
sogenannte Eigenbetriebe gründen? Welche Vorschrift sieht das
vor?

die Kankrenkassen sind Köerperschaften öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung. Daraus würde ich schließen, daß sie berechtigt sind, Tochtergesellschaften zu gründen.

Gruß,
Christian

Hallo,

das ergibt sich aus dem Gesellschaftsrecht selbst. Da die gesetzlichen Krankenkassen rechtsfähig sind, können sie wie jede andere natürlich und juristische Person Gesellschafter einer GmbH sein.
Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

also es geht hier bestimmt nicht um das rechtliche „können“, also ob eine Körperschaft d.ö.R. eine Tochter des privaten Rechts gründen kann.

Hier geht das Interesse aber auf das rechtliche „dürfen“ der Krankenkasse als öffentliche rechtlicher Sozialversicherungsträger. Also die Frage ob die GmbH auch aktiviert werden kann. Die GmbH wird ja irgendeinen Geschäftsbetrieb haben und ggf. darf die Kasse eben diesen nicht durch eine GmbH bringen.

Also wird entscheidend sein, was die GmbH macht? Dient sie nur der Innenorganisation der Verwaltung (bspw. Outsourcing der Kantine, Buchhaltung etc.), wird es in Ordnung gehen. Fraglich kann es bei Außenwirkung werden. Darf die KV via einer GmbH Leistungen an die Versicherten erbringen oder in Konkurrenz zu eigenen „Abnehmern“ treten? Das wäre viel interessanter, also bspw. darf die AOK dem Optiker Konkurrenz machen oder ein Krankenhaus betreiben oder Ärztehäuser betreiben oder Tabletten herstellen?

Insoweit könnte es eine Frage des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) werden. Entschieden ist bspw., dass eine Krankenkasse keine Sterbegeldversicherung anbieten darf bzw. keine Brillengestelle abgeben darf, ohne den eigenen Versicherten auch Kosten für Kauf von Brillen woanders zu erstatten. Etc.pp.

Mfg vom

showbee

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Hallo,

das ergibt sich aus dem Gesellschaftsrecht selbst. Da die
gesetzlichen Krankenkassen rechtsfähig sind, können sie wie
jede andere natürlich und juristische Person Gesellschafter
einer GmbH sein.

auch Gemeinden sind rechtsfähig, dennoch dürfen sie nur unter gewissen Bedingungen Tochtergesellschaften gründen und auch da sind sie in der Rechtsformwahl nicht frei. Bspw. ist die GmbH der AG in fast jedem Falle vorzuziehen.

Wie mein Vorredner schon ausführte, ist die entscheidende Frage, welche Aufgaben die Tochter erfüllen soll. Zweckfremde Aufgaben (bspw. der Handel mit Waren) sind sicherlich nicht drin. Grundätzlich gilt aber, daß Krankenversicherungen Tochtergesellschaften gründen dürfen.

Meine vorherige, kurze Antwort ist der undifferenzierten Fragestellung geschuldet.

Gruß,
Christian