GmbH Gründung - Rechtliche Vorraussetzungen?

Hallo,

es gibt folgende Fragestellung:

  1. Leute möchte eine GmbH gründen. Die Geschäftsanteile (Einlagen) betragen:

A. 80.000 €
B. 60.000 €
C. 40.000 €

A. und C. zahlen ihren Einlage sofort ein. B. zahlt zu erstmal nur 10.000 € ein und den Rest erst einen Monat später.

Zur HR-Eintragung sind also 130.000 € (80.000 € + 40.000 € + 10.000 €) vorhanden. Nun gibt es aber den §7(2) GmbHG:

„Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, […], ein Viertel des Nennbetrags (Einlage) eingezahlt ist. Insgesamt muß auf das Stammkapital mindestens soviel eingezahlt sein, […], die Hälfte des Mindeststammkapitals (12.500 €) […] erreicht.“

Es sind die 12.500 € mit 130.000 € gedeckt.

Aber B. hat mit den 10.000 € nicht ein Viertel seiner Einlagen eingezahlt, es wäre nämlich 15.000 € von nöten.

Meine Frage ist also:

Ist die Gründung der GmbH rechtsgültig oder wegen den mangelenden 5.000 € nicht rechtsgültig?

Vielen Lieben Dank für etwas Erleuchtung. :wink:

Zur HR-Eintragung sind also 130.000 € (80.000 € + 40.000 € +
10.000 €) vorhanden. Nun gibt es aber den §7(2) GmbHG:

„Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jeden
Geschäftsanteil, […], ein Viertel des Nennbetrags (Einlage)
eingezahlt ist. Insgesamt muß auf das Stammkapital mindestens
soviel eingezahlt sein, […], die Hälfte des
Mindeststammkapitals (12.500 €) […] erreicht.“

es handelt sich um kumulative voraussetzungen, d.h. ein viertel jeder einlage muss geleistet worden sein. anderenfalls wird das HR die eintragung ablehnen.

Zur HR-Eintragung sind also 130.000 € (80.000 € + 40.000 € +
10.000 €) vorhanden. Nun gibt es aber den §7(2) GmbHG:

ergänzung:
wenn ich mich nicht täusche, dann sind 1/4 x 80.000€ = 20.000€

also fehlen nach adam riese noch 10.000€ von A (20.000€-10.000€)