GmbH - Insolvenz - neuer GF-wann beginnt Frist bei

Hallo,

angenommen, durch einen Unglücksfall steht der allein handlungsbevollmächtigte Geschäftsführer einer GmbH nicht mehr zur Verfügung.
Ein neuer GF wird per Gesellschafterversammlung rechtmäßig eingesetzt.

Beginnt mit Einsetzung des neuen GF die Frist von drei Wochen um eine eventuelle Insolvenz anzumelden?
Oder wird eine Zeit für die Überprüfung der Bücher gewährt (neuer GF in dieser Firma ganz neu). Wie lange Zeit kann man sich lassen oder gibt es einen konkreten Fristbeginn?

Ich freue mich auf konkrete Hinweise, aber auch über Ideen und Anregungen.

Vielen Dank,
Sonja

Hallo,

Beginnt mit Einsetzung des neuen GF die Frist von drei Wochen
um eine eventuelle Insolvenz anzumelden?

interessante Idee: um eine drohende Insolvenz abzuwenden, wechselt man einfach alle zwei Wochen und sechs Tage den Geschäftsführer aus.

http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__64.html

Gruß
Christian

Morgen Christian,

Beginnt mit Einsetzung des neuen GF die Frist von drei Wochen
um eine eventuelle Insolvenz anzumelden?

interessante Idee: um eine drohende Insolvenz abzuwenden,

Das habe ich schon erlebt und den Herren ist bis heute keiner an die
Karre gefahren.

Gruß
Stefan

Hallo,

Beginnt mit Einsetzung des neuen GF die Frist von drei Wochen
um eine eventuelle Insolvenz anzumelden?

interessante Idee: um eine drohende Insolvenz abzuwenden,
wechselt man einfach alle zwei Wochen und sechs Tage den
Geschäftsführer aus.

Ok, das so läuft das also nicht. Aber ab wann beginnt die Frist???
Beurkundung beim Notar, Eintrag ins Handelsregister, Tag des Unglücksfalls? …?

Vielleicht weiß jemand noch mehr Details?

Danke,
Sonja

Hi,

Beginnt mit Einsetzung des neuen GF die Frist von drei Wochen
um eine eventuelle Insolvenz anzumelden?

interessante Idee: um eine drohende Insolvenz abzuwenden,

Das habe ich schon erlebt und den Herren ist bis heute keiner
an die
Karre gefahren.

wo kein Kläger da kein Richter. Dennoch spricht das Gesetz vom Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und zwar unabhängig von der Dauer der Zugehörigkeit zur Geschäftsführung.

Gruß
Christian

Hallo,

Beginnt mit Einsetzung des neuen GF die Frist von drei Wochen
um eine eventuelle Insolvenz anzumelden?

interessante Idee: um eine drohende Insolvenz abzuwenden,
wechselt man einfach alle zwei Wochen und sechs Tage den
Geschäftsführer aus.

Ok, das so läuft das also nicht. Aber ab wann beginnt die
Frist???
Beurkundung beim Notar, Eintrag ins Handelsregister, Tag des
Unglücksfalls? …?

was fürn Unglücksfall?

Die Frist beginnt spätestens mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung zu laufen. Ich habe gerade keinen Kommentar zum GmbHG hier, aber normalerweise wird es schon kritisch, wenn sich die Zahlungsunfähigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit abzeichnet.

Gruß
Christian