Hallo,
Person A war 10 Jahre lang Geschäftsführer von Firma A, hat diese in Insolvenz gearbeitet, wurde dann entlassen. Nun hat Person A eine neue Firma B gegründet bzw diese trägt den Zusatz „GmbH in Gründung“. Wie lange darf dieses „in Gründung“ denn als Zusatz dabei stehen?
Person B kauft nun Firma A ab 01.04. auf, d.h. die Insolvenz ist beendet, möchte aber mit Person A zusammenarbeiten. Ist das möglich obwohl Person A kein eigenes Konto besitzt bzw immer noch dieses „in Gründung“ (ca seit 1 Jahr) bei seiner Firma mitdabei stehen hat und keinen HRB Eintrag besitzt?
immer noch dieses „in Gründung“ (ca seit 1 Jahr) bei seiner
Firma mitdabei stehen hat und keinen HRB Eintrag besitzt?
Hallo,
obacht! Das i.G. sollte nur solange stehen, wie nach Notarurkunde und bis zur HR Eintragung dauert. Irgendwas geht hier schief, gehe davon aus, dass die Stammkohle nicht eingezahlt wurde. Bei Geschäften mit solchen „Konstrukten“ lieber verzichten, ansonsten Bürgschaft vom GF (persönlich) oder zumindest Eigentumsvorbehalte (verlängerte und erweiterte) vereinbaren.
Mfg vom
showbee