GmbH Gründung mit Namensgebung

Wir haben eine OHG diese jetzt in eine Einzelfirma umgeschrieben um hier eine GmbH zu gründen. Hat alles wunderbar geklappt bis auf das jetzt eien Rechtspfleger meint bei Übernahmen des „Namens“ als bekanntes Aushängeschild seit 4. Generationen müsste mind 1% des Namengebers in dem Gesellschaftsvertrag eingeschrieben sein.Gibt es da ne neue Gesetzgebung die unser Notar nicht erkannt hat ?

Hallo,
zu Umfirmierungen kenne ich mich leider nicht aus.
Grüße, Dr.Feelgood