Gmbh Gründungskapital

Hallo,
wenn man eine GmbH gründen möchte, ist es möglich, Zur Gründung lediglich 12500€ auf ein Konto einzuzahlen, um dieses Geld dann für die Eintragung ins HR nachzuweisen, und danach wieder diese Einlage an jeden Gesellschafter auszuzahlen ? würde das dann nicht eine Art Scheinzahlung sein, welche verboten ist?

Hoffe, mir kann jmd. dieses Problem etwas erläutern.
Vielen Dank.

Servus,

im beschriebenen Fall ist die Bargründung missglückt, es tritt keine Haftungsbeschränkung ein, und die Gesellschaft wird handelsrechtlich behandelt wie eine GbR oder eine OHG.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,
bis zur vollständiger Einzahlung des Stammkapitals ist die „normale“ GmbH gegründet und haftet bis zur eingetragenen Stammkapitals. In diesem Fall 25.000 Euro.
Obwohl die restlichen 12.500 Euro, die noch nicht eingezahlt sind, wird die GmbH dennoch als GmbH anerkannt und gilt rechtlich vollkommen als eine GmbH.
Solange das Stammkapital jedoch nicht gänzlich eingezahlt ist, haftet der Geschäftsführer (bedingt, wenn er keine Anteile an der GmbH hat) und die Gesellschafter voll für die Verluste bis zur Höhe des Stammkapitals, die im Falle eines Konkurses zu schulden sind.
Im Fall einer Insolvenz dieser GmbH, deren Stammkapital nur zu 50% eingezahlt wurde, wird der Insolvenzverwalter die Gesellschafter mit einer Nachzahlung bis zur Auffüllung des Stammkapitals bitten bzw. durch Pfändungsmaßnahmen das Privatvermögen der Gesellschafter als Eigenkapitalersetzende Maßnahme einziehen.
Von einer Vollhaftung wie eine GbR habe ich noch nie gehört.
Wozu dann die Möglichkeit der 50%-tigen Einzahlung?
Hierzu UNBEDINGT rechtssicheren Rat einholen, die ich hier nicht geben möchte und darf.

Viel Glück
Es ist kein Hexenwerk -> also lösbar. Nicht entmutigen lassen :smile:

Hoffe, ich konnte helfen.
Franklin Merat
Zitat des Forums:
Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

Lieber Kautsch,

darf ich noch einmal an die Aufgabenstellung erinnern?

Ist es möglich, Zur Gründung lediglich 12500€ auf ein Konto einzuzahlen, um dieses Geld dann für die Eintragung ins HR nachzuweisen, und danach wieder diese Einlage an jeden Gesellschafter auszuzahlen ?

Die Unterstreichung ist von mir, damit Du auch lesen und verstehen kannst, worum es geht. Nicht um irgendwelche 50%, sondern darum, dass das gesamte eingezahlte Kapital zeitnah wieder an die Gesellschafter zurückgezahlt wird.

Von einer Vollhaftung wie eine GbR habe ich noch nie gehört.

Warte doch einfach mal ab, bis die ersten der von Dir gekautschten GmbHn in die Insolvenz marschieren. Du wirst mit den Ohren schlackern, was den Insolvenzverwaltern zu dem Thema alles einfällt.

Und nachher wirst Du davon gehört haben, das weiß ich. Ich hab nämlich diese Fällchen nicht bloß als hübsche Powerpoint-Präsentationen auf dem Tisch gehabt, sondern ganz in Echt. Da schauts dann bissel anders aus, und im Fall einer missglückten Bargründung gar nicht mehr komfortabel - da muss man gar nicht mal die Rechtsprechung zum Thema Durchgriffshaftung bemühen, sondern kann unmittelbar auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen. Es gibt keinen Richter, der sich einem solchen Ansinnen verschlösse.

Den Salbader von den 50% Einzahlung kannst Du Dir übrigens getrost für die dortigen Zwecke auf den Abtritt hängen: Danach hat keiner gefragt.

Frohes Schaffen wünscht

Dä Blumepeder

Sie sollten zu so später Stunde nicht weiter schreiben und mich weiter beleidigen.
Lassen Sie es bitte: ein drittes und letztes Mal.
Das sollten Sie nicht als Schwäche auslegen, sondern „Anstand“.

Ihre Fantasie in Verbindung mit diesem Ton macht Sie nicht kompetenter.
Konstruktiv hätte ich jede Diskussion begonnen.

Es tut mir leid, es fehlt mir am nötigen Niveau, um mich mit Ihnen zu unterhalten.

Man liest schon viel aus Ihren Zeilen heraus.
Das muss ich nicht auch noch kommentieren. Die Zeilen sprechen für sich denke ich.

Hiho,

bitte § 30 GmbHG nochmal lesen und verstehen - danke.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder