Hallo Sven,
nicht alles, was man aus den Haaren zieht, sind brauchbare Beispiele. Wenn tatsächlich Risiken eingegangen werden, die sich nicht durch eine Haftpflichtversicherung abdecken oder durch Verträge ausschließen lassen, kann die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft greifen. Außerdem werden Verträge unter Kaufleuten so leicht nicht vor Gericht ausgehebelt.
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hat man regelmäßig einzustehen. Wer vorsätzlich Mist baut, wird sich auch nicht hinter einer Haftungsbeschränkung verkriechen können. Alles andere, nämlich Schadenersatzforderungen nach höherer Gewalt, technischen Defekten und einfacher Fahrlässigkeit lassen sich vertraglich und/oder durch Versicherungen abdecken, bzw verhindern.
Die Sache mit der Haftungsbeschränkung wird regelmäßig falsch verstanden. Da glauben einige Leute, dadurch für ihr Tun nicht mehr gerade stehen zu müssen. Die klassische Konstruktion einer Kapitalgesellschaft sieht so aus, daß es Kapitalgeber gibt (Gesellschafter oder Aktionäre), die nur Geld gegeben haben, aber mit der Ausübung des Geschäfts nichts zu tun haben. Weil sie auf das Wohl und Wehe des Unternehmens keinen Einfluß ausüben, sollen sie nur mit ihrer Kapitaleinlage haften. In der Praxis vieler kleiner GmbHs sieht die Realität anders aus. Oft gibts nur einen Gesellschafter, der gleichzeitig GF ist. Der hat die (teure) Konstruktion gewählt, weil er etwas von Haftungsbeschränkung hörte oder weil er glaubte, daß nur eine GmbH eine „richtige Firma“ ist. Das sind aber irrationale Entscheidungsgründe. Tatsächlich wird viel Geld zum Fenster hinaus geworfen.
Tatsache ist auch, daß eine Neugründung als GmbH ein hohes Insolvenzrisiko trägt. Das hängt mit einigen Vorschriften zusammen, wonach z. B. das GF-Gehalt keine Entnahme nach Gutdünken sein darf, sondern als regelmäßiges Gehalt gezahlt werden muß, auch wenn die Ertragslage des Unternehmens dies überhaupt nicht erlaubt. In der Praxis sieht es dann so aus, daß man ohne Geld natürlich kein Gehalt zahlen kann. Deshalb wird das nicht gezahlte GF-Gehalt als Darlehen an die GmbH gebucht und schon kann man die Uhr danach stellen, daß die Butze demnächst überschuldet ist.
Ich will jetzt keine längere Anhandlung über Tücken einzelner Rechtsformen schreiben und missionieren will ich auch nicht. Aber Tatsache ist, daß die Beweggründe für die Wahl einer Rechtsform, zumal einer GmbH, oft nicht stichhaltig, dafür aber von Unkenntnis und Vorurteilen geprägt sind.
Im übrigen wirft ein Kaufmann, der den Namen verdient, kein Geld zum Fenster hinaus, weil er Risikogeschäfte machen KÖNNTE. Er ist doch erwachsen und schreibt mit Tinte! Bevor man den Vertrag/Auftrag mit Risiken eingeht, dann und erst dann trifft man Maßnahmen, um die Risiken zu beherrschen. Aber kein rechnender Mensch gründet mit viel Geldeinsatz für Notar, Amtsgericht, Veröffentlichung und Steuerberater, wenn man mit ein paar Euro für den Gewerbeschein ebenso gut anfangen kann.
Mit Verlaub: Webdesign & Co. ist nun wirklich nicht das Geschäft mit Risiken. Bis Du für den Otto-Versand die Web-Präsenz bearbeitest und den weltweiten Zugriff Tag und Nacht zu garantieren hast, vergehen ein paar Tage. Bis dahin sind es der Autohändler und der Partyservice um die Ecke.
Gruß
Wolfgang