GmbH iG

Hallo zusammen,

Ab wann darf für eine Gesellschaft eigentlich der Zusatz GmbH iG verwendet werden? Rechtlich ist die GmbH ja erst gegründet, wenn sie ins Handelsregister eingetragen wird. Nach meinem Kenntnisstand ist die GmbH iG haftungsrechtlich eine „GbR“. Kann man hieraus Rückschließen, dass eine Firma schon dann die Bezeichnung GmbH iG führen kann, wenn die Eigentümer vorhaben sie irgendwann einmal in eine GmbH umzuwandeln, oder sind auch für diese Bezeichnung bestimmte Voraussetzungen Bedingung?

Vielen Dank

Conrad

Hallo zusammen,

Ab wann darf für eine Gesellschaft eigentlich der Zusatz GmbH
iG verwendet werden? Rechtlich ist die GmbH ja erst gegründet,
wenn sie ins Handelsregister eingetragen wird. Nach meinem
Kenntnisstand ist die GmbH iG haftungsrechtlich eine „GbR“.

wenn man von gmbh ig spricht ist zu unterscheiden:

  • nach notarieller beurkundung bis hr-eintragung -> vor-gmbh = gesellschaftsform sui generis

  • vor beurkundung -> vorgründungsgesellschaft = gbr bzw. eher ohg

Kann man hieraus Rückschließen, dass eine Firma schon dann die
Bezeichnung GmbH iG führen kann, wenn die Eigentümer vorhaben
sie irgendwann einmal in eine GmbH umzuwandeln, oder sind auch
für diese Bezeichnung bestimmte Voraussetzungen Bedingung?

normalerweise wird die bezeichnung gmbh ig dann verwendet, wenn die beurkundung des gv vorgenommen wurde, also bei der vor-gmbh

dennoch kann auch eine vorgründungsgesellschaft unter gmbh ig firmieren, es ist dann ggf eine rechtsscheinshaftung denkbar bzw. durch eine solche firmierung entgeht man nicht der akzessorischen haftung einer personengesellschaft.

owt