Hallo,
es gibt folgende Fragestellung:
- Leute möchte eine GmbH gründen. Die Geschäftsanteile (Einlagen) betragen:
A. 80.000 €
B. 60.000 €
C. 40.000 €
A. und C. zahlen ihren Einlage sofort ein. B. zahlt zu erstmal nur 10.000 € ein und den Rest erst einen Monat später.
Zur HR-Eintragung sind also 130.000 € (80.000 € + 40.000 € + 10.000 €) vorhanden. Nun gibt es aber den §7(2) GmbHG:
„Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, […], ein Viertel des Nennbetrags (Einlage) eingezahlt ist. Insgesamt muß auf das Stammkapital mindestens soviel eingezahlt sein, […], die Hälfte des Mindeststammkapitals (12.500 €) […] erreicht.“
Es sind die 12.500 € mit 130.000 € gedeckt.
Aber B. hat mit den 10.000 € nicht ein Viertel seiner Einlagen eingezahlt, es wäre nämlich 15.000 € von nöten.
Meine Frage ist also:
Ist die Gründung der GmbH rechtsgültig oder wegen den mangelenden 5.000 € nicht rechtsgültig?
Vielen Lieben Dank für etwas Erleuchtung. 