Hallo,
hat dafür jemand eine Erklärung ? Wir ( 2 Personen ) haben beim Notar eine GmbH gegründet. Nachdem die Urkunde da war haben wir ein Konto eröffnet. Der Notar meinte, das er die Anmeldung beim Handelsregister erst machen wird, wenn das eingezahlte Stammkapital nachgewiesen ist. Jetzt kam es allerdings zu einer Verzögerung von 2 Wochen, weil ein Gesellschafter derzeit im Urlaub ist.
Soweit ist ja alles logisch und nachvollziehbar. Doch was ich mir nicht erklären kann ist, das in genau der Zwischenzeit ein Schreiben des Finanzamtes kam, in dem ein Bogen zur Kündung einer Kapitalgesellschaft ausgefüllt werden muss. Adressiert an die Firma, den ( eigentlich) ja noch niemand kennen kann.
Wie kann sowas möglich sein ??
Danke an alle und Gruß
Frank
Servus,
hat vielleicht jemand (z.B. der Geschäftsführer der GmbH i.Gr. oder deren StB) ein Gewerbe angemeldet?
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
nein ganz sicher nicht. Der GF bin ich, das ist ja das merkwürdige.
Gruß
Frank
Das Finanzamt wird vom Notar verständigt. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, eine Kopie der Gründungsurkunde an das FA zu senden.
Gruß
Jörg
Danke Jörg ! Das würde natürlich alles erklären.