Ist es als GmbH Geschäftsführer möglich ein Haus zu Mieten und an den Geschäftsführer unterzuvermieten?
Dabei den Geschäftsführer als Minijobber angestellt zu haben und das Minijobber Gehalt als Mieteinahme zurückzuführen. So das die GmbH die Differenz zu der RealMiete trägt.
Ist es als GmbH Geschäftsführer möglich ein Haus zu Mieten und
Ja
an den Geschäftsführer unterzuvermieten?
Ja
Dabei den Geschäftsführer als Minijobber angestellt zu haben
Nein - Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann nicht Minijobber bei „seiner“ GmbH sein.
und das Minijobber Gehalt als Mieteinahme zurückzuführen. So
das die GmbH die Differenz zu der RealMiete trägt.
Jein - Hört sich irgendwie nach verdeckter Gewinnausschüttung an. Zur Beurteilung müssten mal die gesamten Tatsachen auf den Tisch. Wer mietet was/was wird im Rahmen des Untermietverhältnisses vermietet/Warum ist Untermiete weniger wie Hauptmiete…
Gruß
derschwede77
Ist es als GmbH Geschäftsführer möglich ein Haus zu Mieten und
Ja
Gut
an den Geschäftsführer unterzuvermieten?
Ja
Soweit so klar.
Dabei den Geschäftsführer als Minijobber angestellt zu haben
Nein - Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann nicht
Minijobber bei „seiner“ GmbH sein.
Es geht in diesem Beispiel nur um den Geschäftsführer, nicht um den Gesellschafter oder Geschäftsführenden-Gesellschafter.
Der Gesellschafter bzw. die Gesellschafter halten sich komplett aus der GmbH raus und sind nur für die „Liquidität“ zuständig.
und das Minijobber Gehalt als Mieteinahme zurückzuführen. So
das die GmbH die Differenz zu der RealMiete trägt.Jein - Hört sich irgendwie nach verdeckter Gewinnausschüttung
an.
Gewinnausschüttung gibt es doch meines Wissens nur bei den Gesellschaftern und nicht bei Geschäftsführer bzw. extern eingesetzten.
Zur Beurteilung müssten mal die gesamten Tatsachen auf den
Tisch. Wer mietet was/was wird im Rahmen des
Untermietverhältnisses vermietet/Warum ist Untermiete weniger
wie Hauptmiete…
In diesem Beispiel geht es Primär um die Bürokratie/Steuerabsetzung zu erleichtern, da ein Teil des Hauses als Büro für den Geschäftsführer und einer Bürohilfe fungiert und somit die Differenz für die Büroräume/Fläche von der GmbH übernommen wird. Wenn die GmbH die vollen Kosten erstmal übernimmt und dann als Mieteinahme einen Teil wiederbekommt, wäre das doch einfacher, als wenn der Mieter die volle Miete übernimmt und dann über den Bürokratischen Wege die Bürofläche absetzt. Das wäre dann doch auch in jedem Fall billiger, als ein Extra Büro nur für die Arbeiten anzumieten.
Die Tätigkeit der GmbH in diesem Beispiel beruht hauptsächlich auf Arbeiten am Telefon, Büroarbeiten und Neue Medien (Internet) und wenige Kundenbesuche (Wenn dann im Büro des Geschäftsführers).
Hi!
Die paar Details helfen doch bei einer konkreten Antwort!
Die Sache lässt sich wie von Dir angedacht lösen.
Jedoch ist hier Vorsicht walten zu lassen, dass der Geschäftsführer den Wohnteil nicht zu billig anmietet. Nicht dass er in irgendeiner Weise einen geldwerten Vorteil versteuern muss, dann hat er keine 450€ (Minijob) sondern ein paar Euro mehr und wird sozialversicherungs- und steuerpflichtig.
Gruß
derschwede77