GmbH Gründung - Stammeinlage

Hallo Zusammen,

wir hoffen es geht Ihnen allen gut und Sie kommen gut durch diese verrückte Zeit.

Uns stellte sich die Frage, ob bei GmbH Gründung (25T€ Stammkapital) im Gesellschaftervertrag aufgeführt werden muss, wenn die Stammeinlage der Gesellschafter bei Gründung nur 12500€ beträgt. Ist dies anzuführen und wie sehe ein entsprechender Passus aus, oder ist es gänzlich überflüssig? Falls eine Notwendigkeit besteht, muss auch ein Passus auf die Differenz und Zahlungsfälligkeit erfolgen?

Vielen Dank vorab für den Gedankenaustausch und einen schönen Abend,
Marten und Mitgründer

Willst du ohne Notar gründen? Das geht nicht.

Guten Abend,

nein, selbstverständlich mit Notar. Hier geht es nur darum unser Wissen aufzubessern und es zu verstehen.

Viele Grüße
Marten

Dann rufst du deinen Notar (bzw. in der Praxis wohl eine Reno-Gehilfin aus seinem Büro) an, sagst ihm, du willst eine 25.000-Euronen GmbH gründen aber nur die Hälfte bar einschießen. Alles andere macht dein Notar.

Natürlich, das geht immer, aber ansonsten finde ich die Idee dieser Plattform auch ganz nett.