Hallo Burkh,
ich hab schon diese oder jene Sachgründung durchexerziert, mit der schönsten Bewertungsakrobatik. Also so ungefähr weiß ich, wies geht. Die jeweiligen Gesellschafter waren ziemlich entnervt davon, dass ich für jeden Fliegenschiss einen Vertrag, eine Vereinbarung, einen Gesellschafterbeschluss etc. sehen wollte. Dabei hatten sie Gelegenheit, ein paar Dinge über den Umgang mit dem unbekannten Wesen GmbH zu lernen.
Meine Gegenfrage bezog sich darauf, dass Du Zahlen und Sachverhalte benannt hast, die mit den gegebenen Informationen nicht benannt werden können. Du hast nämlich (u.a.) bei Deinem Posting gar nicht in Erwägung gezogen, dass es sich hier um eine Sachgründung handeln könnte.
Selbstverständlich kann man als Gesellschafter nicht beliebig „Privateinlagen“, weder in Geld noch in Sachen der Gesellschaft zufließen lassen. Man kann auch nicht beliebig entscheiden, ob man die vereinbarte Einlage in Geld oder Sachen erbringen will.
Die allerersten Rückfragen hätte also klären müssen, ob
(1) Die Anschaffungen vor GmbH-Gründung von den Gesellschaftern als Privatpersonen, als Unternehmer, die ihre Unternehmen in die GmbH einbringen, als Gesellschafter einer Vorgründungsgesellschaft oder in welcher anderen Funktion getätigt worden sind und
(2) Ob es irgendeinen Anlass dafür gegeben hat, dass die Gesellschafter die Gegenstände für die GmbH gekauft haben. Wenn ich meinem Nachbarn einen Kühlschrank kaufe, wird der zwar sagen „Ahja, nett von Dir“ - aber so ganz gewöhnlich ist der Vorgang glaube ich nicht.
Der Fragesteller ist offensichtlich relativ frisch in der Thematik und hat noch keine Vorstellung davon entwickelt, dass eine GmbH jemand ganz anderes ist als ihre Gesellschafter. Ich glaube nicht, dass es besonders dienlich ist, ihm zu sagen „EB geht ganz einfach: So, so und so - päng feddich“. (Außer wenn es wirklich so wäre, aber das hatten wir ja schon.)
Schöne Grüße
MM