Lieber Kautsch,
darf ich noch einmal an die Aufgabenstellung erinnern?
Ist es möglich, Zur Gründung lediglich 12500€ auf ein Konto einzuzahlen, um dieses Geld dann für die Eintragung ins HR nachzuweisen, und danach wieder diese Einlage an jeden Gesellschafter auszuzahlen ?
Die Unterstreichung ist von mir, damit Du auch lesen und verstehen kannst, worum es geht. Nicht um irgendwelche 50%, sondern darum, dass das gesamte eingezahlte Kapital zeitnah wieder an die Gesellschafter zurückgezahlt wird.
Von einer Vollhaftung wie eine GbR habe ich noch nie gehört.
Warte doch einfach mal ab, bis die ersten der von Dir gekautschten GmbHn in die Insolvenz marschieren. Du wirst mit den Ohren schlackern, was den Insolvenzverwaltern zu dem Thema alles einfällt.
Und nachher wirst Du davon gehört haben, das weiß ich. Ich hab nämlich diese Fällchen nicht bloß als hübsche Powerpoint-Präsentationen auf dem Tisch gehabt, sondern ganz in Echt. Da schauts dann bissel anders aus, und im Fall einer missglückten Bargründung gar nicht mehr komfortabel - da muss man gar nicht mal die Rechtsprechung zum Thema Durchgriffshaftung bemühen, sondern kann unmittelbar auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen. Es gibt keinen Richter, der sich einem solchen Ansinnen verschlösse.
Den Salbader von den 50% Einzahlung kannst Du Dir übrigens getrost für die dortigen Zwecke auf den Abtritt hängen: Danach hat keiner gefragt.
Frohes Schaffen wünscht
Dä Blumepeder