GmbH Gründung wehrend der Ausbildung

Hallo Leute,

Ich plane mit einigen Berufsschulkollegen mich im nächsten Jahr mit einem Gewerbe selbstständig zu machen(nächstes Jahr sind wir alle mindestens 18).

Auf Grund der Haftungsbegrenzung einer GmbH auf nur die Einlagen haben wir die GmbH als Gesellschaftsform vorgesehen. Da wir keine Kredite brauchen, wo die Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen haften müssen ist diese Form also die Sicherste.

Die Erlaubnis von unseren Ausbildern zur GmbH Gründung würden wir bekommen(Konkurenzklausel).

So, nun zu meinen Fragen, wo kann ich mich fundiert in Büchern darüber Informieren, was bei so etwas juristisch/Steuerrechtlich zu beachten ist.
(ich möchte selbst halbwegs Fit sein eh ich mich an irgendwelche IHK´s, Existenzgründungsberater,Notare,RAe etc. wende )

Ist es Steuerlich überhaupt ratsam wehrend der Ausbildung ein Gewerbe zu starten?(Halbweisenrente, Kindergeld,…).

Falls Ihr noch weitere Angaben braucht, lasst mich das bitte Wissen.

Grüsse
Sven.

Ist es Steuerlich überhaupt ratsam wehrend der Ausbildung ein
Gewerbe zu starten?(Halbweisenrente, Kindergeld,…).

Hallo Sven,

der aus Deinem Posting zitierte Satz läßt vermuten, daß Du mit einer Kapitalgesellschaft auf dem falschen Dampfer sitzt. Wenn jemand über die paar Groschen Kindergeld nachdenkt, sollte er sich keine Kapitalgesellschaft ans Bein binden, die allein an Gründungskosten (neben dem Stammkapital) mehrfach das Kindergeld aufzehrt.

Überhaupt halte ich es für unsinnig, die Haftungsbeschränkung als Anlaß für eine GmbH-Gründung zu nehmen. Das machen zwar viele Leute so, aber dadurch wird es nicht richtiger. Es sprengt hier den Rahmen, deshalb will ich an dieser Stelle nur sagen, daß Du als Gründer mit großer Wahrscheinlichkeit in keine Lage kommst, wor die Haftungsbeschränkung der Kapitalgesellschaft eine Rolle spielt oder zum Nachteil gegenüber einer Personengesellschaft wird.

Auch das Wort Steuer tauchte in Deinem Posting auf. Du wirst froh sein, wenn Du mit der Neugründung so weit kommst, daß Du gewinnabhängige Steuern - und nur um die kann es hier gehen - zahlen mußt. Viele Gründer sorgen sich um die Steuern und haben in den weitaus meisten Fällen tatsächlich die Sorge, die Anlaufverluste in erträglichen Grenzen zu halten.

Grundsätzlich läßt sich sagen: Einzelunternehmung oder Personengesellschaft (z. B. GbR) gründen. Wenn der Umsatz in die Mio-Größenordnung kommt, das Geschäftsvolumen weiter wächst, so daß tatsächlich nennenswerte Risiken auftauchen (die tauchen oft gerade bei zu schnellem Wachstum auf und weniger bei stabiler Geschäftslage) und Gewinn erwirtschaftet wird, kann man das Unternehmen jederzeit zur Kapitalgesellschaft machen. Vorher ist das reine Geldvernichtung.

Gruß
Wolfgang

Hallo Sven,

der aus Deinem Posting zitierte Satz läßt vermuten, daß Du mit
einer Kapitalgesellschaft auf dem falschen Dampfer sitzt. Wenn
jemand über die paar Groschen Kindergeld nachdenkt, sollte er
sich keine Kapitalgesellschaft ans Bein binden, die allein an
Gründungskosten (neben dem Stammkapital) mehrfach das
Kindergeld aufzehrt.

Überhaupt halte ich es für unsinnig, die Haftungsbeschränkung
als Anlaß für eine GmbH-Gründung zu nehmen. Das machen zwar
viele Leute so, aber dadurch wird es nicht richtiger. Es
sprengt hier den Rahmen, deshalb will ich an dieser Stelle nur
sagen, daß Du als Gründer mit großer Wahrscheinlichkeit in
keine Lage kommst

Hallo Wolfang!

Okey dan eben mal ein kleines Beispiel.
Ich habe vor, mich im Bereich Webdesign, Webhosting, eCommerce Selbstständig zu machen.

Mal Angenommen ich würde mir einen grossen Kunden „angeln“.

Der einen haufen Geld für das Hosten eines Onlineshops bezahlt.

Irgendwann fallen nun Server bei mir aus, die Ausschlussklausel im AGB für Schäden die durch sowas entstehen wird dan vor Gericht als Gegenstandslos angesehn, und der Schaden der dadurch entsteht wäre enorm. Und das müsste ich nun Zahlen.

ich als GbR Gesellschafter hätte jetzt ein Problem, dass der Schaden meine Finanziellen möglichkeiten übersteigt und ich ne EV machen darf(im extrem fall)

Ich als GmbH Gesellschafter hab kein Problem, da nur die 25TEURO Einlagen futsch wären.

Genau darum geht´s mir.

Ist jetzt das einzige Beispiel was mir auf Anhieb dazu einfällt, um meinen Gedankengang zu verdeutlichen.

Deswegen Frage ich ja auch, was für uns noch an weiteren Ausgaben dazu kommen, ausser das Stammkapital??

kann man oben genanntes noch anders umgehn, ausser eine GmbH zu Gründen ?

Vielen Dank für die Antwort!

Viele Grüsse,
S…

Hallo Sven,

Okey dan eben mal ein kleines Beispiel.
Ich habe vor, mich im Bereich Webdesign, Webhosting, eCommerce
Selbstständig zu machen.

Mal Angenommen ich würde mir einen grossen Kunden „angeln“.

Der einen haufen Geld für das Hosten eines Onlineshops
bezahlt.

Irgendwann fallen nun Server bei mir aus, die
Ausschlussklausel im AGB für Schäden die durch sowas entstehen
wird dan vor Gericht als Gegenstandslos angesehn, und der
Schaden der dadurch entsteht wäre enorm. Und das müsste ich
nun Zahlen.

ich als GbR Gesellschafter hätte jetzt ein Problem, dass der
Schaden meine Finanziellen möglichkeiten übersteigt und ich ne
EV machen darf(im extrem fall)

Ich als GmbH Gesellschafter hab kein Problem, da nur die
25TEURO Einlagen futsch wären.

Genau darum geht´s mir.

Ist jetzt das einzige Beispiel was mir auf Anhieb dazu
einfällt, um meinen Gedankengang zu verdeutlichen.

Deswegen Frage ich ja auch, was für uns noch an weiteren
Ausgaben dazu kommen, ausser das Stammkapital??

kann man oben genanntes noch anders umgehn, ausser eine GmbH
zu Gründen ?

Im Verhältnis der Gründer können gute Vertzräge helfen. Man kann als GbR im Innenverhältnis eine ganze Menge regeln.
Im Aussenverhältnis (d.h. gegenüber Kunden und Lieferanten) sollte man sich über eine Betriebshaftpflicht Gedanken machen. Da du, wie ich vermute, dich mit dem Verkauf von Spielkonsolen befassen möchtest, sind die Risiken bekannt (analog zum Verkauf v. weiiser/brauner Ware) und somit ist die Chance da, das es entsprechende Versicherungen schon gibt.

Tschuess Marco.

Hallo Sven,

nicht alles, was man aus den Haaren zieht, sind brauchbare Beispiele. Wenn tatsächlich Risiken eingegangen werden, die sich nicht durch eine Haftpflichtversicherung abdecken oder durch Verträge ausschließen lassen, kann die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft greifen. Außerdem werden Verträge unter Kaufleuten so leicht nicht vor Gericht ausgehebelt.

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hat man regelmäßig einzustehen. Wer vorsätzlich Mist baut, wird sich auch nicht hinter einer Haftungsbeschränkung verkriechen können. Alles andere, nämlich Schadenersatzforderungen nach höherer Gewalt, technischen Defekten und einfacher Fahrlässigkeit lassen sich vertraglich und/oder durch Versicherungen abdecken, bzw verhindern.

Die Sache mit der Haftungsbeschränkung wird regelmäßig falsch verstanden. Da glauben einige Leute, dadurch für ihr Tun nicht mehr gerade stehen zu müssen. Die klassische Konstruktion einer Kapitalgesellschaft sieht so aus, daß es Kapitalgeber gibt (Gesellschafter oder Aktionäre), die nur Geld gegeben haben, aber mit der Ausübung des Geschäfts nichts zu tun haben. Weil sie auf das Wohl und Wehe des Unternehmens keinen Einfluß ausüben, sollen sie nur mit ihrer Kapitaleinlage haften. In der Praxis vieler kleiner GmbHs sieht die Realität anders aus. Oft gibts nur einen Gesellschafter, der gleichzeitig GF ist. Der hat die (teure) Konstruktion gewählt, weil er etwas von Haftungsbeschränkung hörte oder weil er glaubte, daß nur eine GmbH eine „richtige Firma“ ist. Das sind aber irrationale Entscheidungsgründe. Tatsächlich wird viel Geld zum Fenster hinaus geworfen.

Tatsache ist auch, daß eine Neugründung als GmbH ein hohes Insolvenzrisiko trägt. Das hängt mit einigen Vorschriften zusammen, wonach z. B. das GF-Gehalt keine Entnahme nach Gutdünken sein darf, sondern als regelmäßiges Gehalt gezahlt werden muß, auch wenn die Ertragslage des Unternehmens dies überhaupt nicht erlaubt. In der Praxis sieht es dann so aus, daß man ohne Geld natürlich kein Gehalt zahlen kann. Deshalb wird das nicht gezahlte GF-Gehalt als Darlehen an die GmbH gebucht und schon kann man die Uhr danach stellen, daß die Butze demnächst überschuldet ist.

Ich will jetzt keine längere Anhandlung über Tücken einzelner Rechtsformen schreiben und missionieren will ich auch nicht. Aber Tatsache ist, daß die Beweggründe für die Wahl einer Rechtsform, zumal einer GmbH, oft nicht stichhaltig, dafür aber von Unkenntnis und Vorurteilen geprägt sind.

Im übrigen wirft ein Kaufmann, der den Namen verdient, kein Geld zum Fenster hinaus, weil er Risikogeschäfte machen KÖNNTE. Er ist doch erwachsen und schreibt mit Tinte! Bevor man den Vertrag/Auftrag mit Risiken eingeht, dann und erst dann trifft man Maßnahmen, um die Risiken zu beherrschen. Aber kein rechnender Mensch gründet mit viel Geldeinsatz für Notar, Amtsgericht, Veröffentlichung und Steuerberater, wenn man mit ein paar Euro für den Gewerbeschein ebenso gut anfangen kann.

Mit Verlaub: Webdesign & Co. ist nun wirklich nicht das Geschäft mit Risiken. Bis Du für den Otto-Versand die Web-Präsenz bearbeitest und den weltweiten Zugriff Tag und Nacht zu garantieren hast, vergehen ein paar Tage. Bis dahin sind es der Autohändler und der Partyservice um die Ecke.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgagng,

hier muß ich jetzt aus meiner Sicht eingereifen.

Zum einen ist der Verweis auf eine Betriebshaftpflicht sicher interessant, aber unter Kostenaspekten in machen Fällen wenig hilfreich, da eine Absicherung darüber in vernünftiger Höhe die Kosten der Führung einer GmbH bei weitem übersteigen kann. So ist es z.B. für Engineering-Dienstleister kaum möglich, eine Versicherung zu finden, die die tatsächlich vorhandenen Risiken absichert (sicher nicht ohne Grund!).

Die Begründung der Überschuldungsgefahr bei GmbHs durch die Einbringung des GF-Gehalts (bei Gesellschaftern) als Darlehen ist nicht stichhaltig, da Gesellschafterdarlehen für Gläubiger EK-gleich sind, die Eigenkapitalsituation also verbessern und nicht verschlechtern. Und selbstverständlich kann man relativ flexibel Entnahmen aus der GmbH auf vielfältige Art und Weise gestalten, von Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen, Auszahlung von Prämien…

Für mich ist definitiv der Haftungsgedanke das einzig ausschlaggebende bei der Wahl der Gesellschaftsform, denn wenn ich tatsächlich Risiken eingehe, die ich nicht vernünftig absichern kann, dann brauche ich dringend eine Haftungsbegrenzung. Was nützt es mir, wenn ich im Jahr 500 Euro gespart habe, aber von meinem Kunden „privat“ totgeklagt werde… Und wie Dein Kunde reagiert, weisst Du erst im Falle des Falles…

Ich stimme Dir aber zu, dass in diesem Falle die GmbH sicher für den Start überdimensioniert ist, da die Risiken sicher überschaubar sind…

Jürgen

zusatz
hi sven,

im grunde kann ich mich dem gesagten von wolfgang nur anschliessen. ich will eigentlich nur auf einen denkfehler hinweisen…

ich als GbR Gesellschafter hätte jetzt ein Problem, dass der
Schaden meine Finanziellen möglichkeiten übersteigt und ich ne
EV machen darf(im extrem fall)

Ich als GmbH Gesellschafter hab kein Problem, da nur die
25TEURO Einlagen futsch wären.

du liegst hier teilweise falsch. die gesellschaft mit beschränkter haftung haftet nicht nur beschränkt. es ist ein irrglaube, dass die gmbh nur mit der stammeinlage haftet. wenn wirklich jd. der gesellschaft an den kragen will, haftet die gmbh mit allem was sie hat. das kann 0,- sein und das kann auch ein x-faches des stammkapitals sein.
wenn du nun die haftungssumme für die dritten möglichst unten halten willst, bedeutet dies, soviel wie möglich kohle aus der gmbh zu ziehen. die bedeutet risiken für die gesellschaft und bringt nicht unbedingt grosskunden. grosskunden arbeiten nur mit solchen gesellschaften zusammen, wo sie von vornherein sicher sein können, das das projekt von vorn bis hinten finanziell auch durchgezogen werden kann. wenn die gmbh dann aber immer am rande der überschuldung wirtschaftet wirds schwierig…

das soweit von mir

gruss vom

showbee

Hallo!

du liegst hier teilweise falsch. die gesellschaft mit
beschränkter haftung haftet nicht nur beschränkt. es ist ein
irrglaube, dass die gmbh nur mit der stammeinlage haftet. wenn
wirklich jd. der gesellschaft an den kragen will, haftet die
gmbh mit allem was sie hat. das kann 0,- sein und das kann
auch ein x-faches des stammkapitals sein.

hast schon recht, ich habe mich falsch ausgedrückt.

Ich meinte nur, dass mir als GmbH Gesellschafter keiner was kann,von meinem privaten Vermögen meine ich, seien es Immobilien oder Aktien werte.
Das im schlimmsten Fall das Vermögen(Firmanwagen,…)einer GmbH auch angegriffen werden ist auch mir klar.

-)

Grüsse,
Sven.

Hallo Wolfang,

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hat man regelmäßig
einzustehen. Wer vorsätzlich Mist baut, wird sich auch nicht
hinter einer Haftungsbeschränkung verkriechen können. Alles
andere, nämlich Schadenersatzforderungen nach höherer Gewalt,
technischen Defekten und einfacher Fahrlässigkeit lassen sich
vertraglich und/oder durch Versicherungen abdecken, bzw
verhindern.

>Nun, dass war natürlich nur ein Beispiel.

Ich werde,wenn!, mit anderen Gesellschaftern eine Gesellschaft eröffnen, da ich deren Know How brauche.

Denen ich im prinzip auch Vertraue aber nicht 100 Prozentig und immer auf deren Zuverlässigkeit verlassen möchte-dafür kenn ich diese Leute zu gut :smile:-

Im übrigen wirft ein Kaufmann, der den Namen verdient, kein
Geld zum Fenster hinaus, weil er Risikogeschäfte machen
KÖNNTE. Er ist doch erwachsen und schreibt mit Tinte! Bevor
man den Vertrag/Auftrag mit Risiken eingeht, dann und erst
dann trifft man Maßnahmen, um die Risiken zu beherrschen. Aber
kein rechnender Mensch gründet mit viel Geldeinsatz für Notar,
Amtsgericht, Veröffentlichung und Steuerberater, wenn man mit
ein paar Euro für den Gewerbeschein ebenso gut anfangen kann.

Da hast du schon recht,ich gehöhre halt ehr zu den vorsichtigen Mensche, da ich noch ein wenig unerfahren bin und durch Erbschaft mal irgendwann ein kleines Vermögen erbe-daher möchte ich auch nicht, dass mir irgendwie jemand mal ans private Vermögen kann.

wegen den paar Groschen die ich Spare möchte ich mal später nicht mit nichts da stehn.

kannst du mal zusammen fassen was die Gründung einer GmbH mit 25TEURO einlagen zusammen mit allem Kostet(NUR die Gründung) ?

Mit Verlaub: Webdesign & Co. ist nun wirklich nicht das
Geschäft mit Risiken. Bis Du für den Otto-Versand die
Web-Präsenz bearbeitest und den weltweiten Zugriff Tag und
Nacht zu garantieren hast, vergehen ein paar Tage. Bis dahin
sind es der Autohändler und der Partyservice um die Ecke.

Natürlich,hast schon recht.

aber mit einer GbR denke ich mir, werde ich keinen wirklichen Grosskunden finden(s.o. Man denkt nicht, es sei eine „richtige“ Firma:smile:.

Vielen Dank und Grüsse,
Sven.

Hallo Marco,

Im Verhältnis der Gründer können gute Vertzräge helfen. Man
kann als GbR im Innenverhältnis eine ganze Menge regeln.
Im Aussenverhältnis (d.h. gegenüber Kunden und Lieferanten)
sollte man sich über eine Betriebshaftpflicht Gedanken machen.

>>Interessanter Tip mit der Versicherung, darüber hab ich mir nämlich noch keine Gedanken gemacht.

Da du, wie ich vermute, dich mit dem Verkauf von Spielkonsolen
befassen möchtest.

>>>mhmm, darf man Fragen wie du darauf kommst, dass ich Spielekonsolsen Verkaufe ??

Ich hab mal mit dem Gedanken gespielt „nur“ Händler zu werden-aber die Margen sind dank Internet und den Discountern so gering,das lohnt der Aufwand einfach nicht.

Grüsse,Sven.

Hallo Sven,

wenn ich mal was zu den Kosten sagen darf:

ca. 400 EUR Notar
ca. 400 EUR Handelsregister+Veröffentlichung
Dann natürlich noch Gewerbeanmeldung, das wars…

Grüße
Jürgen

aber mit einer GbR denke ich mir, werde ich keinen wirklichen
Grosskunden finden(s.o. Man denkt nicht, es sei eine
„richtige“ Firma:smile:.

Hallo Sven,

endlich kommen wir auf den Punkt. Zuvor noch dies: Für die Entscheidung zu einer Rechtsform, ob als Freiberufler, Einzelunternehmung, Kommanditgesellschaft, GbR oder als Kapitalgesellschaft kann man verschiedene Gründe anführen. Jedenfalls ist es fast immer unsinnig, von vornherein, wenn noch keine müde Mark verdient wurde, eine bestimmte Rechtsform zu favorisieren. Je nach Tätigkeit kann man aber die eine oder andere Rechtsform als unzweckmäßig ausschließen. So macht es für eine Hebamme oder einen als Gutachter tätigen Ingenieur wenig Sinn, die Rechtsform der Aktiengesellschaft zu wählen. Es bietet sich eben die Freiberuflichkeit an, die für diese Leute optimal angepaßt ist. Wer Kapital für seine Unternehmung braucht, kann Unternehmensanteile an Gesellschafter verkaufen, die am Gewinn teilhaben wollen und gründet deshalb eine GmbH. Die wiederum ist für den Edeka-Laden an der Ecke, der gerade eine Mio Handelsumsatz schafft oder für den Webdesigner mit vielleicht 100.000 Umsatz einfach überdimensioniert. Wozu braucht der Webdesigner eine Bilanz? Eben. Ist nur entbehrliche Belastung für ihn. Solche Leute wählen die Einzelunternehmung. Dabei kann es durchaus gute Gründe geben, die Rechtsform später zu ändern. Aber erst einmal muß man sehen, ob und was geschäftlich überhaupt läuft.

Jeder Selbständige muß für sein Tun einstehen. Davor schützt auch keine beschränkte Haftung. Nennenswerter Gläubiger ist i. d. R. eine Bank. Die läßt sich auf keine Haftungsbeschränkung ein und verlangt immer die persönliche Bürgschaft. Ansonsten aber ist es richtig, daß die Rechtsform GmbH davor schützen kann, privat Haus und Hof zu verlieren. Wenn aber im Moment weder Haus und Hof, noch über die Tätigkeit irgendwelche Risiken vorhanden sind und noch absolut nichts verdient wurde, ist die Kapitalgesellschaft so gut wie immer die ungeeignete Rechtsform.

Sehr oft ist zu hören, daß man eine „richtige Firma“ haben möchte und deshalb die GmbH wählt. So denken tatsächlich viele, aber niemand mit Kenntnis der Sachverhalte. Die Einzelunternehmung (oder GbR bei mehreren Personen) ist nicht nur die klassische und überhaupt älteste Form der Selbständigkeit, sie ist bei vielen Unternehmensgründungen die optimal angepaßte Rechtsform.

Bei der Akquisition ist die Rechtsform des eigenen Unternehmens sowas von sch***egal, daß ich es nicht einmal ausdrücken kann. Ich kenne übrigens Einzelunternehmer und Freiberufler, deren gesamter Kundenkreis ausschließlich aus Großunternehmen besteht. Der Einzelunternehmer muß auch nicht unbedingt ein kleiner Krauter sein. Es gibt etliche mit reichlich 7stelligem Umsatz.

Gruß
Wolfgang

OT: Kapital sparen
Hallo Sven,

es können unerwartete Kosten auf den Existenzgründer zukommen, da ist es gut, wenn dieser noch ein paar Reserven hat. Gleiches gilt für unerwartete private Kosten (Freundin in LA, unverschuldeter Unfall,…)
Auch den break even erreicht man i.d.R. erst nach einiger Zeit, von Gewinn mal zu schweigen. Da ist es gut, wenn die sonst. Einnahmen noch etwas Luft haben

Nur mal so am Rande, da ich gerade deine Anfrage in Kfz gesehen habe.

Tschuess Marco.