GmbH Gründung mit einem Chinesen ?!

Hallo liebe Spezialisten,

ich hatte heute ein interessantes Meeting: ein Chinese, der während des Studiums in D angefangen hatte, Handel zu treiben, möchte gerne weitermachen. Leider hat er keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für D. Ich selber habe eine Hong Kong Ltd., betreibe Handel aus China heraus und wohne z.Zt. mit meiner Familie in Shanghai. Wir würden uns gerne zusammentun und gemeinsam eine GmbH (oder ähnliches) gründen. Der Chinese möchte ganz gerne wieder nach D kommen und dort arbeiten. Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, eine gemeinsame Firma zu gründen und so eine Aufenthalts / Arbeitserlaubnis in D für meinen potentiellen chinesischen Firmenpartner zu bekommen ?

Viele Grüße aus Shanghai,

Jürgen

Hi, In D gilt die Niederlassungsfreiheit. Das heißt hier darf jeder eine Firma gründen oder sich daran beteiligen. Arbeiten darf er hier, wenn er eine Arbeitserlaubnis hat. also hat er eine Firma oder ist daran beteiligt, dann bekommt er auch eine Arbeitserlaubnis. eine Aufenthaltserlaubnis ergibt sich aus dem zusammenhang.

gruss

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Hallo,
was der chinesische Partner zu beachten hat, kann hier nachgelesen werden
http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderu…
Erster Ansprechpartner ist fuer Shanghei zustaendige Aussenhandelskammer AHK. Ich nehme an, dass dein Kumpel in Shanghai lebt. Die entsprechende AHK findest du ueber Google.

fuer eine GmbH-Gruendung gilt das GmbH-Gesetz. Der Gruender muss einen behoerdlich gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben.

Beliebt sind in Deutschland auslaendische Investoren, die auch Geld mitbringen und hier auch neue Arbeitsplaetze schaffen.
Wenn dein chinesischer Partner nix mitbringt, wird es schwieriger.
Gruss, Petersen

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