GmbH - Gründung und Eröffnungsbilanzfragen

Hallo,

ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Mein Mann hat gerade ein GmbH (im IT-Bereich) gegründet und nun obliegt mir die Buchführung. Habe allerdings fast keine Kenntnisse…

Nun zur Frage: was MUSS ich in der Eröffnungsbilanz ausweisen? Wir arbeiten hier im Haus, sind zB die bereits vorhandenen Möbel anzugeben? Der Schreibtisch ist fast neu (dieses Jahr erst angeschafft, kann ich den nun auf die Firma buchen?
Umgekehrt ist es irgendwie rechtlich bedenklich, wenn wir Dinge (regale usw, die wir als Firma nutzen NICHT angeben?
Oder reicht es die speziell für die Firma angeschafften Dinge (Softwarelizenzen und ein Laptop) anzugeben? Die Einlage ja sowieso.

Danke im Vorraus

Viele Grüße

Kathrin Ernst

Hallo Kathrin,

zwei kurze Bemerkungen meinerseits:
a) besuch bitte dringend(!) einen Kurs in Buchhaltung und laßt euch bis dahin von einem Berater beraten.
b) eine GmbH ist kein Scherz, macht ihr Blödsinn mit Bilanzierung und Buchhaltung, dann habt ihr rel. schnell die Staatsanwaltschaft am Hals, denn eine Kapitalgesellschaft hat deutlich höhere Anforderungen an kaufmännisches Verhalten. Und wenn ihr Blödsinn macht, dann nutzt euch die GmbH im Krisenfall auch nichts mehr, denn dann ist die Haftungsbeschränkung ratz fatz per du. Und darum a)

Und Dein Mann sollte sich aus dem gleichen Grund dringend informieren, welche Pflichten(!) ein GF und ein Gesellschafter einer GmbH hat.

Grüße
Jürgen

Hallo Kathrin,

die Eröffnungsbilanz ist fast das Einfachste an einer GmbH. :smile:

Auf der linken (der Aktiv-Seite) steht das Guthaben bei der Bank, das eingezahlte GmbH-Eigenkapital (25.000 EUR?).
Auf der rechten (der Passiv-Seite) steht das gezeichnete Kapital (25.000 EUR)

Untendrunter jeweils die Summe der Aktiv-Seite und der Passiv-Seite.
Datum, (des GmbH-Vertrages), Unterschrift, fertig.

ALLES andere, was in Eurer Gesellschaft passiert, geschieht NACH der Gründung und wird „normal“ verbucht. Der Tip mit dem Buchführungskurs ist richtig und wichtig. ==> befolgen! :wink:

Gruß
Burkh

Hallo Kathrin,

ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Mein Mann
hat gerade ein GmbH (im IT-Bereich) gegründet und nun obliegt
mir die Buchführung. Habe allerdings fast keine Kenntnisse…

Ab zum Steuerberater!!

Wie schon gesagt ist eine GmbH eine Kapitalgesellschaft und da
versteht das Finanzamt keinen Spaß.
Ihr müßt eine lückenlose sogenannte doppelte Buchhaltung nachweisen
und habt auch noch die Pflicht eine Bilanz zu erstellen. Das
schafft ihr nicht so nebenbei.

Nur so nebenbei, wer macht denn die Gehaltsabrechnung von dir und vom
Geschäftsführer??
Man kann nicht mal so eben eine Nettolohnermittlung machen!

Besorgt euch ganz, ganz schnell einen Steuerberater der zumindest
die Gehaltsabrechnungen und die Buchhaltung macht. Keine Angst
Kathrin du bist dann immer noch nicht arbeitslos, meine Frau macht
das auch und da geht trotz Steuerberater noch jede Menge Zeit drauf.

Gruß
Stefan

Servus Burkh,

wie schaut das denn bei Sachgründungen aus?

Schöne Grüße

MM

hallo Burkh,

danke, aber was ist mit den Dingen, die wir im Vorraus für die GmbH gekauft haben? Müssen wir die dann quasi als Privateinlagen hinterher buchen?

Was den Kurs angeht: ich habe vor 3 Jahren einen gemacht (bei AKAD) und denke, dass ich das normale Buchen einigermassen hinbekomme - werde mir sicher auch noch professionelle Hilfe holen, aber über GmbHs und EBs stand da nichts drin :frowning:
Und nun weiß ich einfach nicht, was da mit reinmuss in die Bilanz.

Danke

Kathrin

Das musst du dann lernen
Die Buchführung muss genau passen.
Je schlechter du darin bist desto weniger Tricks bleiben dir.
Je nachdem wie die Bilanz aussehen soll.
Gerade im IT Bereich gibt es grosse möglichkeiten des hinrechnens.
Da kann ich mein Notebook mit Lizenzen auf 20000 Euro rechnen aber auch auf 1400. Wichtig ist hier auch die schlüssige NAchvolziehbarkeit. Also Rechnungen oder Hartes Material das man kennt und sehen kann.
Wenn ich sag meien Hilti ist 1000 Euro wet dann ist da eine Hilti und jeder weiss die ist das Wert. Da fragt keien alte Sau nach.
Aber wenn du VisualStudio.net Version hast wird gefragt welche, nach Belegen gefragt. Wie wird sie eingeszt etc.
Da kann ich nicht meine Studentenversion für 400 Euro also die 4000 Euro Version angeben. Da muss wirklich ein Beleg udn das Certifikat vorhanden sein.

Hallo Kathrin,

da hätte ich schneller antworten können … :-/

Ja, strenggenommen sind all Eure Privatsachen, die ihr in die GmbH-Gründung einbringt nach der Eröffnungsbilanz. Jedenfalls dann, wenn ihr genug Kapital für die Eröffnung habt. (ansonsten habt ihr Sacheinlagen, die ihr irgendwie bewerten müsst.

Hmmm. Ich weiss zu wenig Fakten, um etwas genaueres sagen zu können: Ist es 1-Mann-GmbH (dann muss die ganze Einlage sofort gebracht werden) oder mehrere Beteiligte (dann kann die Hälfte ausstehend bleiben)?

Wenn ihr Sacheinlagen mit reinrechnen wollt: obacht: das Finanzamt prüft irgendwann unter Umständen die Werthaltigkeit Eurer Sachen, deswegen nicht „schön“ rechnen.

Es gibt noch viele Dinge, die wichtig und zu beachten sind, es empfiehlt sich auf jeden Fall der Besuch bei einem Steuerberater Eures Vertrauens.

Vorsicht auch bei meinen Tips: ich kenne nicht alle Fakten und schon deswegen (und auch, weil ich nur ein profundes Halbwissen habe) kann sich ein Tip schnell als schädlich herausstellen, weil grad das eine unbeachtete Faktum die Sachlage komplett umkehrt … also ==> ab zum StB! :smile: Wenigsten für eine allgemeine Beratung, die Bilanz kannste dann schon selber schreiben.

Gruß
Burkh,

Hallo Martin,

Wenn du mit Sacheinlagen gründen willst, musst du die Sachen bewerten. Da schaut eventuell das Finanzamt mal genauer hin. Oder auch die Bank, wenn du Kredit brauchst. Deswegen dabei besser nicht schummeln.

Wenn die Einlage in Sachewerten oder gar know-how (noch undefiniertere Werte) gebracht wird, dann ist Vorsicht bei der Beweretung Gebot der Stunde.

Ausserdem steht der Wert der Sachen natürlich nicht in bar der Gesellschaft zur Verfügung. Also ==> auf Liquidität achten: reicht das Gelöd für die geplanten Anschaffungen und die zu erwartenden Verluste in der Anlaufphase?

Gruß
Burkh

Hallo Kathrin,

Hmmm. Ich weiss zu wenig Fakten, um etwas genaueres sagen zu
können: Ist es 1-Mann-GmbH (dann muss die ganze Einlage sofort
gebracht werden)

hallo,

nein - 50% reichen auch bei 1-mann-gmbh aus - rest muss in sicherheiten vorhanden sein…

Wenn ihr Sacheinlagen mit reinrechnen wollt: obacht: das
Finanzamt prüft irgendwann unter Umständen die Werthaltigkeit
Eurer Sachen, deswegen nicht „schön“ rechnen.

  • es ist bei sachgründung dem zuständigen registergericht ein sachgründungsbericht vorzulegen, der die überprüfung der werthaltigkeit ermöglicht - in zweifelsfällen kann das registergericht gründungsprüfer bestellen, die den wert der sacheinlagen überprüfen…

Es gibt noch viele Dinge, die wichtig und zu beachten sind, es
empfiehlt sich auf jeden Fall der Besuch bei einem
Steuerberater Eures Vertrauens.

  • auf jeden fall…

gruß inder

Wenn die Einlage in Sachewerten oder gar know-how (noch
undefiniertere Werte) gebracht wird, dann ist Vorsicht bei der
Beweretung Gebot der Stunde.

hi,

know-how ist kein verkehrsfähiger vermögensgegenstand und kann nicht in eine sachgründung eingebracht werden…

gruß inder

Hallo Burkh,

ich hab schon diese oder jene Sachgründung durchexerziert, mit der schönsten Bewertungsakrobatik. Also so ungefähr weiß ich, wies geht. Die jeweiligen Gesellschafter waren ziemlich entnervt davon, dass ich für jeden Fliegenschiss einen Vertrag, eine Vereinbarung, einen Gesellschafterbeschluss etc. sehen wollte. Dabei hatten sie Gelegenheit, ein paar Dinge über den Umgang mit dem unbekannten Wesen GmbH zu lernen.

Meine Gegenfrage bezog sich darauf, dass Du Zahlen und Sachverhalte benannt hast, die mit den gegebenen Informationen nicht benannt werden können. Du hast nämlich (u.a.) bei Deinem Posting gar nicht in Erwägung gezogen, dass es sich hier um eine Sachgründung handeln könnte.

Selbstverständlich kann man als Gesellschafter nicht beliebig „Privateinlagen“, weder in Geld noch in Sachen der Gesellschaft zufließen lassen. Man kann auch nicht beliebig entscheiden, ob man die vereinbarte Einlage in Geld oder Sachen erbringen will.

Die allerersten Rückfragen hätte also klären müssen, ob

(1) Die Anschaffungen vor GmbH-Gründung von den Gesellschaftern als Privatpersonen, als Unternehmer, die ihre Unternehmen in die GmbH einbringen, als Gesellschafter einer Vorgründungsgesellschaft oder in welcher anderen Funktion getätigt worden sind und

(2) Ob es irgendeinen Anlass dafür gegeben hat, dass die Gesellschafter die Gegenstände für die GmbH gekauft haben. Wenn ich meinem Nachbarn einen Kühlschrank kaufe, wird der zwar sagen „Ahja, nett von Dir“ - aber so ganz gewöhnlich ist der Vorgang glaube ich nicht.

Der Fragesteller ist offensichtlich relativ frisch in der Thematik und hat noch keine Vorstellung davon entwickelt, dass eine GmbH jemand ganz anderes ist als ihre Gesellschafter. Ich glaube nicht, dass es besonders dienlich ist, ihm zu sagen „EB geht ganz einfach: So, so und so - päng feddich“. (Außer wenn es wirklich so wäre, aber das hatten wir ja schon.)

Schöne Grüße

MM